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Deutsche Entwicklungspolitik

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Menschenrechtspolitik ist eine Querschnittsaufgabe der deutschen Politik. Mit der Einrichtung des ständigen Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages hat das Parlament deutlich gemacht, dass es dem Schutz der Menschenrechte einen hohen Stellenwert einräumt.

Derzeit beschäftigt sich der Ausschuss insbesondere mit der Wahrung der Menschenrechte im Anti-Terrorkampf, mit dem Schutz von Menschenrechtsverteidigern sowie mit der Ver­besserung und Weiterentwicklung der nationalen, europäischen und internationalen Instrumente des Menschenrechtsschutzes.

Der Ausschuss behandelt zunehmend auch Menschenrechts­fragen in Entwicklungsländern. Arbeitsschwerpunkte sind zum Beispiel die Entwicklung Afghanistans und die Wahrung der Menschenrechte in islamischen Ländern.

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