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Allgemeine Menschenrechte

Gesetzeswerke im Regal eines Besprechungszimmers des Bundesverfassungsgerichts, oben: Richterbarette. Urheberrecht: BPA, Reineke

Die Bedeutung der Menschenrechte
für die deutsche Entwicklungspolitik

Die Bundesregierung versteht Entwicklungspolitik als praktische Menschenrechtspolitik. Sie sieht in der Verwirklichung der Men­schenrechte den Schlüssel zu nachhaltiger Armuts­bekämp­fung. Denn das Alltagsleben der Menschen weltweit wird dadurch geprägt, wie ihre Menschenrechte geachtet, geschützt und gewährleistet werden – zum Beispiel das Recht auf Nahrung, das Recht auf ein höchstmögliches Maß an Gesundheit, das Recht auf Zugang zu Bildung oder auch das Recht auf Vereinigungsfreiheit.

Das BMZ hat mit dem Entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschenrechte 2008–2010 seine Selbstverpflichtung bekräftigt, den Menschenrechtsansatz fest in seiner Entwicklungspolitik zu verankern. Die gesamte entwicklungspolitische Arbeit der Bundes­regierung orientiert sich damit systematisch an menschen­rechtlichen Standards und Prinzipien:

Grundlagen für die deutsche Menschenrechtspolitik sind vor allem die Internationale Menschenrechtscharta (International Bill of Rights) und weitere international vereinbarte Menschenrechts­konventionen: das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und das Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen. Zu diesen Grundlagen gehören auch die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Menschenrechtsorientierte Entwicklungszusammenarbeit fördert Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit, Partizipation und Empowerment sowie Transparenz und Rechenschaftslegung.

Mit ihrem Menschenrechtsansatz fördert die Bundesregierung eine Entwicklungszusammenarbeit, die die Menschen als Akteure ihrer eigenen Entwicklung sieht. Dieser Ansatz führt zu einem Perspektivwechsel: Aus "Bedürftigen" werden Rechtsträgerinnen und Rechtsträger, aus staatlichen Partnern Pflichtenträger.

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