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Deutsche Entwicklungspolitik

Deutsches Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) wurde im März 2001 durch Beschluss des Deutschen Bundestags eingerichtet. Es soll über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren, zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte beitragen.

Die Aufgaben des DIMR umfassen unter anderem:

  • Information und Dokumentation

  • Forschung zur Qualifizierung der Menschenrechtsarbeit

  • Beratung von Politik und Gesellschaft

  • menschenrechtsbezogene Bildungsarbeit, beispielsweise das Erarbeiten von Lehrprogrammen für einzelne Berufsgruppen, Behörden und Schulen oder die Weiter­bildung von Fachkräften aus Entwicklungs­zusammen­arbeit, Polizei und Militär

  • internationale Zusammenarbeit mit anderen nationalen Menschenrechtsinstitutionen und Menschenrechts­einrichtungen der Europäischen Union, des Europarats, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der Vereinten Nationen

  • Förderung von Dialog und Zusammenarbeit über Menschenrechtsfragen in Deutschland

Das DIMR berät und unterstützt auch das BMZ bei der Fortbildung und Sensibilisierung von Akteuren der deutschen Entwicklungs­zusammenarbeit für ihre Arbeit im Menschenrechtsbereich.

Seit 2001 ist das DIMR als Nationale Menschenrechtsinstitution anerkannt. Nationale Menschenrechtsinstitutionen sollen Regierungen und andere staatliche Stellen bei der Umsetzung der internationalen Menschenrechtsabkommen in nationales Recht beraten. Außerdem haben sie Kontroll- und Bildungs­aufgaben. Die Aufgaben der Nationalen Menschenrechts­institutionen sind in den sogenannten Pariser Prinzipien fest­gelegt, die 1993 von der UN-Generalversammlung verab­schiedet wurden. Heute sind Einrichtungen in rund 100 Ländern als Nationale Menschen­rechts­institutionen in unterschiedlicher Ausgestaltung anerkannt.

Das DIMR wird aus Bundesmitteln durch das Bundesministerium der Justiz, das BMZ, das Auswärtige Amt und das Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales finanziert. Um die Unabhängigkeit des Instituts zu gewährleisten, haben die Ministerien kein Stimmrecht im Kuratorium des Instituts.

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