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Deutsche Entwicklungspolitik
Deutsches Institut für Menschenrechte
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) wurde im März 2001 durch Beschluss des Deutschen Bundestags eingerichtet. Es soll über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren, zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte beitragen.
Die Aufgaben des DIMR umfassen unter anderem:
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Information und Dokumentation
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Forschung zur Qualifizierung der Menschenrechtsarbeit
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Beratung von Politik und Gesellschaft
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menschenrechtsbezogene Bildungsarbeit, beispielsweise das Erarbeiten von Lehrprogrammen für einzelne Berufsgruppen, Behörden und Schulen oder die Weiterbildung von Fachkräften aus Entwicklungszusammenarbeit, Polizei und Militär
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internationale Zusammenarbeit mit anderen nationalen Menschenrechtsinstitutionen und Menschenrechtseinrichtungen der Europäischen Union, des Europarats, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der Vereinten Nationen
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Förderung von Dialog und Zusammenarbeit über Menschenrechtsfragen in Deutschland
Das DIMR berät und unterstützt auch das BMZ bei der Fortbildung und Sensibilisierung von Akteuren der deutschen Entwicklungszusammenarbeit für ihre Arbeit im Menschenrechtsbereich.
Seit 2001 ist das DIMR als Nationale Menschenrechtsinstitution anerkannt. Nationale Menschenrechtsinstitutionen sollen Regierungen und andere staatliche Stellen bei der Umsetzung der internationalen Menschenrechtsabkommen in nationales Recht beraten. Außerdem haben sie Kontroll- und Bildungsaufgaben. Die Aufgaben der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen sind in den sogenannten Pariser Prinzipien festgelegt, die 1993 von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurden. Heute sind Einrichtungen in rund 100 Ländern als Nationale Menschenrechtsinstitutionen in unterschiedlicher Ausgestaltung anerkannt.
Das DIMR wird aus Bundesmitteln durch das Bundesministerium der Justiz, das BMZ, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanziert. Um die Unabhängigkeit des Instituts zu gewährleisten, haben die Ministerien kein Stimmrecht im Kuratorium des Instituts.
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