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Deutsche Entwicklungspolitik
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Entwicklungspolitischer Aktionsplan für Menschenrechte
Um die systematische Verankerung der Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik fortzusetzen und zu vertiefen, hat das BMZ Anfang 2008 einen zweiten Entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschenrechte für die Jahre 2008 bis 2010 aufgestellt. Er knüpft an den ersten Aktionsplan 2004–2007 an, mit dem das BMZ die Selbstverpflichtung formulierte, die Entwicklungszusammenarbeit an den Menschenrechten auszurichten.
Mit der Fortschreibung des entwicklungspolitischen Aktionsplans für Menschenrechte unterstreicht das BMZ, wie wichtig es ist, die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und menschenrechtlichen Prinzipien umzusetzen. Dies ist von grundlegender Bedeutung sowohl für eine zielgruppenorientierte und nachhaltige Armutsbekämpfung als auch für die Sicherung von Frieden und eine gerechte und umweltschonende Gestaltung der Globalisierung.
Künftig sollen die deutschen Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung noch stärker als bisher auf die Überwindung der strukturellen Ursachen von Armut, sozialer Ausgrenzung und gewaltsamen Konflikten abzielen. Besonders benachteiligte gesellschaftliche Gruppen wie Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderungen, Indigene und ethnische Minderheiten und auch sexuelle Minderheiten sollen gezielt gefördert werden.
Der Aktionsplan enthält folgende konkrete Maßnahmen:
Stärkung der Menschenrechte in Partnerländern und -regionen:
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Engere Verbindung zwischen den Prozessen zur Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele und der Menschenrechte.
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Engagement im Politikdialog und in der Politikberatung für die Stärkung von wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen und politischen Menschenrechten in enger Abstimmung mit anderen Gebern.
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Orientierung an den Menschenrechten bei der Gestaltung der Zusammenarbeit im Rahmen Programmorientierter Gemeinschaftsfinanzierung.
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Einsatz für die Menschenrechte besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen in Ländern in fragilen Situationen.
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Unterstützung von Aussöhnungsprozessen und Prävention gewalttätiger Konflikte in Post-Konfliktländern.
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Unterstützung menschenrechtsorientierter Politik im Rahmen von Dialogen und Beratung in Ankerländern.
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Einsatz für die Umsetzung internationaler Transparenz-Initiativen auf nationaler Ebene.
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Engagement für die Verwirklichung sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte.
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Förderung der Umsetzung internationaler Konventionen und Vereinbarungen zur Stärkung der Frauen und zur Durchsetzung ihrer Rechte.
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Förderung der Umsetzung internationaler Konventionen und Vereinbarungen zur Stärkung der Rechte von Kindern, Menschen mit Behinderungen, Indigenen und ethnischen Minderheiten.
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Stärkung von Menschenrechtsinstitutionen auf nationaler und regionaler Ebene.
Internationale Ebene:
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Einsatz für den kontinuierlichen Ausbau des politischen Rahmens zur Verknüpfung von Millenniumsentwicklungszielen und Menschenrechten.
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Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedsstaaten für mehr Kohärenz bei der Verknüpfung von Menschenrechten und Entwicklungspolitik im Entwicklungsausschuss (DAC) der OECD.
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Weiteres Engagement für die Umsetzung des Rechts auf Entwicklung.
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Einsatz für die weitere Umsetzung des Rechts auf Nahrung.
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Fokussierung auf den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Menschenrechten (siehe auch: Blickpunkt: Klimawandel und Menschenrechte).
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Engagement im Rahmen der EU für eine Aktualisierung der EU-Kommissionsmitteilung zu den Menschenrechten.
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Einsatz für eine systematischere Ausrichtung der Arbeit internationaler Finanzinstitutionen an den Menschenrechten.
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Engagement für die Beachtung der Menschenrechte und die geeigneten Umsetzungsinstrumente in den Partnerschaften mit der Privatwirtschaft und im Dialog mit transnationalen Unternehmen (siehe auch: Arbeitsfelder: Engagement in der Wirtschaft).
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Weltweiter Einsatz für die Umsetzung der sozialen Dimension der Globalisierung.
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Engagement in internationalen Politiknetzwerken, zum Beispiel der Global Partnership on Disability and Development (GPDD)
Institutionalisierung des Menschenrechtsansatzes in der deutschen Entwicklungspolitik:
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Integration des Menschenrechtsansatzes in die politischen Steuerungsinstrumente des BMZ.
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Umsetzung des Menschenrechtsansatzes als wichtige Querschnittsaufgabe in der operativen Arbeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
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Förderung interner Fort- und Weiterbildungen zum Menschenrechtsansatz.
Beiträge des BMZ zu einer kohärenten deutschen Menschenrechtspolitik:
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Einsatz für eine gemeinsame Position der Bundesregierung zur Stärkung der internationalen Menschenrechte.
Zusammenwirken mit Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen:
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Stärkung der weltweiten Menschenrechtsarbeit im Zusammenwirken mit Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen.
Informationen

Publikationen

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Menschenrechte in
der deutschen Entwicklungspolitik
(PDF 347 KB, barrierefrei) -
Menschenrechte konkret
Fact Sheets zum Menschenrechtsansatz in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit
BMZ-Informationsbroschüre
(PDF 1,6 MB, barrierefrei) -
Junge Menschen in der deutschen Entwicklungspolitik – Beitrag zur Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen
BMZ-Strategiepapier
(PDF 448 KB, barrierefrei)





