Hauptinhalt

Arbeitsfelder

Engagement in der Wirtschaft

Die Menschenrechte regeln in erster Linie das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern. So legt zum Beispiel der Sozialpakt der Vereinten Nationen von 1966 das Recht aller Personen fest, einer Einkommen schaffenden Tätigkeit nachzugehen ("Recht auf Arbeit"). Die Staaten sind verpflichtet, die Rechte auf Eigentum, Berufsfreiheit und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu achten, schützen und gewährleisten.

Zusätzlich zu den in der UN-Menschenrechtscharta festgelegten Grundrechten setzen die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) universelle Mindeststandards für menschenwürdige Arbeit. Die sogenannten Kernarbeitsnormen der ILO, die unabhängig vom Entwicklungsstand eines Landes Gültigkeit haben, sind Vereinigungsfreiheit sowie das Verbot von Diskriminierung, Kinderarbeit und Zwangsarbeit.

Auf die weltweite Verwirklichung der Menschenrechte haben jedoch auch die Wirtschaftsunternehmen einen erheblichen Einfluss. Einerseits tragen Investitionen und unternehmerische Tätigkeit zur Verwirklichung von Menschenrechten bei, indem sie unter anderem Einkommen und Beschäftigung erhöhen, das Steueraufkommen anwachsen lassen und zu verbesserten sozialen Dienstleistungen beisteuern. Andererseits können sie aber auch die Menschenrechte beeinträchtigen, etwa durch Zwangsvertreibungen, Umweltschädigungen, Kinderarbeit, Beschränkung von Gewerkschaftsrechten, Gesundheits­schädigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Anders als die völkerrechtlich gebundenen Staaten sind Unternehmen keine direkten Pflichtenträger von Menschen­rechten, sie sind jedoch an die jeweils nationalen Gesetze gebunden. Viele Entwicklungsländer verfügen allerdings nicht über eine ausreichende Gesetzgebung und entsprechende Institutionen, um privatwirtschaftliches Handeln angemessen zu regulieren. Insbesondere die Regulierung des menschen­rechts­konformen Handelns transnationaler Konzerne weist große Schutzlücken auf. Daher haben die Vereinten Nationen 2005 einen Sonderbeauftragten für Unternehmen und Menschenrechte eingesetzt, dessen Mandat auch von der deutschen Regierung unterstützt wird. Mittlerweile gibt es einen wachsenden Konsens über eine Menschenrechtsverantwortung von Unternehmen.

Bedeutung für die Entwicklungszusammenarbeit

Wirtschaftliches Wachstum ist eine wichtige Voraussetzung für Entwicklung. Um wirtschaftliches Wachstum nachhaltig und breitenwirksam zu gestalten, müssen die Menschenrechte und die Kernarbeitsnormen der ILO eingehalten werden. Sie stellen weltweit gültige Mindeststandards dar, die die wirtschaftlichen Entwicklungschancen nicht einschränken, sondern für faire und gleiche Marktbedingungen sorgen. Die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards schafft Rechtssicherheit und verhindert, dass sich Unternehmen unfaire Wettbewerbsvorteile verschaffen können, indem sie Mensch und Natur ausbeuten.

Viele Unternehmen stellen sich ihrer menschenrechtlichen Verantwortung. So entstand in den letzten Jahren eine Vielzahl von Initiativen zur freiwilligen Selbstverpflichtung von Unternehmen im Rahmen von Corporate Social Responsibility (CSR). Dazu zählen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, der UN Global Compact sowie zahlreiche weitere Verhaltenskodizes auf Industrie- und betrieblicher Ebene. Aufgrund der eingeschränkten Überwachung und Durchsetz­bar­keit sowie der Abwesenheit von Beschwerde- und Sanktions­mechanismen sind die freiwilligen Selbstverpflichtungen allein jedoch nicht ausreichend, um umfassend vor Menschen­rechts­verletzungen durch Unternehmen zu schützen.

In seinem Arbeitsschwerpunkt "Nachhaltige Wirtschafts­entwicklung" fördert das BMZ zahlreiche Initiativen mit dem Ziel, dass Regierungen, Unternehmen und andere gesellschaftliche Akteure in den Partnerländern menschenrechtliche Verantwortung übernehmen. Unter anderem unterstützt Deutschland die Umsetzung des 2008 vorgelegten Konzepts von John Ruggie, dem Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte. Unter dem Motto "Protect, Respect, Remedy" (schützen, achten, Abhilfe schaffen) formuliert es drei Prinzipien:

  • Schutzpflicht des Staates
    Jeder Staat ist verpflichtet, die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und Investitionen zu setzen, um den Schutz der Menschenrechte und Arbeits­normen zu gewährleisten. Dazu gehört beispielsweise Umweltaufsicht und Arbeitsinspektion.

  • Unternehmerische Menschenrechtsverantwortung
    Zur Unternehmensverantwortung gehört es, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um menschenrechtliche Gefahren innerhalb der unternehmerischen Einflusssphäre zu vermeiden. Unternehmen sind aufgefordert, bei großen Investitionsprojekten eine umfassende Menschenrechts­verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Weiterhin sollen menschenrechtliche Aspekte systematisch in die Prozesse und Instrumente der Unternehmensführung und das reguläre Risikomanagement integriert werden.

  • Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung
    Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen müssen Zugang zu wirksamer Abhilfe und Wiedergut­machung erhalten. Dazu gehören der Zugang zu Beschwerde­stellen sowie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.

Konkrete Maßnahmen

Die Förderung verantwortungsvoller Unternehmensführung ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Entwicklungszusammen­arbeit. Um die Menschenrechte weltweit durchzusetzen, bezieht das BMZ alle Akteure mit ein: Regierungen, Unternehmen, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft, Wissenschaft.

So werden die Regierungen von Partnerländern zum Beispiel beraten, damit sie ihre Wirtschafts- und Sozialpolitik stärker an den Menschenrechten und Sozialstandards ausrichten und entsprechende Rahmenbedingungen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln schaffen können.

In Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft entwickelt das BMZ Methoden und Verfahren zur Erfüllung der unternehmerischen Menschenrechtsverantwortung. Ein Ziel ist die stärkere Verbreitung freiwilliger Selbstverpflichtungen.

Um praxisgerechte entwicklungspolitische Ansätze zur Stärkung der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen zu identifizieren, hat das BMZ das Institut für Entwicklung und Frieden (INEF) mit einem Leuchtturmforschungsvorhaben "Menschenrechte, Unternehmensverantwortung und nachhaltige Entwicklung" für den Zeitraum 2011 bis Ende 2012 beauftragt.

Im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit und bei seinem Engagement in multilateralen Finanzinstitutionen wie der Weltbank setzt sich das BMZ für die Einhaltung und Fort­entwicklung der Umwelt- und Sozialstandards ein, die in zunehmendem Umfang menschenrechtliche Mindeststandards reflektieren. 

Zusätzlich fördert das BMZ den Dialog zwischen Staat und Sozialpartnern über Themen wie Berufsbildung, Arbeitsschutz und Mindestlöhne. Die Arbeit von Gewerkschaften wird unterstützt. Gerichtliche und außergerichtliche Beschwerde- und Klage­möglichkeiten für Opfer von Menschenrechts­beeinträchtigungen durch Unternehmen werden auf- und ausgebaut.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Kapitel Sozialstandards

Service-Links & Inhaltsverzeichnis

Lexikon der Entwicklungspolitik
Fenster schließen