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Allgemeine Menschenrechte

Arbeitsfeld der deutschen
Entwick­lungs­politik:
Menschen­rechte verwirklichen

Der Platz Deutschlands im Plenarsaal der Vereinten Nationen. Urheberrecht: bpa, KühlerAlle Bemühungen zum Schutz der Menschenrechte und zu nachhaltiger Entwicklung haben ein gemeinsames Ziel: die Sicherung von Freiheit, Wohlergehen und Menschenwürde. Wenn Entwicklungspolitik beispiels­weise dazu beiträgt, Armut zu vermindern, die Gesundheit der Menschen zu verbessern, die soziale Sicherheit zu erhöhen und politische Beteiligung möglich zu machen, dann trägt sie zur Verwirklichung der Menschenrechte bei.

45 Jahre nach Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschen­rechte fand 1993 in Wien eine Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen statt. Auf ihr wurde der enge Zusammenhang zwischen Menschenrechten, Demokratie und Entwicklung betont, der seitdem eine immer wichtigere Rolle in der internationalen politischen Diskussion spielt. So machte unter anderem der ehemalige UN-General­sekretär Kofi Annan 2005 in seinem Bericht "In larger Freedom" darauf aufmerksam, dass ohne Sicherheit keine Entwicklung und ohne Entwicklung keine Sicherheit zu erreichen sei. Ohne die Achtung der Menschenrechte sei aller­dings keines von beidem möglich.

Auch die Abschlusserklärung des Millennium+5-Gipfels im September 2005 betonte den Zusammenhang: "Wir erkennen an, dass Entwicklung, Frieden und Sicherheit sowie die Menschen­rechte miteinander verflochten sind und einander gegenseitig verstärken."

Die Bundesregierung setzt sich auf verschiedenen Ebenen für die Verwirklichung der Menschenrechte ein:

  • Global – durch Unterstützung bei der Fortentwicklung internationaler Menschenrechtsinstrumente und -institutionen.

  • In den Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit – durch den politischen Dialog mit den Regierungen, durch die Nutzbarmachung des internationalen, regionalen und nationalen Menschenrechtsinstrumentariums für die Pro­grammgestaltung und durch konkrete Projekte.

  • In der Wirtschaft – durch die Förderung verantwortungs­voller Unternehmensführung, die auch Achtung, Schutz und Gewährleistung von Menschenrechten Rechnung trägt.

  • In Deutschland – durch Öffentlichkeitsarbeit, um Menschen für das Thema Menschenrechte zu sensibilisieren.

Im Entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschenrechte hat das BMZ dazu 25 Maßnahmen identifiziert.

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