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Engagement in den Partnerländern
Achtung, Schutz und Gewährleistung der Menschenrechte gehören zu den Kriterien, die für Art und Umfang der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit einem Partnerland bestimmend sind. Bei gravierenden Verstößen kann es zur Verminderung oder Aussetzung der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit kommen. In solchen Fällen versucht die Bundesregierung, die ärmsten und von Menschenrechtsverletzungen besonders betroffenen Menschen in den entsprechenden Ländern auf anderen Wegen zu unterstützen, zum Beispiel über finanzielle Beiträge zur Arbeit von Kirchen, politischen Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen.
Mit dem Entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschenrechte hat sich das BMZ verpflichtet, den Menschenrechtsansatz systematisch in seiner Arbeit zu verankern. Menschenrechtsstandards und -prinzipien werden dementsprechend bei der Erarbeitung von Sektor-, Regional- und Länderkonzepten sowie gemeinsamen Geberstrategien berücksichtigt. Deutschland nimmt damit international eine Vorreiterrolle ein.
Die gezielte Förderung von Menschenrechten erfolgt in den Partnerländern im Rahmen unterschiedlicher Sektorschwerpunkte, darunter Demokratie, Zivilgesellschaft und öffentliche Verwaltung, Gesundheit, Bildung, Wasser- und Sanitärversorgung, ländliche Entwicklung.
Noch stärker als früher werden die deutschen Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung heute auf die strukturellen Ursachen der Armut im jeweiligen Partnerland ausgerichtet. So können benachteiligte Bevölkerungsgruppen genauer identifiziert und gezielter angesprochen werden. Die ärmsten Menschen werden besser erreicht und erhalten die Möglichkeit, ihre Rechte selbst geltend zu machen. Sie werden damit von "Betroffenen" zu Akteuren ihrer eigenen Entwicklung.
Förderung der Menschenrechte durch Politikdialog und Programmarbeit
Im Dialog mit den Partnerländern fordert die Bundesregierung die umfassende Einhaltung der Menschenrechte ein. Fortschritte und Defizite werden erörtert und entwicklungspolitische Strategien und Programme an die jeweilige Situation angepasst. Gleichzeitig wird besonders darauf geachtet, dass die entwicklungspolitischen Maßnahmen selbst keine negative Auswirkung auf die Menschenrechtslage im Partnerland haben.
Die menschenrechtsorientierte Entwicklungszusammenarbeit fördert Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit, Partizipation der Zivilgesellschaft sowie die Transparenz staatlichen Handelns. So unterstützt das BMZ die Regierungen seiner Partnerländer zum Beispiel dabei, die Regierungsführung zu verbessern (Good Governance) und Justizreformen umzusetzen.
Benachteiligte Gruppen wie Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderungen oder religiöse, ethnische und sexuelle Minderheiten werden durch entwicklungspolitische Vorhaben gezielt gefördert. Sie werden darin bestärkt, aktiv am politischen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und ihre Rechte einzufordern. Die Bundesregierung setzt sich für den Schutz dieser Minderheiten vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Verfolgung ein.
Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte
Ein großer Teil der Programme und Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit fördert direkt oder indirekt die Umsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (wsk-Rechte) in den Partnerländern. So engagiert sich das BMZ in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziale Sicherung, ländliche Entwicklung, Ernährungssicherung, Wirtschaft, Energie und Umwelt für bessere Rahmen- und Lebensbedingungen.
Regierungen werden beispielsweise beim Aufbau eines Sozialversicherungssystems oder beim Ausbau von Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen beraten. Unternehmen erhalten Unterstützung bei der Umsetzung von menschenrechtsrelevanten Standards. Arme Bevölkerungsgruppen profitieren von der Verbesserung der Wasser-, Sanitär- und Energieversorgung.
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