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Arbeitsfelder

Unterstützung internationaler Vereinbarungen und Institutionen

Wehende UN-Flagge. Urheberrecht: bpaDer Schutz der Menschenrechte und der Aufbau demokratischer Strukturen liegen in der Verant­wortung der einzel­nen Regierungen – zentrale Refe­renz und praktische Orientierungs­hilfe für die Arbeit auf nationaler Ebene sind die internationalen Vereinbarungen und Institutionen. Deutschland setzt sich international dafür ein, den Menschenrechten, Demo­kratie und guter Regierungsführung einen höheren Stellenwert zu verleihen. Entwicklungspolitisch sollen unter anderem folgende Maßnahmen dazu beitragen:

  • Die enge Verbindung zwischen der Verwirklichung der Menschenrechte und der Umsetzung der Millenniums­entwicklungsziele (MDG) soll in internationalen und nationalen Prozessen noch stärker herausgearbeitet werden. Denn dadurch wird dazu beigetragen, dass die Menschen in den Partnerländern ihre Entwicklung selbst­bestimmt voranbringen können. Hierzu finanziert das BMZ zum Beispiel Maßnahmen des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP), durch die Methoden der Verankerung des Menschenrechtsansatzes in Armuts­minderungs­strategien und im Bereich Good Governance gefördert werden.
  • In den internationalen Gremien, unter anderem im Entwicklungsausschuss der OECD (DAC), setzt sich Deutschland für mehr Kohärenz bei der Verknüpfung von Menschenrechten und Entwicklungspolitik ein.

  • Das BMZ setzt sich für eine systematischere Ausrichtung der Arbeit internationaler Finanzinstitutionen an den Menschen­rechten ein.

  • Das BMZ unterstützt aktiv die Vernetzung und Kooperation nationaler und internationaler Organisationen, die sich im Bereich Menschenrechte und Entwicklung engagieren. Die Vernetzung ist ein wichtiges Instrument, um Erfahrungen auszutauschen, die Arbeit aufeinander abzustimmen und die Effektivität der Maßnahmen zu verbessern.

  • Zur Stärkung regionaler Menschenrechtssysteme fördert das BMZ beispielsweise den Afrikanischen Menschen­rechts­gerichtshof beim Aufbau effektiver Strukturen und unterstützt die Kooperation des Gerichtshofs mit der Afrikanischen Menschen­rechts­kommission.

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