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Internationale Klimapolitik

Klimaschutz: Konventionen und Protokolle

UN-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen

Das Rahmen­über­ein­kommen über Klima­änderungen der Vereinten Nationen (United Nations Frame­work Convention on Climate Change, UNFCCC) wurde 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro verabschiedet. Es ist das erste völkerrechtlich verbindliche Abkommen zum Schutz des Klimas und hat das Ziel, "die Stabi­li­sie­rung der Treib­haus­gas­konzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthro­po­gene [= vom Menschen verursachte] Störung des Klimasystems verhindert wird".

Logo der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC)Die grund­legen­den Prinzipien des Übereinkommens gelten noch heute: Die Industrie­länder verpflichten sich darin, ihren Ausstoß von Treib­haus­gasen zu verringern und die Entwicklungs­länder bei der Anpassung an den Klimawandel und der Begrenzung der Treibhausgase zu unterstützen. Das UNFCCC-Sekretariat hat seinen Sitz in Bonn.

Die jährlich stattfindenden Konferenzen der zurzeit 194 Vertrags­staaten des UN-Rahmen­über­einkommens über Klima­änderungen (Conference of the Parties, COP) sind in der Öffentlichkeit als "Weltklimagipfel" bekannt. Ziel dieser Gipfeltreffen ist es, konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Rahmenüber­ein­kommens über Klimaänderungen zu beschließen.

Kyoto-Protokoll

Im Jahr 1997 trafen sich die Vertragsstaaten in der japanischen Stadt Kyoto. Das Gipfeltreffen war ein entscheidender Schritt bei dem Versuch, den Klimawandel durch internationale Verein­barungen zu begrenzen. Das wichtigste Ziel der Verhandlungen war, eine verbindliche Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen zu erreichen, um die negativen Auswirkungen für Mensch und Ökosysteme auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.

Die Konferenz wurde mit der Unterzeichnung des sogenannten Kyoto-Protokolls abgeschlossen. Inhalt der Vereinbarung: Der Ausstoß der sechs wichtigsten Treibhausgase soll so stark begrenzt werden, dass er bis 2012 insgesamt um 5,2 Prozent unter dem Wert von 1990 liegt.

Um dazu beizutragen, dieses globale Ziel zu erreichen, hat sich Deutschland im Kyoto-Protokoll dazu verpflichtet, seinen Treibhausgas-Ausstoß im Zeitraum von 2008 bis 2012 um 21 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 zu senken. Dieses Ziel hat Deutschland bereits jetzt erreicht.

Nach einem zeitaufwendigen Ratifizierungsprozess trat das Kyoto-Protokoll am 16. Februar 2005 in Kraft. Es gilt als das weitreichendste Umweltabkommen, das jemals unterzeichnet wurde, weil es auf alle Wirtschaftsbereiche konkrete Aus­wirkungen hat. Als einziger Industriestaat haben die USA das Protokoll nicht ratifiziert. Erst seit dem Amtsantritt von Präsident Barack Obama im Januar 2009 signalisieren die USA wieder Bereitschaft, über Klimaschutz international zu verhandeln.

Vereinbarte Klimaschutzziele

Im Kyoto-Protokoll vereinbarte Klimaschutzziele ausgewählter Industriestaaten
Staat Kyoto-Ziel
(Emissionen 2008 bis 2012 gegen­über 1990)
Tatsächliche Emissionen 2008 gegen­über 1990
Deutschland -21% -21,38%
Frankreich 0% -5,87%
Dänemark -21% -6,81%
Großbritannien -12,5% -18,45%
Polen -6% -12,41%
EU-15 (Mitgliedsstaaten der EU bis 2003) -8% -6,22%
Japan -6% +1,04%
Russland +1% -32,75%
USA -7% +13,30%

Quelle: UNFCCC

Bali-Aktionsplan

Entwicklungsländer, darunter auch die Schwellenländer Brasilien, China und Indien, sind bisher nicht verpflichtet, ihren Treibhausgas-Ausstoß zu begrenzen. Bei der 13. Vertrags­staaten­konferenz des UN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen 2007 auf Bali hatten sie im "Bali-Aktionsplan" jedoch erstmals zugestimmt, ebenfalls Maßnahmen zur Senkung des Treibhausgas-Ausstoßes zu ergreifen, wenn sie dabei von den Industriestaaten durch Finanzierung, Kapazitätsaufbau und Technologietransfer unterstützt werden.

Dies trägt der Erkenntnis Rechnung, dass die Emissionswerte von Entwicklungsländern in der Regel zwar noch immer deutlich unter denen der Industriestaaten liegen, nachhaltiger Erfolg beim Klimaschutz dennoch nur mit Beteiligung der Entwicklungsländer möglich sein wird.

Aber auch die Klimaschutzziele der Industriestaaten müssen für die Zeit nach der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2012) anspruchsvoller werden. Um die globale Erd­erwärmung auf zwei Grad zu begrenzen, müssen ihre Treibhaus­gas­emissionen bis 2020 um 25 bis 40 Prozent, bis 2050 sogar um 80 bis 95 Prozent gesenkt werden.

Montrealer Protokoll

Ein weiteres für den Klimaschutz bedeutsames Abkommen ist das bereits 1987 vereinbarte Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht.

Darin vereinbarte die internationale Gemeinschaft den kontrollierten Ausstieg aus der Produktion und der Nutzung von ozonschädigenden Stoffen, die auch das Klima erwärmen. Leider wirken viele der Stoffe, die als Ersatz für die ozonschädigenden Substanzen entwickelt wurden, als besonders potente Treibhausgase. Daraus ergeben sich künftig weitere Aufgaben im Rahmen des Montrealer Protokolls. Der Schutz der Ozonschicht wird heute eng mit dem Klimaschutz verknüpft.

Übereinkommen über biologische Vielfalt

Biologische Vielfalt und die Leistungen von Ökosystemen (insbesondere Wälder) sind sowohl für die Minderung von Treibhausgasemissionen als auch für die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels unerlässlich.

Einerseits binden intakte Ökosysteme, ganz besonders Urwälder, Meere und Moore, Kohlendioxid und speichern große Mengen von Kohlenstoff. Andererseits liegt in der biologischen Vielfalt auch der Schlüssel zur künftigen Anpassung an veränderte Umwelt­bedingungen. Mit dem Verlust des Naturkapitals verliert mittelfristig auch die Wirtschaft wichtiges Innovations- und Anpassungspotenzial. Dies gilt vor allem für Entwicklungsländer, in denen die Lebensgrundlage oft direkt von den verfügbaren natürlichen Ressourcen abhängt.

1992 wurde das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) verabschiedet. Es ist eines der wichtigsten internationalen Abkommen zum Schutz der Biodiversität.

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