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Klimaschutz

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Internationale Klimapolitik – Akteure und Abkommen
Der Klimawandel ist ein Phänomen, das die ganze Welt betrifft. Um eine globale und nachhaltige Lösung zu finden, ist daher internationale Zusammenarbeit nötig. Alle Staaten müssen aktiv werden, um den globalen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken und der weiteren Erderwärmung Einhalt zu gebieten. Den Industrieländern kommt dabei eine besondere Verantwortung zu, da sie bislang den Großteil der klimaschädlichen Gase ausgestoßen haben. Doch ohne die Mithilfe der Entwicklungs- und Schwellenländer werden ihre Anstrengungen nicht den nötigen Erfolg haben.
UN-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen – Fundament der Klimaverhandlungen
Um eine internationale Handlungsbasis für den Kampf gegen den Klimawandel herzustellen, haben die Vereinten Nationen 1992 das UN-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) beschlossen. In dem Klimaschutzabkommen verpflichten sich die Industrieländer als Hauptverursacher der Erderwärmung, ihre Treibhausgasemissionen zu verringern sowie die Entwicklungsländer bei der Anpassung an den Klimawandel und der Minderung von Treibhausgasen zu unterstützen. Konkrete Maßnahmen dazu werden auf den jährlich stattfindenden Konferenzen der momentan 194 UNFCCC-Vertragsstaaten (Weltklimagipfel) verhandelt.
Weitere Informationen über das UN-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen finden Sie hier
Kyoto-Protokoll – Verpflichtung zur Kohlendioxid-Reduktion
1997 wurde in Kyoto (Japan) vereinbart, zwischen 2008 und 2012 den globalen Treibhausgasausstoß der Industrieländer um 5,2 Prozent gegenüber dem Ausgangswert von 1990 zu verringern. Bis auf die USA ratifizierten alle teilnehmenden Industrieländer das völkerrechtlich verbindliche Umweltabkommen, sodass das Kyoto-Protokoll 2005 in Kraft treten konnte. Deutschland hat sich zu einer Treibhausgasreduktion von 21 Prozent verpflichtet. Bereits jetzt ist dieses Ziel erreicht.
Weitere Informationen über das Kyoto-Protokoll finden Sie hier
Bali-Aktionsplan – Integration der Entwicklungsländer
Eine weitere Vertragsstaatenkonferenz, die strategisch wichtige Eckpunkte entschieden hat, fand 2007 im indonesischen Bali statt. Dort haben sich Entwicklungs- und Schwellenländer bereiterklärt, Maßnahmen zur Treibhausgasminderung sowie zur Anpassung an den Klimawandel zu ergreifen. Im Gegenzug sollen sie durch die Industrienationen finanziell unterstützt werden.
Weitere Informationen über den Bali-Aktionsplan finden Sie hier
Die Vereinbarungen von Kopenhagen und Cancún
Auf der Vertragsstaatenkonferenz 2009 in Kopenhagen sollte ein neues Klimaabkommen für den Zeitraum ab 2013 verhandelt werden. Dieses Ziel wurde noch nicht erreicht. In Kopenhagen wurde jedoch der sogenannte Copenhagen Accord vereinbart, der anschließend von einer sehr großen Gruppe von Staaten unterstützt wurde. Dessen wesentliche Elemente wurden dann durch die Vertragsstaatenkonferenz 2010 in Cancún in den UN-Prozess übernommen und weiterentwickelt:
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Alle unterstützenden Staaten bekennen sich zum Ziel, den globalen Temperaturanstieg auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen.
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Die Entwicklungs- und Schwellenländer sagen freiwillige, selbstfinanzierte Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu. Die Industrieländer verpflichten sich, die Entwicklungs- und Schwellenländer bei weitergehenden Reduktionsmaßnahmen durch Finanz- und Technologietransfer sowie Kapazitätsaufbau zu unterstützen. Sowohl diese Minderungsmaßnahmen als auch die Unterstützungsleistung selbst werden in einem Register vermerkt und international überprüft.
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Die Industrieländer stellen für die Zeit von 2010 bis 2012 zusätzlich bis zu 30 Milliarden US-Dollar für den Klimaschutz in Entwicklungsländern zur Verfügung. Ab 2020 sollen jährlich 100 Milliarden US-Dollar für Klimaschutzmaßnahmen mobilisiert werden (einschließlich privater Mittel), vorausgesetzt die Entwicklungsländer erbringen selbst ausreichende und transparente Klimaschutzleistungen.
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Ein neuer "Grüner Klimafonds" wird eingerichtet, der die bestehenden bi- und multilateralen Finanzierungskanäle ergänzen soll. Zusätzlich wurden neue Institutionen und Prozesse im UN-Rahmen für Klimaanpassung, Waldschutz und Technologiekooperation begründet.
Vertrauensbildung auf dem Weg zu einem neuen Abkommen
Die Vertragsstaaten arbeiten nach Cancún intensiv daran, die Verhandlungen für ein neues Klimaabkommen voranzubringen. Dies soll nun im Dezember 2011 auf der nächsten Vertragsstaatenkonferenz in Durban, Südafrika, abgeschlossen werden. Neben den formellen Verhandlungen unter dem Dach der Vereinten Nationen setzt sich die Bundesregierung aktiv für Klimapartnerschaften und einen vertrauensbildenden Dialog zwischen den Staaten ein – wie zum Beispiel mit der Ausrichtung des Petersberger Klimadialogs in Bonn im Mai 2010.
Zwei-Grad-Grenze
Um das Ziel, den globalen Temperaturanstieg auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen, erreichen zu können, müssen die Industrieländer ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 gemeinsam um 25 bis 40 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Die Entwicklungsländer als Gruppe, insbesondere die wirtschaftlich weiter fortgeschrittenen Staaten, müssen bis 2020 eine Minderung in der Größenordnung von 15 bis 30 Prozent unter den derzeit beobachteten Emissionstrend erreichen. Bis zum Jahr 2050 müssen die Treibhausgasemissionen global um 50 Prozent, in den Industrieländern um 80 bis 95 Prozent sinken.
Informationen

Externe Links
- Website der UN-Klimakonferenz 2009 in Kopenhagen (englisch)
- Website der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) (englisch)
- Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) (englisch)






