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Hintergrund
Im Blickpunkt: Minderung und Anpassung
Angesichts des fortschreitenden Klimawandels sind "Minderung" und "Anpassung" die Schlüsselbegriffe in der Diskussion um geeignete Maßnahmen.
Minderung
Minderung bezieht sich auf die erforderliche Verringerung von Kohlenstoffemissionen, die den größten Anteil der sogenannten Treibhausgase ausmachen. Sie werden bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Kohle, Erdöl, Gas und Holz freigesetzt. Die Kohlendioxidkonzentration in der Atmosphäre steigt seit dem Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert kontinuierlich. Inzwischen ist sie so hoch, wie sie es seit Hunderttausenden Jahren nicht war.
Es besteht weltweites Einvernehmen darüber, dass die globale Erderwärmung auf maximal zwei Grad Celsius, bezogen auf das vorindustrielle Zeitalter, begrenzt werden muss. Nur dadurch kann Artensterben, Gletscherschmelze, Anstieg des Meeresspiegels, Dürren und Überflutungen Einhalt geboten werden. Um diesem Ziel einen deutlichen Schritt näherzukommen, stehen Ansätze zur effizienteren Energienutzung sowie zum Einsatz erneuerbarer Energien im Mittelpunkt der deutschen Aktivitäten.
Anpassung
Anpassung bedeutet, dass die nicht mehr vermeidbaren Änderungen des Klimas eine Umstellung von Prozessen in den am stärksten betroffenen Sektoren wie zum Beispiel Land-, Forst-, Fischerei- und Wasserwirtschaft erforderlich machen. Die Entwicklungsländer müssen dabei unterstützt werden, selbst geeignete Anpassungsstrategien sowie Instrumente zur Katastrophenvorsorge zu erarbeiten. Dazu werden ausgebildete Fachleute und finanziell ausreichend ausgestattete Institutionen gebraucht.
Deutschland hat das Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen der Vereinten Nationen unterzeichnet und sich damit verpflichtet, die Entwicklungsländer bei der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels sowie bei der Finanzierung von Maßnahmen zum Klimaschutz zu unterstützen.






