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Anpassung
Im Blickpunkt: Klimawandel gefährdet Menschenrechte

"Menschen, die durch den Klimawandel vertrieben worden sind, haben genauso wie jeder andere auf der Welt Rechte. Folglich müssen ihre grundlegenden Menschenrechte auf Leben, Freiheit und insbesondere auf Wohnen, Land und Eigentum von den Regierungen ernst genommen und in ihrem Handeln mitberücksichtigt werden."
Der Klimawandel stellt eine Bedrohung für die Menschenrechte dar: insgesamt für das Recht auf Entwicklung, aber auch für die Individualrechte wie die Rechte auf Nahrung, Wasser, Bildung, Gesundheit oder Wohnen. Auch politische Menschenrechte wie Teilnahme am öffentlichen Leben oder der Zugang zu Informationen können dadurch eingeschränkt sein, zum Beispiel für Menschen, die bedingt durch den Klimawandel ihre Heimatorte verlassen müssen.
Arme Menschen sind besonders verwundbar durch den Klimawandel – ob Migranten aus Küstengebieten, Kleinbauern in China oder Slumbewohner ohne Zugang zu sauberem Wasser.
Besonders leidet die kleinbäuerliche Landwirtschaft unter der Erderwärmung. Da von ihr in vielen Erdteilen die Frauen besonders abhängig sind, haben sie auch stärker unter den Folgen des Klimawandels zu leiden als Männer. Indigene Bevölkerungsgruppen, die meist in gefährdeten Gebieten wie Steppen oder Wäldern leben und auf die Nutzung natürlicher Ressourcen angewiesen sind, sind dadurch auch stärker von extremen Wetterereignissen betroffen.
Ein ungebremster Klimawandel würde auch die Lebenschancen zukünftiger Generationen einschränken. Die internationale Staatengemeinschaft steht deshalb in der Pflicht, die Menschenrechte nachfolgender Generationen abzusichern.
Für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit sind die Menschenrechte daher eine treibende Kraft im Einsatz für die Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Partner sowie für den Klimaschutz.







