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Good Governance

Rechtsstaatlichkeit – zentrales Element guter Regierungsführung
Wenn Menschen kein Vertrauen zu dem Staat haben, in dem sie leben, ist keine nachhaltige Entwicklung möglich. Willkür, Ungleichbehandlung und Diskriminierung in öffentlichen Ämtern oder vor Gericht, die Verletzung von Menschenrechten durch staatliche Sicherheitskräfte, fehlende oder mangelhafte Strafverfolgung und ungenügende Gewaltenteilung zerstören dieses Vertrauen. Auch Investoren aus dem In- und Ausland, die die Wirtschaftsentwicklung beleben könnten, werden abgeschreckt, wenn ein Staat nicht vertrauenswürdig ist.
Gewährleistet ein Staat die grundlegenden Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit, setzt er damit den Rahmen für eine geregelte und dennoch freie Interaktion aller gesellschaftlichen Akteure. Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit sind daher bedeutende Entwicklungskriterien und Voraussetzung für die Entfaltung demokratischer Strukturen sowie einer funktionierenden Marktwirtschaft.
Deshalb fordert und fördert die Bundesrepublik rechtsstaatliche Strukturen in ihren Partnerländern. Bemühungen von Partnerregierungen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, Rechtsstaatlichkeit herzustellen und auszugestalten, werden von Deutschland unterstützt. Ziel ist, die Rolle des Rechts als Steuerungselement in der Gesellschaft und als Schutzinstrument für den Einzelnen zu stärken.
Zu den vielfältigen Unterstützungsleistungen die die Bundesrepublik ihren Entwicklungspartnern bietet, gehören die Beratung bei der Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, die Unterstützung beim Aufbau einer Gerichtsbarkeit sowie die Professionalisierung der relevanten Akteure im Justizsektor und in den Vollzugsorganen.
Ein besonderes Anliegen der deutschen Entwicklungspolitik ist der Zugang zu Recht für alle Bürgerinnen und Bürger; besonders die benachteiligten und marginalisierten Bevölkerungsgruppen müssen dabei berücksichtigt werden.
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit orientiert sich bei ihrer Arbeit im Bereich Recht und Justiz an den Grundlagen, die im jeweiligen Partnerland bestehen. – Es geht nicht darum, das deutsche Rechtssystem auf andere Länder zu übertragen.
Nachfrageorientiert werden gemeinsam mit dem Partnerland angepasste Rechtssysteme erarbeitet und in einem langfristig angelegten Ansatz umgesetzt. Bei der Förderung von Rechtsstaatlichkeit kann die Bundesrepublik dabei auf ihre umfassenden eigenen geschichtlichen Erfahrungen sowie auf die Kenntnisse zurückgreifen, die sie durch ihre intensive Unterstützung der Reformprozesse in Mittel- und Osteuropa sowie Zentralasien erworben hat.
Darüber hinaus engagiert sich die deutsche Entwicklungszusammenarbeit auch in regionalen und globalen Reforminitiativen für den Bereich Recht und Justiz. Im Rahmen der Kooperation mit der Afrikanischen Union unterstützt Deutschland zum Beispiel den Afrikanischen Menschenrechtsgerichtshof beim Aufbau effektiver Strukturen.
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