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Good Governance

Wählerliste in in Freetown, Sierra Leone. Urheberrecht: Tugela Ridley/IRIN

Rechtsstaatlichkeit – zentrales Element guter Regierungsführung

Wenn Menschen kein Vertrauen zu dem Staat haben, in dem sie leben, ist keine nach­haltige Entwicklung möglich. Willkür, Un­gleich­behandlung und Dis­krimi­nierung in öffent­lichen Ämtern oder vor Gericht, die Ver­letzung von Menschen­rechten durch staat­liche Sicher­heits­kräfte, fehlende oder mangel­hafte Straf­ver­folgung und un­ge­nügende Gewalten­teilung zer­stören dieses Ver­trauen. Auch In­ves­toren aus dem In- und Ausland, die die Wirt­schafts­entwicklung be­le­ben könnten, werden ab­ge­schreckt, wenn ein Staat nicht vertrauenswürdig ist.

Gewähr­leistet ein Staat die grund­legen­den Prinzipien von Rechts­staat­lichkeit und Rechts­sicher­heit, setzt er damit den Rahmen für eine ge­re­gelte und den­noch freie Inter­aktion aller gesell­schaft­lichen Akteure. Rechts­staat­lichkeit und Rechts­sicher­heit sind daher bedeutende Entwicklungs­kriterien und Voraus­setzung für die Entfaltung demo­kra­tischer Struk­turen sowie einer funk­tio­nie­renden Marktwirtschaft.

Deshalb fordert und fördert die Bundes­republik rechts­staatliche Strukturen in ihren Partner­ländern. Bemühungen von Partner­regierungen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, Rechts­staat­lichkeit her­zu­stellen und aus­zu­gestalten, werden von Deutschland unter­stützt. Ziel ist, die Rolle des Rechts als Steuerungs­element in der Gesell­schaft und als Schutz­instrument für den Einzelnen zu stärken.

Zu den vielfältigen Unter­stützungs­leistungen die die Bundesrepublik ihren Entwick­lungs­partnern bietet, gehören die Be­ra­tung bei der Er­ar­bei­tung von Gesetzes­ent­würfen, die Unter­stützung beim Aufbau einer Gerichts­barkeit sowie die Profes­sionali­sierung der re­le­va­nten Akteure im Justiz­sektor und in den Vollzugsorganen.

Ein besonderes Anliegen der deutschen Entwicklungs­politik ist der Zugang zu Recht für alle Bürger­innen und Bürger; beson­ders die be­nach­tei­ligten und mar­gi­na­lisierten Be­völ­kerungs­gruppen müssen dabei berücksichtigt werden.

Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit orientiert sich bei ihrer Arbeit im Bereich Recht und Justiz an den Grund­lagen, die im jeweiligen Partner­land be­stehen. – Es geht nicht darum, das deutsche Rechts­system auf andere Länder zu übertragen.

Nach­frage­orientiert werden gemeinsam mit dem Partner­land an­ge­passte Rechts­systeme er­ar­bei­tet und in einem lang­fristig an­ge­leg­ten An­satz um­ge­setzt. Bei der För­derung von Rechts­staat­lichkeit kann die Bundes­republik dabei auf ihre umfassenden eigenen geschicht­lichen Er­fah­rungen sowie auf die Kennt­nisse zurück­greifen, die sie durch ihre intensive Unter­stützung der Reform­pro­zesse in Mittel- und Ost­europa sowie Zentralasien erworben hat.

Darüber hinaus engagiert sich die deutsche Ent­wick­lungs­zusammen­arbeit auch in regio­nalen und globalen Re­form­initia­tiven für den Bereich Recht und Justiz. Im Rahmen der Ko­opera­tion mit der Afrikanischen Union unterstützt Deutsch­land zum Beispiel den Afrikanischen Menschen­rechts­gerichtshof beim Aufbau effektiver Strukturen.

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Lexikon der Entwicklungspolitik
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