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Korruption

Internationale Initiativen zur Korruptionsbekämpfung

Seit Mitte der 1990er Jahre wird Korruption als globales Problem wahr­ge­nommen. Die internationale Gemein­schaft hat erkannt, dass Korrup­tion eines der Haupt­hinder­nisse für Ent­wick­lung ist. Da Korruption auch grenz­über­schreitende Ursachen und Aus­wirkungen hat, ist eine inter­natio­nale Zu­sam­men­arbeit not­wendig, um sie effektiv zu bekämpfen. Hier finden Sie In­for­ma­tionen über eine Aus­wahl von inter­natio­nalen Ini­tia­tiven und Ver­ein­barungen zur Bekämpfung von Korruption:

UN-Konvention gegen Korruption

Im Oktober 2003 wurde die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) verabschiedet. Im September 2005 ist sie nach der Ratifizierung durch den 30. Mitgliedsstaat in Kraft getreten. Bis Dezember 2010 haben 147 Länder und die Europäische Union die Konvention ratifiziert.

Die UN-Konvention gegen Korruption ist die erste um­fas­sende globale Ver­ein­barung zur Kor­rup­tions­bekämpfung und enthält eine breite Palette an praxis­rele­vanten Anti­kor­rup­tions­instrumenten. Mit der Rati­fi­zierung ver­pflichten sich die Staaten, präventiv tätig zu werden, Kor­rup­tion in ver­schiedenen Aus­prä­gungen straf­recht­lich zu ver­fol­gen sowie inter­natio­nal bei der Identi­fi­zierung, Er­mit­tlung und Rück­führung il­le­gal er­wor­bener Ver­mögens­werte zusammenzuarbeiten.

Darüber hinaus fordert die Konvention eine enge Zu­sammen­arbeit und einen Infor­ma­tions­austausch auf inter­natio­naler Ebene in allen Bereichen, ins­be­sondere auch der Ent­wick­lungs­zusammen­arbeit. Gegen­stand der Konvention sind Themen wie Trans­parenz von Finanz­trans­aktionen, Geld­wäsche, Kor­rup­tion im Privat­sektor, Parteien­finan­zierung, Rolle der Zivilgesellschaft, Zeugen­schutz oder auch Integritätsstandards.

Deutschland hat die Konvention am 9. Dezember 2003 unter­zeichnet, bislang aber noch nicht ratifi­ziert. Durch inhalt­liche Mit­wirkung und Teil­nahme an UNCAC-Arbeitsgruppen vor allem zu technischer Hilfe unter­stützt das BMZ Prozesse, die aus ent­wick­lungs­politischer Perspek­tive zur Weiter­ent­wicklung und Auslegung der UNCAC wichtig sind.

 

OECD-Konvention zur Auslandsbestechung

Ende 1997 unterzeichneten die Mitgliedsstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) das "Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung aus­län­discher Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr". Es krimi­na­lisiert die Bestechung ausländischer Amtsträger als Inlandstat und ist damit Grundlage für Korruptionsbekämpfung im globalen Kontext. Die OECD-Konvention ist seit Februar 1999 in Kraft und wurde, außer von den 30 OECD-Staaten, von acht weiteren Ländern (Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Estland, Israel, Slowakei und Südafrika) unterzeichnet und ratifiziert.

 

Regionale Konventionen

 

Verpflichtung zu Transparenz in den Erklärungen von Paris und Accra

In der Erklärung von Paris zur Steigerung der Wirksamkeit von Entwicklungszusammenarbeit haben sich Geber- und Nehmerländer 2005 auf eine gegenseitige doppelte Verantwortung verpflichtet: Geber müssen transparent und rechenschaftspflichtig sowohl gegen­über ihrer eigenen, als auch gegen­über der Bevölkerung und Regierung in den Partnerländern handeln. Um die Regierungsführung in den Partnerländern zu verbessern, soll die Verantwortlichkeit der Partnerregierungen gestärkt werden. Diese doppelseitigen Ver­pflich­tungen zur Korruptions­bekämpfung wurden im Rahmen der Accra Agenda for Action 2008 (Artikel 24.d) bekräftigt und ausgeweitet.

 

Strategie zur Korruptionsbekämpfung der Weltbank

Korruptionsbekämpfung ist seit Mitte der 1990er Jahre ein wesent­licher Bestandteil der Good-Governance-Konzeption der Weltbank. Sie konzentriert sich auf Prävention von Betrug und Korruption in den von ihr finanzierten Projekten, auch bei Länderstrategien, beim Politikdialog und bei der Auswahl und Konzeption von Projekten wird das Thema Korrup­tions­bekämpfung berücksichtigt.

Im September 2006 hat die Weltbank eine neue Strategie zur Korruptionsbekämpfung (Governance and Anti-Corruption Strategy) verabschiedet. Mithilfe der neuen Strategie sollen bei allen Kredit­pro­grammen und Projekten der Weltbank die Geldflüsse noch stärker überwacht werden. Sie können auch gestoppt oder verzögert werden, wenn Regierungen nicht hart genug gegen das Versickern von Mitteln vorgehen. Eine verbesserte Regierungsführung in den Kreditnehmerländern soll außerdem die Wirkung von entwick­lungs­politischen Maßnahmen verbessern.

Durch die intensive analytische Arbeit der Bank und der Governance and Anti-Corruption Unit, die im Weltbank-Institut angesiedelt ist, wird die Korruptionsdebatte wissenschaftlich begleitet und in Trainingsprogramme umgesetzt.

 

Gruppe der Acht (G8) und Gruppe der Zwanzig (G20)

Die G8 zählt die Bekämpfung der Korruption zu ihren wichtigsten Aufgaben. In der Schlusserklärung des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 heißt es: "Wir bekennen uns zur vollständigen Umsetzung unserer Verpflichtungen im Rahmen bestehender internationaler Übereinkünfte zur Bekämpfung der Korruption, ins­be­sondere der­jenigen [Übereinkünfte] der Vereinten Nationen und der Organi­sation für wirtschaftliche Zusammen­arbeit und Entwicklung (OECD). Dies umfasst auch das En­gage­ment der Partner für eine wirksame Unter­suchung und straf­recht­liche Verfolgung in- und ausländischer Bestechungsfälle".

Seit dem Pittsburgh-Gipfel (2009) befasst sich auch die G20 mit der Prävention und der Bekämpfung der Korruption. Die Erklärung von Toronto im Sommer 2010 betont die zerstörerischen Auswirkungen der Korruption auf die Weltwirtschaft und die Ent­wick­lungs­zusammen­arbeit. Die resultierende Arbeits­gruppe zu Anti­korrup­tion in der G20 verlangt nach einem globalen Anti­korrup­tions-Regime. Auf dem G20-Gipfel in Seoul im November 2010 wurde ein Aktions­plan zur Korruptionsbekämpfung beschlossen.

G8 und G20 unterstützen außerdem die Initiative für mehr Transparenz in der Rohstoffindustrie (EITI). Sie hat das Ziel, dass Rohstoff abbauende Firmen ihre Zahlungen an Entwicklungsländer offenlegen, um so einen Missbrauch der Mittel zu verhindern.

 

Europa

Die Bekämpfung der Korruption wurde im Vertrag über die Europäische Union als wichtiges Mittel zur Schaffung eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erkannt. Die EU hat eine Reihe von Über­ein­kommen und Proto­kollen zum Thema Korrup­tions­bekämpfung verabschiedet. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) beschäftigt sich im Rahmen von Wirtschafts­kriminalität auch mit Korruption.

Der Europarat gründete 1999 die Staaten­gruppe gegen Korruption (Group of States against Corruption, GRECO). Über einen Prozess der gegen­seitigen Beurteilung wird bewertet, inwieweit die Mitglieds­länder die Anti­korruptions­standards des Europarats respektieren und einhalten.

 

Korruptionsbekämpfung als Grundsatz des Global Compact

Der ehemalige Generalsekretär der Vereinten Nationen Kofi Annan hat 1999 eine weltweite Allianz zwischen den Vereinten Nationen und der Privatwirtschaft ins Leben gerufen, den sogenannten Global Compact. Er soll dem Globalisierungsprozess ein "sozialeres Gesicht" geben und umfasst zehn Grundsätze, an die sich Unternehmen, die dem Global Compact beitreten, halten müssen. Der zehnte Grundsatz fordert "die Selbstverpflichtung, Korruption in allen Formen, einschließlich Erpressung und Bestechlichkeit, zu begegnen".

Auch wenn es sich nur um eine Selbstverpflichtung handelt, trägt der Global Compact doch zu einer gemeinsamen Basis bei, auf der Staat und Privatwirtschaft nach Lösungen suchen und Erfahrungen austauschen können.

 

Antikorruptionserklärung der Utstein-Gruppe

Die damaligen Entwicklungsministerinnen der Niederlande, Deutschlands, Norwegens und Großbritanniens schlossen sich im Sommer 1999 zur sogenannten Utstein-Gruppe zusammen. Das nach dem Ort seiner konstituierenden Sitzung, dem norwegischen Utstein-Kloster, benannte Gremium setzte sich zum Ziel, durch informelle und praxisorientierte Zusammenarbeit aufzuzeigen, wie koordiniert und kohärent auf die gemeinsamen ent­wick­lungs­politischen Ziele hingearbeitet werden kann.

Im Mai 2000 wurde von der Utstein-Gruppe eine Anti­korrup­tions­erklärung unter­zeichnet. Darin ist unter anderem die Errichtung eines "virtuellen Experten­zentrums" vereinbart worden, das die Aktivitäten der Utstein-Partner im Bereich Korrup­tions­bekämpfung koordinieren, Netz­werke aufbauen, den Infor­mations­austausch auf Expertenebene ermöglichen und Forschung betreiben soll.

Die Utstein-Gruppe hat diese Vereinbarung umgesetzt und betreibt das U4 Anti-Corruption Resource Centre, eine Internet-gestützte Dialog- und Wissens­plattform. U4 bietet unter anderem einen Online-Anti-Korruptionskurs für die Mitarbeiter der U4-Partner­organisationen an. Der U4-Partnerschaft sind mittlerweile auch Schweden, Kanada, Belgien und Australien beigetreten. Deutschland ist "Lead Donor" 2009 bis 2011.

 

Regionale Initiativen der OECD

Anti-Corruption Initiative for Asia and the Pacific
Die Initiative – beheimatet bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Asiatischen Entwicklungsbank (ADB) – gibt 28 Staaten aus der Region einen Rahmen, um wirkungsvoller gegen Korruption vorgehen zu können. Die Aktivitäten orientieren sich an den Vorgaben der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) und werden im Auftrag des BMZ durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) unterstützt.

 

Weitere Initiativen

Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung der Vereinten Nationen (UNODC)
Gemeinsam mit dem UNODC unterstützt Deutschland seine Partnerländer bei der Implementierung der UN-Konvention gegen Korruption.

 

Judicial Integrity Group: Bangalore Principles of Judicial Conduct
Die International Judicial Integrity Group (JIG), eine Arbeitgruppe aus Präsidenten der Obersten Gerichtshöfe weltweit, hat mit Unter­stützung der GIZ Integritätsstandards in der Justiz erarbeitet.

 

Anti-Corruption Task Team (OECD/DAC)
In dieser Arbeitsgruppe diskutieren bilaterale und multilaterale Geber darüber, wie die Entwicklungszusammenarbeit in der Korrup­tions­be­kämpfung sinnvoll koordiniert werden kann. Der Entwicklungsausschuss der OECD (OECD/DAC) hat Vorgaben für Geber ausgearbeitet, die als Basis dienen sollen, um Strategien der Partnerländer zur Bekämpfung der Korruption zu unterstützen.

 

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Die OECD-Leitsätze stellen Empfehlungen der Regierungen der OECD-Mitgliedsstaaten für ein verantwortungsvolles und dem geltenden Recht entsprechendes unternehmerisches Verhalten bei Auslandsaktivitäten dar. Die Unternehmen sollen die Leitsätze überall dort, wo sie ihre Geschäftstätigkeit ausüben, unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Gastlandes beachten. Die Beachtung der Leitsätze durch die Unternehmen beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und hat keinen rechtlich zwingenden Charakter.

 

Water Integrity Network
Das Water Integrity Network wurde 2006 mit dem Ziel gegründet, Korruption im Wassersektor zu bekämpfen. Das Netzwerk will Re­gie­rungen, Nichtregierungsorganisationen und Privatwirtschaft zu­sam­men­bringen, um im Bereich Wasser­versorgung und Ab­was­ser­ent­sorgung spezi­fische Anti­kor­rup­tions­instrumente zu entwickeln.

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Lexikon der Entwicklungspolitik
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