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Korruption

Der deutsche Beitrag zur Korruptionsbekämpfung

Die deutsche Entwicklungspolitik setzt bei der Korruptions­bekämpfung auf verschiedenen Ebenen an:

Internationale Zusammenarbeit

Auf zwischenstaatlicher Ebene unterstützt Deutschland die Erstel­lung und Einhaltung inter­natio­naler Standards gegen Korruption durch aktive Mitarbeit in den Vereinten Nationen, der Weltbank, in der G8/G20 und in der Organisation für wirtschaft­liche Zusammen­arbeit und Entwicklung (OECD). Die Bundes­republik setzt sich dabei besonders für mehr Transparenz in für Korruption anfälligen Sektoren ein. Insbe­sondere engagiert sie sich für die inter­natio­nale Initiative für mehr Transparenz in der Roh­stoff­industrie (Extractive Industries Transparency Initiative, EITI). Deutschland arbeitet außerdem seit der Gründung von Trans­parency International im Jahr 1993 eng mit dieser Organisation zusammen.

Bilaterale Zusammenarbeit

Korruptionsbekämpfung ist ein Förderbereich im Schwerpunkt "Demokratie, Zivilgesellschaft, öffentliche Verwaltung" und darüber hinaus eine Querschnittsaufgabe der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.

Deutschland hat mit rund der Hälfte seiner Partnerländer diesen gemeinsamen Arbeitsschwerpunkt vereinbart und unterstützt entwicklungsorientierte Regierungen dabei, die Verwaltung transparent, leistungsfähig und bürgerorientiert zu gestalten. Im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit werden Reformen des öffentlichen Sektors gefördert. Dabei geht es insbesondere um die Schaffung eines effizienten Personal- und Be­schaf­fungs­wesens sowie um die Verbesserung des öffentlichen Finanz­wesens und den Aufbau von Rechnungshöfen, Zoll- und Steuer­verwaltungen. Auch die Stärkung der Zivilgesellschaft ist Schwerpunkt der deutschen Zusammenarbeit, denn eine wachsame Öffentlichkeit ist unverzichtbar für die Bekämpfung von Korruption.

Seit 1997 werden in alle Protokolle der Regierungs­verhand­lungen mit Partner­ländern Anti­korrup­tions­ver­ein­barungen auf­ge­nommen. Auch in Darlehens- und Finan­zie­rungs­verträge werden ent­sprechende Klauseln ein­ge­tragen. In den Politik­dialog mit dem je­wei­ligen Partner­land werden außer­dem die unter­schied­lichen inter­natio­nalen und regionalen Anti­korrup­tions­konventionen und Trans­parenz­initiativen ein­ge­bracht. Die Bundes­republik unter­stützt ihre Partner­länder unter anderem bei der Rati­fi­kation und Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption. Diese Maßnahme ist einer der wichtigsten Beiträge zur internationalen Korrup­tions­bekämpfung im Kontext einer zunehmend globali­sierten Wirtschaft.

Wenn Geber-Beiträge über die öffentlichen Haushalte der Partner­länder bereit­gestellt werden (Programm­orientierte Gemein­schafts­finanzierung) trägt Deutschland Sorge dafür, dass die Regierungen auch über ausreichend institutionelle Kapazitäten verfügen, um Mittelfehlverwendung und Korruption vorzubeugen.

Korruptionsprävention in Deutschland

Glaubwürdiges Eintreten für Transparenz und die Prävention von Korruption setzt voraus, dass auch Deutschland die international vereinbarten Standards umsetzt. So verpflichtet sich Deutschland im Rahmen der Internationalen Geber-Transparenz-Initiative (IATI) zur Bereit­stellung von leicht zugänglichen und ver­ständ­lichen Infor­ma­tionen über die Verwendung von Entwick­lungs­geldern. Das deutsche Recht enthält dafür umfangreiche Vorschriften. Korruption ist ein Straftatbestand, auch wenn sie von Privat­personen im Ausland begangen wird. 1999 hat Deutschland die OECD-Konvention zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im inter­natio­nalen Geschäfts­verkehr rati­fi­ziert. 2003 hat die Bundes­republik die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet – die Ratifizierung steht allerdings noch aus.

Der Neutralität und Integrität von deutschen Amtspersonen dienen außerdem die Vor­schriften des Rechts des öffentlichen Dienstes. Deutsche Amts­trägerinnen und Amtsträger dürfen keine Belohnungen oder Geschenke annehmen, Straftaten wie Vor­teils­nahme, Bestech­lich­keit, Vorteils­gewährung und Bestechung werden nach dem deutschen Straf­gesetz­buch geahndet. Für alle Bundesbehörden gilt zudem die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptions­prävention in der Bundes­verwaltung. Sie sieht die Einrichtung von Ansprech­personen für Kor­ruptions­fragen, Innen­revision, Personal­rotation, das Mehr-Augen-Prinzip und die Kontroll-, Aufsichts- und Vorbild­funktion der Führungskräfte vor.

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