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Korruption
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Der deutsche Beitrag zur Korruptionsbekämpfung
Die deutsche Entwicklungspolitik setzt bei der Korruptionsbekämpfung auf verschiedenen Ebenen an:
Internationale Zusammenarbeit
Auf zwischenstaatlicher Ebene unterstützt Deutschland die Erstellung und Einhaltung internationaler Standards gegen Korruption durch aktive Mitarbeit in den Vereinten Nationen, der Weltbank, in der G8/G20 und in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die Bundesrepublik setzt sich dabei besonders für mehr Transparenz in für Korruption anfälligen Sektoren ein. Insbesondere engagiert sie sich für die internationale Initiative für mehr Transparenz in der Rohstoffindustrie (Extractive Industries Transparency Initiative, EITI). Deutschland arbeitet außerdem seit der Gründung von Transparency International im Jahr 1993 eng mit dieser Organisation zusammen.
Bilaterale Zusammenarbeit
Korruptionsbekämpfung ist ein Förderbereich im Schwerpunkt "Demokratie, Zivilgesellschaft, öffentliche Verwaltung" und darüber hinaus eine Querschnittsaufgabe der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Deutschland hat mit rund der Hälfte seiner Partnerländer diesen gemeinsamen Arbeitsschwerpunkt vereinbart und unterstützt entwicklungsorientierte Regierungen dabei, die Verwaltung transparent, leistungsfähig und bürgerorientiert zu gestalten. Im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit werden Reformen des öffentlichen Sektors gefördert. Dabei geht es insbesondere um die Schaffung eines effizienten Personal- und Beschaffungswesens sowie um die Verbesserung des öffentlichen Finanzwesens und den Aufbau von Rechnungshöfen, Zoll- und Steuerverwaltungen. Auch die Stärkung der Zivilgesellschaft ist Schwerpunkt der deutschen Zusammenarbeit, denn eine wachsame Öffentlichkeit ist unverzichtbar für die Bekämpfung von Korruption.
Seit 1997 werden in alle Protokolle der Regierungsverhandlungen mit Partnerländern Antikorruptionsvereinbarungen aufgenommen. Auch in Darlehens- und Finanzierungsverträge werden entsprechende Klauseln eingetragen. In den Politikdialog mit dem jeweiligen Partnerland werden außerdem die unterschiedlichen internationalen und regionalen Antikorruptionskonventionen und Transparenzinitiativen eingebracht. Die Bundesrepublik unterstützt ihre Partnerländer unter anderem bei der Ratifikation und Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption. Diese Maßnahme ist einer der wichtigsten Beiträge zur internationalen Korruptionsbekämpfung im Kontext einer zunehmend globalisierten Wirtschaft.
Wenn Geber-Beiträge über die öffentlichen Haushalte der Partnerländer bereitgestellt werden (Programmorientierte Gemeinschaftsfinanzierung) trägt Deutschland Sorge dafür, dass die Regierungen auch über ausreichend institutionelle Kapazitäten verfügen, um Mittelfehlverwendung und Korruption vorzubeugen.
Korruptionsprävention in Deutschland
Glaubwürdiges Eintreten für Transparenz und die Prävention von Korruption setzt voraus, dass auch Deutschland die international vereinbarten Standards umsetzt. So verpflichtet sich Deutschland im Rahmen der Internationalen Geber-Transparenz-Initiative (IATI) zur Bereitstellung von leicht zugänglichen und verständlichen Informationen über die Verwendung von Entwicklungsgeldern. Das deutsche Recht enthält dafür umfangreiche Vorschriften. Korruption ist ein Straftatbestand, auch wenn sie von Privatpersonen im Ausland begangen wird. 1999 hat Deutschland die OECD-Konvention zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr ratifiziert. 2003 hat die Bundesrepublik die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet – die Ratifizierung steht allerdings noch aus.
Der Neutralität und Integrität von deutschen Amtspersonen dienen außerdem die Vorschriften des Rechts des öffentlichen Dienstes. Deutsche Amtsträgerinnen und Amtsträger dürfen keine Belohnungen oder Geschenke annehmen, Straftaten wie Vorteilsnahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung werden nach dem deutschen Strafgesetzbuch geahndet. Für alle Bundesbehörden gilt zudem die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung. Sie sieht die Einrichtung von Ansprechpersonen für Korruptionsfragen, Innenrevision, Personalrotation, das Mehr-Augen-Prinzip und die Kontroll-, Aufsichts- und Vorbildfunktion der Führungskräfte vor.







