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Hintergrund

Staatsentwicklung

Gute Regierungsführung und eine funktions­tüchtige Staat­lich­keit sind Vor­aus­setzungen dafür, dass die Par­tner­län­der der deutschen Ent­wick­lungs­zu­sam­men­arbeit ihre Ent­wick­lungs­ziele er­rei­chen können. Denn nur leistungs­fähige und legi­time staat­liche Struk­turen können poli­tische Re­form­pro­zesse steuern und nach­hal­tig ver­an­kern. Vielen Län­dern feh­len je­doch solchen Struk­turen. Re­for­men werden dort des­halb nur schleppend oder gar nicht umgesetzt.

Staatsentwicklung hat vor diesem Hintergrund das Ziel, die Legi­ti­mität und Leistungs­fähig­keit eines Staates und seiner Insti­tu­tionen zu fördern und eine konstruk­tive Beziehung zwischen Staat und Gesell­schaft aufzubauen. Die zen­tra­le Heraus­for­derung liegt darin, den Staat so zu stärken, dass er seine Kern­auf­gaben in Über­ein­stimmung mit den Er­war­tungen der Be­völ­kerung wahr­neh­men kann und poli­tische Teil­habe er­mög­licht. Dabei ist besondere Sensi­bi­li­tät für die soziale und poli­tische Dimen­sion von Staats­ent­wick­lung er­for­der­lich, denn es werden lang­fristige inner­gesell­schaft­liche Ver­änderungs­prozesse angestoßen.

Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit beschränkt ihre Unterstützungsleistungen daher nicht auf staatliche Einrichtungen. Es gilt, auch die Schnittstellen zwischen Staat und Gesellschaft besonders zu fördern. Dabei sind zum Beispiel die Zivilgesellschaft und die Privatwirtschaft unverzichtbare Partner.

Im Ansatz des BMZ zur Unterstützung von Staats­ent­wick­lung spielen Inter­aktions­räume für den Dia­log zwischen staat­lichen und gesell­schaft­lichen Akteuren eine wichtige Rolle. So unter­stützt Deutsch­land Ver­tre­terinnen und Vertreter der Zivil­gesell­schaft dabei, ihre Interessen zu arti­ku­lieren und diese aktiv in poli­tische Prozesse einzubringen. Sie werden unter anderem dazu befähigt:

  • bei der Setzung politischer Schwerpunktthemen ihre Priori­täten zu formulieren,

  • sich in die Erstellung von Entwicklungsplänen und Armuts­bekämpfungs­strategien einzubringen,

  • sich an der Aufstellung kom­mu­naler Haushalte zu be­tei­ligen und Rechen­schaft über die Verwendung öffentlicher Gelder einzufordern,

  • öffentliche Aufsichts- und Kontroll­systeme (zum Beispiel Ombuds­stellen und Insti­tutionen der unabhängigen Justiz) einzurichten.

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