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Gute Regierungsführung
Hintergrund: Gute Regierungsführung – Rahmenbedingung für Entwicklung

Gute Regierungsführung und nachhaltige Entwicklung lassen sich nicht trennen. Das ist die Lehre aus all unseren Bemühungen und Erfahrungen von Afrika über Asien bis Lateinamerika.
Ende der 1980er Jahre setzte sich weltweit die Erkenntnis durch, dass Fortschritt nicht nur eine Frage wirtschaftlicher Erfolge ist, sondern dass auch "schwache" Regierungen, willkürliche Rechts- und Justizsysteme, schlecht funktionierende Verwaltungen und Korruption Entwicklung behindern. Die Weltbank stellte 1989 insbesondere in Afrika eine sogenannte "Governance-Krise" fest. Positiv verwendet wurde der Begriff als "Good Governance" zu einem Synonym für entwicklungsfördernde Rahmenbedingungen.
Good Governance wird häufig mit "gute Regierungsführung", "gute Staatsführung" oder auch "verantwortungsvolle Regierungsführung" übersetzt. Ein umfassendes Verständnis von Good Governance geht jedoch über das Handeln von Regierungen hinaus und bezieht das Verhältnis zu staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren mit ein: Der Begriff "Governance" umfasst die Art und Weise, wie in einem Staat Entscheidungen getroffen, politische Inhalte formuliert und umgesetzt werden. Good Governance ist transparent und effektiv. Sie legt Rechenschaft ab. Sie beteiligt die gesamte Bevölkerung und berücksichtigt die Meinung von Minderheiten und die Bedürfnisse von Schwachen. Alle Bürgerinnen und Bürger werden mit den notwendigen öffentlichen Gütern und sozialen Dienstleistungen versorgt. Good Governance orientiert sich bei allen Entscheidungen an den Prinzipien der Nachhaltigkeit.
Seit Mitte der 1990er Jahre ist Good Governance ein Schlüsselbegriff in entwicklungspolitischen Strategien. Die Förderung von Good Governance bedeutet, in den Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit die politischen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche soziale, ökologische und marktwirtschaftliche Entwicklung zu schaffen. Als umfassendes Konzept beinhaltet Good Governance eine armutsorientierte und nachhaltige Politikgestaltung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Leistungsfähigkeit und Transparenz des Staates, die Achtung, den Schutz und die Gewährleistung der Menschenrechte sowie kooperatives Verhalten in der Staatengemeinschaft.







