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Gute Regierungsführung

Good Governance – Voraussetzung und Ziel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

Im Vordergrund die deutsche Fahne, im Hintergrund die Fahne der EU. Urheberrecht: BPADie Förderung von Good Governance ist einer der Schwer­punkte der neuen deutschen Ent­wick­lungs­politik und zen­tra­ler Be­stand­teil der deutschen Ent­wick­lungs­zusammen­arbeit.

Leitendes Oberziel ist es, bei der Gestaltung und Um­setzung ent­wick­lungs­poli­tischer Maß­nah­men die Aus­ein­ander­setzung mit Gover­nance-Themen zu inten­si­vieren und Good Gover­nance in allen Sektoren aktiv zu fördern.

Ob und in welcher Form Deutschland mit einem Land ent­wick­lungs­politisch zu­sam­men­ar­beitet, hängt von der seiner Ent­wick­lungs­orien­tierung und seinen in­ter­nen Rah­men­bedin­gungen ab. Je legi­ti­mier­ter und ent­wick­lungs­orien­tierter staat­liche Akteure und je sta­bi­ler die Insti­tu­tionen eines Partner­landes sind, desto besser kann Ent­wick­lungs­politik wir­ken und den Menschen vor Ort zugutekommen.

Das deutsche Good-Gover­nance-Verständnis wird unter anderem in einem Krite­rien­katalog des BMZ deutlich, mit dessen Hilfe die Ent­wick­lungs­orien­tierung der Partner­länder jähr­lich be­ur­teilt wird. Wichtige Kriterien sind:

  • armutsorientierte und nachhaltige Politikgestaltung

  • Achtung, Schutz und Gewährleistung aller Menschenrechte

  • Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

  • Leistungsfähigkeit und Transparenz des Staates

  • kooperatives Verhalten in der Staatengemeinschaft

Good Governance ist aber nicht nur Voraus­setzung, sondern auch Ziel der deutschen Ent­wick­lungs­zu­sam­men­arbeit. Das BMZ-Konzept 172 "Förderung von Good Gover­nance in der deutschen Ent­wick­lungs­politik" und das Strategie­papier 01 "Die Förderung konstruk­tiver Staat-Gesellschaft-Beziehungen – Legitimität, Trans­parenz, Rechen­schaft" formu­lieren den Rah­men für die prak­tische Aus­ge­staltung der deutschen Politik in diesem Bereich.

Dabei stellt das BMZ-Konzept 172 Partnerländer mit einer ent­wick­el­ten Staat­lich­keit in den Mit­tel­punkt, die im Sinne der Paris-Erklärung bei der Um­setzung von Staats- und Ver­wal­tungs­re­formen sowie Sek­tor­re­form­poli­tiken unter­stützt werden. Das Strategie­papier 01 be­leuch­tet grund­sätz­lich die Be­deu­tung von konstruk­tiven Staats-Gesellschafts-Beziehungen und poli­tischer Teil­habe. Um Gover­nance-Strukturen zu stärken und die Leistungs­fähig­keit des Staates zu ver­bes­sern, wird nicht nur die je­wei­lige Re­gie­rung dabei unter­stützt, ent­sprechende recht­liche und insti­tu­tio­nelle Rah­men­be­dingungen zu schaffen und zu ver­ankern. Das deutsche Engage­ment zielt immer auch auf die Good Gover­nance ab, die be­fähigt werden soll, ihre Interes­sen zu formu­lieren und einzubringen.

Zusätzlich benennt das BMZ-Konzept 149 "Ent­wick­lungs­orientierte Trans­for­ma­tion bei fra­giler Staat­lichkeit und schlechter Regierungs­führung" die Handlungs­stra­tegien für Länder mit einer weniger ent­wickelten be­ziehungs­weise fra­gi­len Staat­lich­keit oder niedrigem Gover­nance-Niveau. Diese Kon­zepte er­gän­zen sich somit ge­gen­sei­tig und sind ein­ge­bet­tet in die Be­mühungen der inter­natio­nalen Staatengemeinschaft.

Der Aktions­plan "Zivile Krisen­prävention, Konflikt­lösung und Friedens­konso­lidierung" der Bundes­regierung aus dem Jahr 2004 weist zudem auf die Be­deu­tung von guter Regierungs­führung für die Friedens­ent­wick­lung hin und er­klärt ver­ant­wort­liche Re­gierungs­führung, Rechts­staat­lich­keit, Demo­kra­tie, Zivil­gesell­schaft und Medien zu "strate­gischen Ansatz­punkten der Krisenprävention".

Im Entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschen­rechte (2008 bis 2010) wird der enge Zusammen­hang zwischen der Stär­kung von Good Gover­nance und der Förderung von Menschenrechten betont.

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