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Arbeitsfelder

Förderung der Menschenrechte

Kinder in Bangladesh. Urheberrecht: Photothek.netEle­men­tar für jede Demo­kra­tie ist die Ach­tung und Ge­währ­leis­tung der po­li­tischen und bür­ger­lichen, wirt­schaft­lichen, so­zia­len und kul­tu­rel­len Men­schen­rechte. Der Schutz die­ser Rechte ist darum ein Leit­prin­zip der deutschen Entwicklungspolitik.

Die Ar­beits­grund­lage des entwicklungs­politischen Engage­ments der Bundes­republik für die Menschen­rechte bietet der "Entwick­lungs­politische Aktions­plan für Menschen­rechte 2008-2010" der Bundes­regierung. Er wird zu­künf­tig durch ein poli­tisches Kon­zept "Menschen­rechte und Entwicklungspolitik" ersetzt.

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Lexikon der Entwicklungspolitik
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