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Hintergrund

Sexuelle und reproduktive Gesundheit als Menschenrecht

Mütter mit ihren Kindern in Kenia. Urheberrecht: KfWEin umfassendes Konzept der sexuel­len und repro­duk­ti­ven Ge­sund­heit ent­stand 1994 bei der Inter­na­tio­na­len Kon­fe­renz zu Be­völ­ke­rung und Ent­wick­lung (ICPD) in Kairo. In Kairo ent­schied sich die Staaten­gemein­schaft (mehr als 180 Län­der waren vertreten) für einen ent­schei­den­den Rich­tungs­wech­sel: Von einem über­wiegend be­völ­ke­rungs­po­li­ti­schen Ver­ständ­nis hin zu einem Ansatz, der sich am einzelnen Menschen und den all­ge­mei­nen Men­schen­rech­ten orientiert.

Die Prinzipien und Definitionen des ICPD-Aktionsprogramms haben an Relevanz nichts eingebüßt und stellen bis heute die Grundlage des internationalen entwicklungspolitischen Enga­ge­ments in diesem Bereich dar.

Im Jahr 1994 wurde von den beteiligten Staaten anerkannt, wie sehr die Entwicklung eines Landes von der sexuellen und re­pro­duk­tiven Ge­sund­heit ab­hängt – und damit auch von der Gleich­stel­lung der Geschlechter. Seitdem stehen bei allen Ent­wick­lungs­be­mü­hungen die Bedürf­nisse und Rechte der Menschen im Vordergrund.

Ein umfassender und menschenrechtsbasierter Ansatz

Heute gilt das Recht auf einen "best­mög­lichen Standard sexueller und re­pro­duk­tiver Ge­sund­heit" als Menschen­recht. Bestand­teile dieses Rechts sind das Recht auf Ent­schei­dung über die eigene Fort­pflan­zung und das Recht von Frauen, über ihre Sexualität selbst­bestimmt und in Eigen­ver­ant­wor­tung zu entscheiden – frei von Diskriminierung, Zwang oder Gewalt.

Indische Frauengruppe, Urheberrecht: bpa, FaßbenderIn Kairo wurden kon­kre­te Ziele for­mu­liert: Al­len Men­schen Bil­dung er­mög­lichen, die Sterb­lich­keit von Müt­tern, Säug­lin­gen und Klein­kin­dern re­du­zie­ren, HIV/AIDS vor­beu­gen und – bis 2015 – allen Men­schen Zugang zu einer ent­sprech­en­den um­fas­sen­den Ge­sund­heits­ver­sor­gung er­mög­lichen.

Zu einer solchen Versorgung gehören die fachliche Betreuung von Müttern und Kindern, insbesondere während der Schwanger­schaft und rund um die Geburt, sowie Familien­planung und Ver­hü­tung von sexuell über­trag­baren Krank­heiten.

Bevölkerung und nachhaltige Entwicklung

Mangelhafte Möglichkeiten der Familienplanung führen in vielen Ent­wick­lungs­län­dern noch heute zu einer hohen Kinder- und Mütter­sterb­lich­keit, zu ungewollt hohen Geburten­raten und zu Bevöl­ke­rungs­wachs­tum. Hoch­rechnungen zufolge wird sich in einigen Ländern Afrikas und Südasiens die Bevölkerungs­zahl innerhalb der nächsten Jahr­zehnte ver­dop­peln. Demo­gra­fische Fak­toren wie das Be­völ­ke­rungs­wachs­tum, der hohe Anteil junger Menschen an der Gesamt­bevölkerung sowie bereits bestehende Eng­pässe in der Versorgung mit Nahrungs­mitteln werden zu einer an­stei­gen­den Nachfrage nach Verhütungs­mitteln in den betroffenen Regionen führen. Es gilt, diesen Bedarf zu decken, denn für eine welt­wei­te nach­hal­tige Ent­wick­lung ist es wichtig, das Wachstum der Welt­be­völ­kerung ab­zu­schwächen und demo­gra­fischen Ver­än­derungen Rech­nung zu tragen. Die Ver­wirk­lichung sexueller und re­pro­duk­tiver Gesund­heit und Rechte ist Voraus­setzung und Mittel zur Er­reichung inter­natio­naler Ent­wick­lungs­ziele.

Millenniumsentwicklungsziele

Viele Ziele des bei der Bevölkerungskonferenz 1994 in Kairo erarbeiteten Aktions­programms flossen im Jahr 2000 in die Mil­len­ni­ums­erklärung ein. Vier der acht Millenniumsziele stehen im direkten Zusam­men­hang mit sexueller und reproduktiver Gesundheit.

  • Ziel 3: Die Gleichstellung der Geschlechter fördern und die Rechte von Frauen stärken

  • Ziel 4: Die Kindersterblichkeit verringern

  • Ziel 5: Die Gesundheit von Müttern verbessern

  • Ziel 6: HIV/AIDS, Malaria und andere übertragbare Krankheiten bekämpfen

Auch die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter (MDG 3) und Stärkung der Rolle und Rechte der Frauen haben einen we­sent­lichen Ein­fluss auf sexuelle und reproduktive Gesund­heit. Ziel der deutschen Ent­wick­lungs­politik ist es daher, den Status von Frauen und Mädchen innerhalb der Gesell­schaft zu stärken und ihre Ent­schei­dungs­be­fug­nisse ein­schließ­lich ihrer sexuellen Selbst­bestimmung zu fördern.

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