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Reproduktive Gesundheit und Bevölkerungsdynamik

Afrikanisch Mutter mit Baby. Urheberrecht: BMZ

Hintergrund: Sexuelle und re­pro­duktive Gesundheit und Rechte, Bevölkerungsdynamik

"Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (SRGR)" – dieser Fachbegriff wird in der Entwicklungspolitik verwendet, weil er am besten verdeutlicht, worum es geht: Um unein­geschränk­tes kör­per­liches und see­lisches Wohl­be­finden in Bezug auf alle Bereiche der Sexua­li­tät und Fort­pflan­zung der Menschen.

Die Förderung sexueller und reproduktiver Gesundheit sowie die Verwirk­lichung der entsprechenden Rechte sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einer zukunfts­weisenden Familien­planung. Sie sind außerdem ein wesent­licher Beitrag zu nachhaltiger Ent­wick­lungs­politik. Dazu gehören auch das Engagement gegen geschlechts­spezifische Gewalt – unter anderem gegen die immer noch weit verbreitete Genital­verstümmelung von Mädchen und Frauen – und das Engagement gegen sexuell übertragbare Krankheiten.

Sexuelle und repro­duktive Gesund­heit bedeutet, ein befrie­di­gen­des und der Gesund­heit förder­liches, un­gefähr­liches Sexual­leben zu führen. Sie beinhaltet das Recht auf Freiheit von sexuellem Zwang und sexueller Gewalt. Sie bedeutet auch, gut informiert zu sein und frei über die individuelle Familien­planung entscheiden zu können, zum Beispiel ob und wann man Kinder bekommen möch­te und wie groß die Familie werden soll. Der Begriff bezieht sich auf alle Phasen des Lebens, auch auf die Kind­heit, die Jugend und das Alter.

Recht auf Zugang zu Informationen und Verhütungsmitteln

Voraussetzung für sexuelle und reproduktive Gesundheit ist der Zugang zu seriösen In­for­ma­tionen über die mensch­liche Sexu­a­li­tät und die Möglich­keiten der Familien­planung. Jede Frau und jeder Mann weltweit hat das Recht auf diese Informationen.

Ebenso hat jeder Mensch das Recht, auf Wunsch Zugang zu Ver­hü­tung­smitteln oder anderen modernen Methoden der Fa­mi­lien­pla­nung zu erhalten – un­ab­hängig von Alter oder Fa­mi­lien­stand. Die Ver­hü­tungs­me­thoden müssen sicher, wirksam und be­zahl­bar sein.

Sollten kul­tu­relle Regeln oder ge­setz­liche Be­stim­mungen dieses Recht begrenzen, müssen unter Be­rück­sich­tigung der inter­na­tio­nal an­er­kann­ten Men­schen­rechte und inter­na­tio­naler Über­ein­kommen Wege gefunden werden, schritt­weise zur Ver­wirk­lichung der sexuel­len und re­pro­duk­tiven Rechte im jeweiligen Land beizutragen.

Recht auf Zugang zu Gesundheitsdiensten

Eine ausreichende und angemessene medi­zi­nische Ver­sor­gung kann ver­hindern, dass Kinder und Frauen an ver­meid­baren Krank­heiten lei­den oder sogar daran ster­ben. Zugang zu ent­sprech­enden Gesund­heits­diensten für Frauen und Kinder ist ein Menschenrecht.

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