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Arbeitsfelder

Bedeutung sexueller und reproduktiver Rechte
Mit der Förderung der Rechte von Frauen und ihrer Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen und Entscheidungen trägt die deutsche Entwicklungspolitik entscheidend zur Verwirklichung sexueller und reproduktiver Rechte bei. Basis für Erfolge auf diesem Gebiet ist die Orientierung an Menschenrechtsstandards sowie zentralen Menschenrechtsprinzipien.
Mit dem "Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung 2010–2012" untermauert Deutschland sein politisches Engagement für eine Stärkung der Menschenrechte. Die Verwirklichung der sexuellen und reproduktiven Rechte ist ein wichtiger Bestandteil dieses Engagements.
Unabhängig von ihrer speziellen Ausrichtung sind alle Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet, das Prinzip der gleichberechtigten Beteiligung von Frauen und Männern am Entwicklungsprozess umzusetzen. Sie müssen dieses Ziel durch Initiativen in Politik und Gesellschaft fördern (Gender Mainstreaming). Der entwicklungspolitische Gender-Aktionsplan 2009–2012 bietet die Basis für diese Herangehensweise.
Die Verbesserung von Bildungschancen für Mädchen und Frauen hat dabei eine Schlüsselfunktion. Es geht darum, Mädchen und Frauen den Zugang zu Informationen zu ermöglichen und sie zu befähigen, ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ebenso einzufordern wie die Möglichkeit, über Zeitpunkt und Anzahl von Schwangerschaften selbstbestimmt und informiert zu entscheiden.
Informationen

Publikationen

-
Entwicklungspolitischer Gender-Aktionsplan
2009–2012
BMZ Konzepte 173
(PDF 812 KB, barrierefrei) -
Gesundheit und Menschenrechte
BMZ Spezial 162
(PDF 271 KB, barrierefrei) -
Menschenrechte in
der deutschen Entwicklungspolitik
(PDF 347 KB, barrierefrei) -
Menschenrechte konkret
Fact Sheets zum Menschenrechtsansatz in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit
BMZ-Informationsbroschüre
(PDF 1,6 MB, barrierefrei)





