Hauptinhalt

Arbeitsfelder

Mädchen besuchen eine informelle Schule an einer Moschee in Afghanistan. Urheberrecht: Kate Holt/IRIN

Bedeutung sexueller und reproduktiver Rechte

Mit der Förderung der Rechte von Frauen und ihrer Teilhabe an allen gesell­schaft­lichen Prozessen und Ent­schei­dungen trägt die deutsche Ent­wick­lungs­politik ent­schei­dend zur Ver­wirk­lichung sexueller und repro­duktiver Rechte bei. Basis für Erfolge auf diesem Gebiet ist die Orientie­rung an Menschen­rechts­stan­dards sowie zen­tra­len Menschen­rechts­prinzipien.

Mit dem "Aktions­plan Menschen­rechte der Bundes­regierung 2010–2012" unter­mauert Deutsch­land sein politisches Engage­ment für eine Stärkung der Menschen­rechte. Die Ver­wirk­li­chung der sexuellen und re­pro­duk­ti­ven Rechte ist ein wich­tiger Bestand­teil die­ses Engage­ments.

Unabhängig von ihrer speziellen Ausrichtung sind alle Vorhaben der deutschen Entwicklungs­zu­sam­men­ar­beit ver­pflich­tet, das Prin­zip der gleich­berech­tigten Be­tei­li­gung von Frauen und Män­nern am Ent­wick­lungs­pro­zess umzusetzen. Sie müssen dieses Ziel durch Ini­ti­a­ti­ven in Politik und Gesell­schaft fördern (Gender Main­streaming). Der ent­wick­lungs­politische Gender-Aktionsplan 2009–2012 bietet die Basis für diese He­ran­ge­hens­wei­se.

Die Verbesserung von Bildungs­chancen für Mädchen und Frauen hat dabei eine Schlüssel­funktion. Es geht darum, Mädchen und Frauen den Zugang zu Infor­ma­tionen zu er­mög­lichen und sie zu befähigen, ihr Recht auf sexuelle Selbst­bestimmung ebenso ein­zu­for­dern wie die Möglichkeit, über Zeitpunkt und Anzahl von Schwanger­schaften selbstbestimmt und informiert zu entscheiden.

Service-Links & Inhaltsverzeichnis

Lexikon der Entwicklungspolitik
Fenster schließen