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Ein junges Mädchen im Nordosten Kenias, wo weibliche Genitalverstümmelung weiterhin eine gängige Praxis ist. Urheberrecht: Ann Weru/IRIN

Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung

Schätzungen zufolge sind weltweit etwa 100 bis 140 Millionen Frau­en und Mädchen von Ge­ni­tal­ver­stüm­me­lung betroffen. Die ge­ni­tale Ver­stümmelung ver­letzt ele­men­tare Men­schen­rechte wie das Recht auf Gesund­heit und den Schutz der kör­per­lichen Integrität.

Weibliche Genitalverstümmelung, inter­national mit dem Begriff "Female Genital Mutilation" (FGM) be­zeich­net, ist ein Sam­mel­be­griff für ver­schie­de­ne Formen der Be­schnei­dung der äußeren weib­lichen Ge­ni­ta­lien. Häu­fig neh­men tra­di­tio­nelle Heb­am­men den Eingriff vor. Viele von ihnen be­nut­zen un­ste­rile, stumpfe In­stru­mente. Oft führen sie den Ein­griff ohne Betäubung durch.

Eine Genitalverstümmelung kann nicht rückgängig gemacht wer­den. Sie hinterlässt schwere seelische und körperliche Schäden und endet in zahlreichen Fällen tödlich.

FGM wird in 28 Ländern Afrikas sowie in einigen wenigen ara­bi­schen und asia­ti­schen Ländern prak­ti­ziert und ist auch unter af­ri­ka­nischen Mi­gran­tin­nen in Ein­wan­de­rungs­län­dern ver­brei­tet. Durch sozialen Druck und Macht­lo­sig­keit nehmen viele Frauen das Ritual an und führen es fort. Der Eingriff wird meist bei Mädchen im Alter zwischen vier und vierzehn Jahren vorgenommen, manch­mal aber auch schon im Alter von we­ni­gen Tagen, vor der Ehe­schlie­ßung oder vor der Geburt des ersten Kindes.

Afrikanische Aktivistinnen und Aktivisten, Nicht­re­gie­rungs­or­ga­nisa­tionen sowie inter­natio­nale Or­ga­ni­sa­tionen kämp­fen seit Jahren für die Be­en­di­gung der Genital­ver­stüm­me­lung. Auch das Bundes­ent­wick­lungs­mi­ni­ste­rium (BMZ) setzt sich ent­schie­den dafür ein und unter­stützt Ini­tia­tiven zur Über­win­dung weib­licher Genital­ver­stüm­me­lung auf natio­naler und inter­nationaler Ebene.

Um den viel­fältigen Einfluss­faktoren auf die Praktik ge­recht zu wer­den, fördert das BMZ einen ganz­heit­li­chen Ansatz. Auf­klä­rung, Sen­si­bi­li­sie­rung und Dia­log wer­den dabei kom­bi­niert mit einer nach­hal­tigen Stär­kung der Leistungs­fähig­keit von staat­lichen und privaten Orga­nisationen sowie mit Politik­beratung auf nationaler und inter­nationaler Ebene.

Einige Beispiele für die erfolgreiche Arbeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit:

  • In Burkina Faso unterstützt Deutschland zusammen mit anderen Gebern die Umsetzung des Anti-FGM-Aktionsplans der burkinischen Regierung.

  • Mit Unterstützung eines deutschen Pro­gramms zu guter Re­gie­rungs­füh­rung hat ein islamisches Kollo­quium Anfang 2010 in Mau­re­ta­nien eine Fatwa zum Thema FGM ver­ab­schiedet. Dieses Rechts­gutachten de­fi­niert die Genital­ver­stümmelung ein­deutig als schäd­liche Praktik und ver­bie­tet sie nach isla­mischer Rechts­auf­fas­sung. Die Er­fah­rungen in anderen Län­dern haben ge­zeigt, dass eine solche offizielle Lehr­meinung der islamischen Geist­lich­keit eine sehr po­si­tive Wir­kung auf den Kampf gegen die Genitalverstümmelung hat.

  • In Mali hat die deutsche Entwicklungs­zusammen­arbeit im Rah­men der "För­de­rung der Grund­bil­dung" Frauen und Män­ner unter­schied­lichen Alters zu ver­trau­ens­vollen Dia­logen zu­sam­men­ge­führt (so­ge­nannte "Gene­ra­tionen­dia­loge"). Die Er­geb­nis­se einer ex­ternen Eva­lu­ie­rung aus dem Jahr 2009 haben unter anderem ge­zeigt: 94 Pro­zent der Be­frag­ten, die an einem solchen Dia­log teil­ge­nom­men hat­ten, gaben an, ihre Töchter in Zu­kunft nicht be­schnei­den las­sen zu wol­len. In Ge­meinden, in denen kein Dia­log statt­ge­fun­den hatte, lag der Pro­zent­satz nur bei 17 Prozent.

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