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Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung
Schätzungen zufolge sind weltweit etwa 100 bis 140 Millionen Frauen und Mädchen von Genitalverstümmelung betroffen. Die genitale Verstümmelung verletzt elementare Menschenrechte wie das Recht auf Gesundheit und den Schutz der körperlichen Integrität.
Weibliche Genitalverstümmelung, international mit dem Begriff "Female Genital Mutilation" (FGM) bezeichnet, ist ein Sammelbegriff für verschiedene Formen der Beschneidung der äußeren weiblichen Genitalien. Häufig nehmen traditionelle Hebammen den Eingriff vor. Viele von ihnen benutzen unsterile, stumpfe Instrumente. Oft führen sie den Eingriff ohne Betäubung durch.
Eine Genitalverstümmelung kann nicht rückgängig gemacht werden. Sie hinterlässt schwere seelische und körperliche Schäden und endet in zahlreichen Fällen tödlich.
FGM wird in 28 Ländern Afrikas sowie in einigen wenigen arabischen und asiatischen Ländern praktiziert und ist auch unter afrikanischen Migrantinnen in Einwanderungsländern verbreitet. Durch sozialen Druck und Machtlosigkeit nehmen viele Frauen das Ritual an und führen es fort. Der Eingriff wird meist bei Mädchen im Alter zwischen vier und vierzehn Jahren vorgenommen, manchmal aber auch schon im Alter von wenigen Tagen, vor der Eheschließung oder vor der Geburt des ersten Kindes.
Afrikanische Aktivistinnen und Aktivisten, Nichtregierungsorganisationen sowie internationale Organisationen kämpfen seit Jahren für die Beendigung der Genitalverstümmelung. Auch das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) setzt sich entschieden dafür ein und unterstützt Initiativen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung auf nationaler und internationaler Ebene.
Um den vielfältigen Einflussfaktoren auf die Praktik gerecht zu werden, fördert das BMZ einen ganzheitlichen Ansatz. Aufklärung, Sensibilisierung und Dialog werden dabei kombiniert mit einer nachhaltigen Stärkung der Leistungsfähigkeit von staatlichen und privaten Organisationen sowie mit Politikberatung auf nationaler und internationaler Ebene.
Einige Beispiele für die erfolgreiche Arbeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit:
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In Burkina Faso unterstützt Deutschland zusammen mit anderen Gebern die Umsetzung des Anti-FGM-Aktionsplans der burkinischen Regierung.
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Mit Unterstützung eines deutschen Programms zu guter Regierungsführung hat ein islamisches Kolloquium Anfang 2010 in Mauretanien eine Fatwa zum Thema FGM verabschiedet. Dieses Rechtsgutachten definiert die Genitalverstümmelung eindeutig als schädliche Praktik und verbietet sie nach islamischer Rechtsauffassung. Die Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass eine solche offizielle Lehrmeinung der islamischen Geistlichkeit eine sehr positive Wirkung auf den Kampf gegen die Genitalverstümmelung hat.
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In Mali hat die deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der "Förderung der Grundbildung" Frauen und Männer unterschiedlichen Alters zu vertrauensvollen Dialogen zusammengeführt (sogenannte "Generationendialoge"). Die Ergebnisse einer externen Evaluierung aus dem Jahr 2009 haben unter anderem gezeigt: 94 Prozent der Befragten, die an einem solchen Dialog teilgenommen hatten, gaben an, ihre Töchter in Zukunft nicht beschneiden lassen zu wollen. In Gemeinden, in denen kein Dialog stattgefunden hatte, lag der Prozentsatz nur bei 17 Prozent.
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