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Aufklärungsmaterial über Verhütung, Sambia. Urheberrecht: photothek.net

Familienplanung

Teil des Grundrechts eines jeden Menschen auf sexuelle und re­pro­duk­tive Selbst­bestimmung ist, dass Frauen und Männer freien Zu­gang zu Ver­hü­tungs­mit­teln und medi­zi­ni­schen Dienst­leis­tun­gen haben, un­ab­hän­gig von Alter und Familien­stand.

Ziel der Förderung der Familienplanung ist, Frauen und Männern die Möglichkeit zu geben, ihre sexuellen und repro­duk­ti­ven Rech­te wahr­zu­neh­men. Sie sollen über die Zahl ihrer Kinder und die Ge­bur­ten­ab­stän­de frei ent­schei­den. Un­er­wünsch­te Schwanger­schaf­ten und Schwanger­schafts­ab­brüche sollen ver­mie­den werden.

Zur Familienplanung gehört nicht nur die Information über Ver­hü­tungs­methoden, sondern auch die Be­ra­tung und Be­hand­lung von Paaren. Damit auch Männer mehr Ver­ant­wortung für die Familien­pla­nung über­nehmen, sind sie bei solchen Beratungen wich­tige Ansprech­partner. Über Social Marketing-Programme wird eine besonders breite Klientel erreicht. Die Nutzung von Kondomen ist wichtig, da sie sowohl der Empfängnisverhütung als auch der Prä­vention von sexuell übertragbaren Krankheiten, einschließlich HIV, dient.

Die von Deutschland unterstützten Beratungsstellen bieten auch die Diagnose von sexuell übertragbaren Erkrankungen und die ent­sprech­enden Therapien an.

Schwangerschaftsabbrüche sind aus Sicht der deutschen Ent­wick­lungs­zu­sam­men­arbeit kein Mittel der Familien­pla­nung. Deutsch­land unterstützt die Reform von Gesetzen, die Schwanger­schafts­ab­brüche kri­mi­na­li­sieren und setzt sich dafür ein, dass Schwanger­schafts­abbrüche, wo legal, von medizinisch aus­ge­bil­detem Fach­personal durch­geführt werden.

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