Hauptinhalt
Menschenrecht Gesundheit

Gesundheit – ein Menschenrecht
Gesundheit ist umfassendes körperliches und seelisches Wohlbefinden. Viele Menschen in Entwicklungsländern haben keine Chance darauf.
Die Zahlen sind erschreckend: Noch immer sterben in jedem Jahr mehr als 7,5 Millionen Kleinkinder an Krankheiten, die größtenteils vermeidbar wären. Das sind umgerechnet etwa 21.000 Todesfälle pro Tag. Mehr als 80 Prozent der Opfer entstammen den ärmsten Ländern Subsahara-Afrikas und Südasiens.
Jeden Tag sterben weltweit etwa 1.000 Frauen an den Folgen von Schwangerschaft und Geburt, weil es für sie keine ausreichende medizinische Betreuung gibt. Im Jahr 2010 starben nach Schätzungen der Vereinten Nationen 1,8 Millionen Menschen an AIDS. Auch mit Tuberkulose, Malaria, Flussblindheit, Schlafkrankheit oder Denguefieber sind Millionen Menschen infiziert.
Es gibt viele Gründe für diese humanitäre Katastrophe, die Hauptursache ist jedoch Armut. Krankheiten sind oft ihre direkte Folge – gleichzeitig kann Armut die Folge von Krankheiten sein. Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich die gesundheitliche Situation der Menschen in den armen Ländern bessert, sind Erfolge bei der Armutsbekämpfung.
Auch darum steht Armutsbekämpfung im Mittelpunkt der acht Millenniumsentwicklungsziele. Vertreterinnen und Vertreter von 189 Ländern, die meisten von ihnen Staats- und Regierungschefs, haben diese Ziele im Jahr 2000 vereinbart. Gesundheit hat in diesem Maßnahmenkatalog eine herausragende Bedeutung, drei der acht Ziele sind auf dieses Thema ausgerichtet:
-
die Kindersterblichkeit verringern (Ziel 4),
-
die große Zahl der Todesfälle von Müttern während Schwangerschaft und Geburt vermindern (Ziel 5) und
-
die Verbreitung von AIDS und anderen Infektionskrankheiten eindämmen (Ziel 6).
Menschenrecht Gesundheit
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 steht im Artikel 25:
"Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen (...)"
Im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) heißt es in Artikel 12:
"Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit an. Die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts umfassen die erforderlichen Maßnahmen
a) zur Senkung der Zahl der Totgeburten und der Kindersterblichkeit sowie zur gesunden Entwicklung des Kindes;
b) zur Verbesserung aller Aspekte der Umwelt- und der Arbeitshygiene;
c) zur Vorbeugung, Behandlung und Bekämpfung epidemischer, endemischer, Berufs- und sonstiger Krankheiten;
d) zur Schaffung der Voraussetzungen, die für jedermann im Krankheitsfall den Genuss medizinischer Einrichtungen und ärztlicher Betreuung sicherstellen."
Das eindeutig definierte "(…) Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet (…)" wird nicht umfassend verwirklicht.
So haben zum Beispiel weltweit fast 900 Millionen Menschen kein sauberes Trinkwasser. Rund 2,5 Milliarden – mehr als ein Drittel der Weltbevölkerung – leben ohne sanitäre Basisversorgung. Fast eine Milliarde von ihnen sind Kinder.
Auch das "(…) Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit (…)" wird missachtet. Darum sterben Millionen Menschen an Krankheiten, die durch eine gute Gesundheitsversorgung leicht zu vermeiden und gut zu behandeln wären.
Die Verletzung des Menschenrechts auf Gesundheit ist eine humanitäre Katastrophe für die Menschen in den Entwicklungsländern und eine moralische Katastrophe für den Rest der Menschheit.
Die Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Menschen in den Entwicklungsländern ist darum ein wichtiges Ziel der deutschen Entwicklungspolitik. Die Bundesrepublik konzentriert sich dabei auf folgende Schwerpunkte:
-
Stärkung der Gesundheitssysteme, besonders durch Beiträge zur Ausbildung von Fachkräften, zur Entwicklung von Systemen der sozialen Sicherung und der solidarischen Finanzierung der Gesundheitsversorgung sowie zu sektorübergreifenden Ansätzen der Gesundheitsförderung.
-
Stärkung der Prävention und Behandlung von HIV und AIDS sowie anderen Infektionskrankheiten einschließlich der Verbesserung des Zugangs zu kostengünstigen Medikamenten.
-
Stärkung der Rechte und Wahlmöglichkeiten von Frauen im Hinblick auf Verhütung, Schwangerschaft und Geburt.
Informationen







