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Kinder in bewaffneten Konflikten

Rechtsgrundlagen zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten

Die Staatengemeinschaft hat verschiedene Abkommen geschlossen, um Kinder und Jugendliche vor Krieg, Gewalt und Ausbeutung zu schützen.

UN-Kinderrechtskonvention

Mädchen hält Schiefertafel hoch, Elfenbeinküste. Urheberrecht: bpa, KühlerDas BMZ bekennt sich ausdrücklich zur umfassenden Umsetzung der Konvention der Vereinten Natio­nen über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 (KRK). Innerhalb eines menschen­rechts­basierten Ansatzes werden Förder-, Schutz- und Teilhabe­rechte junger Menschen bei der Formulierung und Umsetzung der Entwicklungspolitik verstärkt berücksichtigt.

Im Februar 2002 trat das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechts­konvention in Kraft, das den Einsatz von Kindern und Jugend­lichen unter 18 Jahren im Krieg verbietet. Ein wichtiger Schritt nach vorn, denn in der Konvention selbst war die Alters­grenze noch auf 15 Jahre festgesetzt. Deutschland hat das Zusatz­abkommen unterzeichnet und ratifiziert – so wie eine Mehrheit der 192 UN-Mitgliedsstaaten. Ein Problem bei der Umsetzung stellen allerdings die vielen nichtstaatlichen Akteure in den Konflikten dar: Sie fühlen sich oft nicht an internationale Abkommen gebunden.

Deutschland nahm im Februar 2007 an der von Frankreich und dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) ausge­richteten Konferenz "Befreit die Kinder vom Krieg" teil. Auf dieser Konferenz wurden die Pariser Prinzipien beschlossen. Damit verpflichten sich die teilnehmenden Staaten, Kinder­soldaten zu entwaffnen und ins zivile Leben zurückzuführen, und diejenigen, die sie rekrutiert haben, zu bestrafen.

Die Bundesrepublik unterstützt nachdrücklich das Büro des UN-Sonderbeauftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte sowie die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs.

EU-Leitlinien zu Kindern und bewaffneten Konflikten

Die Europäische Union hat im Dezember 2003 Leitlinien zu Kindern und bewaffneten Konflikten verabschiedet. Die Förderung und der Schutz der Rechte des Kindes ist eine Priorität der Menschenrechtspolitik der EU. Mit den Leitlinien soll das Bewusstsein für die Belange der Kinder in Krisenregionen besonders gestärkt werden mit dem Ziel, eine noch wirksamere Unterstützung zu realisieren.

Internationale Arbeitsorganisation

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat 1999 in einem Übereinkommen ein Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit sowie unverzügliche Maßnahmen zu ihrer Beseitigung beschlossen. Fünf Jahre später hatten bereits 150 von 177 ILO-Mitgliedern das Übereinkommen ratifiziert – ein beispielloser Erfolg in der Geschichte der Organisation. Das Übereinkommen verurteilt in Artikel 3 "alle Formen der Sklaverei oder alle sklavenähnlichen Praktiken, (...) einschließlich der Zwangs- oder Pflichtrekrutierung von Kindern für den Einsatz in bewaffneten Konflikten."

Zur Verwirklichung von Kinderrechten fördert das BMZ das Internationale Programm zur Abschaffung der Kinderarbeit (International Programme on the Elimination of Child Labour, IPEC) der ILO. Regierungen werden dabei unterstützt, in ihrem Land eine Politik zur Bekämpfung der Kinderarbeit zu entwerfen und umzusetzen. Die Bundesregierung fördert IPEC seit Anfang der 1990er Jahren mit bisher insgesamt etwa 54 Millionen Euro.

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