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Frieden

Friedensentwicklung: Eine Aufgabe der Entwicklungspolitik

Blick auf das kurdische Flüchtlingslager Jegiran, Iran. Urheberrecht: bpa, ReinekeDie Millenniums­erklärung der Ver­einten Nationen verdeutlicht: Entwicklung und Frieden sind untrennbar mit­einander ver­bun­den. Im Kampf gegen Armut, Gewalt und Un­recht ist es Aufgabe der Entwicklungs­politik, die Partner­länder bei der Friedensentwicklung zu unterstützen: durch Krisen­präven­tion, Konfliktbearbeitung und Friedensförderung.

Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit hilft, strukturelle Ursachen von Konflikten zu reduzieren und eine Kriseneskalation frühzeitig zu verhindern. Sie unterstützt staatliche und gesell­schaftliche Akteure bei der gewaltfreien Konfliktbearbeitung. Und sie trägt dazu bei, nach Beendigung von bewaffneten Konflikten Frieden zu fördern und einen Rückfall in die Gewalt zu verhindern.

Das entwicklungspolitische Handeln der Bundesrepublik berücksichtigt die Erfahrung, dass Wandel und Entwicklung fast immer zu Interessensunterschieden führen und daraus Konflikte entstehen. Ziel ist es nicht, solche gesellschaftlichen Konflikte pauschal zu vermeiden, sondern zu verhindern, dass sie gewalt­sam ausgetragen werden und dadurch zu Krisen­situationen führen. In der Entwicklungspolitik wird daher statt von Konfliktprävention meist von Krisenprävention gesprochen.

Zum Selbstverständnis der deutschen Entwicklungspolitik gehört auch, dass sie Bemühungen zur Friedensentwicklung in den Partnerländern lediglich fördern und eigenverantwortlich handelnde Menschen unterstützen kann. Entwicklungs­zusammen­arbeit selbst kann keine Konflikte von außen lösen oder die Friedenserhaltung sicherstellen.

Bei der Kooperation mit den Partnerländern ist es bereits gelungen, die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit stärker konfliktsensibel auszurichten. Darüber hinaus wurde mit sehr vielen Partnerländern vereinbart, schwerpunktmäßig in Bereichen wie gute Regierungsführung und Friedensentwicklung zusammenzuarbeiten. Derzeit finden fast 40 Prozent der deutschen bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit im Umfeld von Krisen und Konflikten statt. Einige Partnerländer wie Kolumbien, Timor Leste, Philippinen und Sri Lanka haben für die Zusammenarbeit einen Sektorschwerpunkt "Krisenprävention und Konfliktbearbeitung" erarbeitet, für viele weitere ist das Thema eine wichtige Querschnittsaufgabe ihrer Ent­wick­lungs­zu­sammen­arbeit.

Menschliche Sicherheit

Ein afrikanisches kleines Mädchen trinkt Wasser an einem Wasserhahn. Urheberrecht Photothek.net, KöhlerBei ihrem Handeln ist Entwicklungs­politik stets dem Ziel verpflichtet, die menschliche Sicherheit zu erhalten oder zu erhöhen. Zu diesem Konzept gehören auch die "menschlichen Aspekte" von Sicherheit – also beispielsweise die sozioökonomische Sicherheit, die Sicherheit vor Gesund­heitsgefährdungen sowie die Ernährungs- und Umweltsicherheit. Menschliche Sicherheit ist weit mehr als der Schutz der Betroffenen vor Gewalt. Ziel des Konzeptes ist auch, die Betroffenen zur Selbsthilfe zu befähigen. So verstandene Ent­wick­lung ermöglicht den Menschen die Entfaltung von Chancen. Sie trägt dazu bei, dass sie ihr Leben "frei von Furcht" und "Mangel" führen können – entsprechend der Definition von menschlicher Sicherheit nach dem Weltentwicklungsbericht des Entwicklungs­programms der Vereinten Nationen (UNDP) von 1994.

Kooperation mit nichtstaatlichen Einrichtungen

Eine wichtige Rolle für die Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und Friedensförderung spielt die nichtstaatliche Entwicklungs­zusammenarbeit. Die auf diesem Feld tätigen Nicht­regierungs­organisationen, politischen Stiftungen und kirchlichen Ein­rich­tungen verfügen über langjährige Erfahrungen und haben eigene Konzepte der Friedensarbeit entwickelt. Ihr Engagement ist vor allem dann von erheblicher Bedeutung, wenn die staatliche Entwicklungszusammenarbeit nicht direkt zum Einsatz kommen kann – beispielsweise wenn es sich nicht um ein Partnerland der deutschen bilateralen Entwicklungs­zusammen­arbeit handelt.

Das "Do No Harm"-Prinzip

Entwicklungszusammenarbeit kann in Einzelfällen ungewollte Wirkungen haben, die – wenn Maßnahmen in Kriegs- oder Spannungsgebieten durchgeführt werden – auch zu einer Verschlechterung oder Eskalation von Konfliktsituationen beitragen können. Potenziell sind alle Organisationen, die in Krisensituationen engagiert sind, damit konfrontiert, durch die Verteilung von Ressourcen und das eigene Auftreten ungewollt ethische Botschaften auszusenden, die friedensstiftende Kräfte schwächen können. Daher ist es gerade bei Programmen in Krisensituationen besonders wichtig, sie "konfliktsensibel" auszurichten. International hat sich dafür der Begriff "Do No Harm" durchgesetzt. Nach diesem Prinzip sollen nicht beab­sich­tigte Folgen von Entwicklungszusammenarbeit und ungewollte Konfliktverschärfungen erkannt, vermieden und abgefedert werden. Friedensfördernde und die Gegensätze zwischen den Konfliktparteien überbrückende Effekte werden gezielt verstärkt.

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