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Friedensentwicklung

Deutsche Friedenspolitik – eine ressortübergreifende Aufgabe

Schild am Eingang des Stützpunkts der deutschen Friedenstruppe in Afghanistan. Urheberrecht: phalanx, KöhlerDie Bundes­regie­rung engagiert sich ressort­über­greifend für ihr Ziel, Konflikte zu verhindern und stabile Rahmen­bedingungen für die friedliche Lö­sung von Aus­ein­ander­setzungen zu schaffen. Dazu stimmt sie ihre Entwicklungs­politik systema­tisch mit der Außen-, Sicherheits-, Wirtschafts-, Finanz-, Umwelt-, Sozial-, Kultur- und Gleichstellungs­politik ab.

Beispielhaft für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Entwick­lungs-, Außen- und Sicherheitspolitik vor Ort ist das Engagement der Bundesregierung in Afghanistan. Seit 2001 sind deutsche Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der International Security Assistance Force (ISAF) in Afghanistan stationiert. Der Deutsche Bundestag hat das Mandat zuletzt im Februar 2010 um ein Jahr verlängert: Bis zu 5.350 deutsche Soldatinnen und Soldaten helfen, die Sicherheitslage in verschiedenen Regionen Afgha­nistans zu verbessern. Gleichzeitig hat die Bundesregierung eine Aufstockung der Mittel für den zivilen Wiederaufbau beschlossen. Bis 2013 stehen pro Jahr bis zu 430 Millionen Euro für die Entwicklung Afghanistans zur Verfügung. Seit vielen Jahren arbeiten im Auftrag des BMZ zivile Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter vor Ort. Zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Übergangsregierung und der Zivilgesellschaft engagieren sie sich für den wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Wiederaufbau des Landes.

Um erfolgreich Krisen zu verhindern und stabile Rahmen­bedingungen für eine friedliche Entwicklung in den Partnerländern zu schaffen, haben die Ministerien in Deutschland eine Arbeits­teilung vereinbart und ihre Einsatzbereiche klar definiert.

Der Aktionsplan der Bundesregierung

Mit dem "Aktionsplan Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung" hat die Bundesregierung im Mai 2004 einen strategischen Rahmen für ihre krisenpräventive Politik verabschiedet. An der Erarbeitung des Aktionsplans haben neben den Bundesministerien auch Vertreter des Bundestags, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft mitgewirkt.

Der Aktionsplan beschreibt die heutigen Bedrohungen für Frieden und Sicherheit weltweit. Dabei schließt er vor allem auch nicht-militärische Bedrohungen, etwa durch innerstaatliche Konflikte, grenzüberschreitende organisierte Kriminalität oder den inter­nationalen Terrorismus, Armut und fehlende Lebenschancen, Kämpfe um Ressourcen und die Folgen des Klimawandels mit ein und macht die möglichen Folgen dieser Bedrohungen weit über die unmittelbar betroffenen Staaten hinaus deutlich.

Der Aktionsplan zieht daraus folgende Schlussfolgerungen:

  • Dass es von herausragender Bedeutung ist, diese Bedrohungen so früh wie möglich zu erkennen und ihre Ursachen zu bekämpfen, damit aus ihnen keine gewaltsamen Konflikte entstehen.

  • Dass hierfür vorrangig zivile Mittel zum Einsatz kommen müssen und dass angesichts der Vielfalt und Komplexität der heutigen Bedrohungen kein Akteur allein die Fähigkeiten und Mittel hat, diesen Bedrohungen effizient entgegen zu wirken.

  • Dass daher wirksame Krisenprävention nur gelingen kann, wenn alle Akteure ihren besonderen Beitrag leisten und diese zu einem umfassenden, aber gleichzeitig gezielt auf das jeweilige Konfliktszenario abgestellten und kohärenten Ansatz verknüpft werden.

Dies gilt sowohl international für die Bemühungen der Staaten­gemeinschaft insgesamt, als auch für den Beitrag jedes einzelnen Staates.

Gleichzeitig zeigt der Aktionsplan Handlungsfelder für das krisenpräventive Engagement der Bundesregierung auf und gibt Empfehlungen (sogenannte "Aktionen") für konkretes Handeln der Bundesregierung.

Schließlich zeigt der Aktionsplan auch Wege auf, vorhandene Institutionen und Instrumente der Krisenprävention auszubauen, zu stärken oder neu zu schaffen, um die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in diesem Bereich durch eine wirksame Abstimmung der Aktivitäten der verschiedenen Ressorts zu stärken. Mit eben diesem Ziel wurde der sogenannte "Ressort­kreis Zivile Krisenprävention" eingerichtet. In diesem Gremium treffen sich Vertreter der Ministerien unter Federführung des Auswärtigen Amts regelmäßig, um sich in Fragen der Krisen­prävention zu beraten und abzustimmen. Über einen Beirat aus Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen (Nichtregierungs­organisationen, Think Tanks, Kirchen, Wirtschaft, Wissenschaft) wird dort vorhandenes Fachwissen in die Arbeit des Ressortkreises eingebracht.

Das übersektorale Konzept zur Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und Friedensförderung

Gruppenbild mit Schülern und Lehrern einer Schule in Timor-Leste. Urheberrecht: Heile/GIZIm Frühjahr 2005 wurde das "Über­sektorale Konzept zur Krisen­präven­tion, Konflikt­bearbei­tung und Friedens­förderung in der deutschen Entwicklungs­zusammen­arbeit" verabschiedet, das die im Aktions­plan niedergelegten Prinzipien konkretisiert. Es verdeutlicht, wie Entwicklungs­politik auf nationaler und inter­nationaler Ebene koordiniert und kohärent gestaltet werden kann, damit sie eine friedens­fördernde Wirkung hat.

Das Konzept enthält verbindliche Vorgaben für die Planung, Steuerung und Umsetzung von Entwicklungsvorhaben in Staaten, bei denen im Rahmen der Krisenfrühwarnung des BMZ erhöhter oder akuter Präventionsbedarf festgestellt wurde. Auch für Länder, die gerade eine Krise überwunden haben (Post-Konflikt-Länder), werden Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Bereich Friedensentwicklung aufgezeigt.

Das übersektorale Konzept wurde in enger Kooperation mit den staatlichen Durchführungsorganisationen und dem Deutschen Institut für Entwicklungspolitik erarbeitet. Für die nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit sind die Vorgaben des Konzepts nicht verbindlich, sondern Anregung und Orientierungshilfe.

FriEnt – die Arbeitsgemeinschaft Frieden und Entwicklung im BMZ

Logo der Arbeitsgemeinschaft Frieden und Entwicklung (FriEnt). Urheberrecht: FriEntDie Arbeits­gemein­schaft Frieden und Ent­wick­lung (FriEnt), ein Zu­sam­men­schluss von acht staat­lichen und zivil­gesell­schaft­lichen Orga­ni­sa­tionen, hat zum Ziel, das Thema Frie­dens­för­de­rung in al­len Be­reichen der Ent­wick­lungs­zu­sam­men­arbeit besser zu verankern.

Die Mit­glieder bringen ihre Kennt­nisse zu den Themen Krisen­prä­ven­tion und Kon­flikt­be­ar­bei­tung ein. Sie tauschen sich regel­mäßig unter­ein­ander und mit anderen Orga­ni­sa­tionen über kon­krete Fragen in ver­schie­denen Arbeits­gebieten aus. So sollen Netz­werke ge­schaf­fen werden, die vor allem den Mit­ar­beiterinnen und Mit­ar­beitern der Mit­glieds­orga­ni­sa­tionen zugutekommen.

Gleichzeitig sammelt die Arbeitsgemeinschaft auch praxis­rele­vante Forschungs­ergebnisse, wertet sie aus und stellt sie ihren Mitgliedern und anderen Interessierten zur Verfügung. Wei­teres wichtiges Arbeitsfeld ist die Weiterentwicklung der fachlichen Kompetenz und die Erstellung von Grundlagen­papieren.

Neben dem BMZ gehören noch folgende Organisationen zu FriEnt: der Evangelische Entwicklungsdienst (EED), die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES), die Heinrich-Böll Stiftung (hbs), die Gesell­schaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), die Katholi­sche Zentral­stelle für Entwicklungshilfe (KZE)/Misereor, das Konsortium Ziviler Friedensdienst (ZFD) und die Plattform Zivile Konflikt­bearbei­tung/Institut für Entwicklung und Frieden der Universität Duisburg-Essen (INEF).

Rüstung und Entwicklung

Industrie- und Entwicklungsländer geben jedes Jahr erhebliche Summen für militärische Zwecke aus, die die bereitgestellten Mittel für Entwicklungszusammenarbeit bei weitem überschreiten.

Überdimensionierte Waffenarsenale sind eine der Ursachen für die gewalttätige Austragung von Konflikten. Die Entwicklungs­zusammenarbeit sieht ihre Aufgaben darin, gemeinsam mit der Außen- und Sicherheitspolitik einer Kultur der Gewalt, die durch die Verfügbarkeit von Waffen begünstigt wird, entgegenzutreten. So werden Rüstungsexporte von der Bundesregierung grund­sätzlich nicht genehmigt, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass die betreffenden Güter zur internen Repression oder zu sonstigen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden können. Außerdem wird geprüft, ob die nachhaltige Entwicklung des Empfängerlandes durch unverhältnismäßige Militärausgaben ernsthaft beeinträchtigt wird.

Sogenannte Kleinwaffen wie Revolver, Maschinengewehre und Panzerabwehrraketen töten jedes Jahr eine halbe Million Men­schen. Da sie leicht transportiert und über Grenzen geschmuggelt werden können, ist eine Kontrolle schwierig. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Ausfuhr von Kleinwaffen in Krisen­regionen unterbunden wird.

Die Bundesregierung engagiert sich außerdem dafür, besonders grausame Waffen wie etwa Streubomben vollständig zu ver­bieten. Mit ihrer hohen Zahl von Blindgängern gefährden diese Bomben unschuldige Menschen, vor allem spielende Kinder und Bauern auf ihren Feldern. Im Dezember 2008 einigten sich mehr als 100 Staaten auf eine Anti-Streubomben-Konvention, die ein Verbot dieser Waffen vorsieht. Deutschland erklärte seinen sofortigen Verzicht auf diese Art von Munition.

Wie bedeutend entwicklungspolitische Aspekte für die Friedens- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung sind, zeigt sich auch darin, dass das BMZ seit 1998 Mitglied des Bundessicherheitsrats ist. Dieser Ausschuss des Bundeskabinetts koordiniert die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der deutschen Regierung und ist für die Rüstungsexportpolitik der Bundesrepublik zuständig.

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