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Frieden

Fragile Staatlichkeit – eine Heraus­forderung für die Entwicklungspolitik

Abschlusssitzung der Petersberger-Konferenz. (c) BPAUm Frieden langfristig zu sichern, müssen weltweit die Menschenrechte geachtet, geschützt und aktiv verwirklicht werden. Stabile demokratische Verhältnisse müssen geschaffen und Konflikte konstruktiv und gewaltfrei gelöst werden. Zu den Prinzipien eines gut regierten Staates zählen außerdem eine unabhängige Justiz, eine soziale Grundversorgung, transparente öffentliche Finanzen und ein Wirtschaftssystem, das der Bevölkerung ein ausreichendes Einkommen sichert.

Doch in vielen Ländern sind die staatlichen Akteure nicht willens oder in der Lage, diese Prinzipien umzusetzen. So gibt es autoritäre Regime, die ihr Land rücksichtslos ausbeuten und die Bevölkerung gewaltsam unterdrücken. Und es gibt Regierungen, die zum Beispiel nach kriegerischen Auseinandersetzungen zu schwach sind, um das Land zu befrieden und einen politischen und wirtschaftlichen Neuanfang zu organisieren.

Diese fragilen Staaten liegen in Bezug auf die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele (MDGs) weit zurück und stellen darüber hinaus ein regionales und globales Sicherheitsrisiko dar. Die Staatengemeinschaft darf diese Länder – trotz der schlechten Regierungsführung – nicht von jeglicher Zusammenarbeit ausschließen, sondern muss behutsam auf eine Verbesserung der Lage hinwirken. Dabei spielt die Entwicklungspolitik eine wichtige Rolle. Im politischen Dialog und bei der Ausgestaltung der Zusammenarbeit steht sie jedoch vor der großen Heraus­forde­rung, im Land aktiv zu werden, ohne die schlechte Regierungs­führung durch Kooperationsmaßnahmen zu legiti­mieren und zu verfestigen.

Was ist fragile Staatlichkeit?

International gibt es keine einheitliche Definition fragiler Staat­lichkeit. Generell werden jene Staaten als fragil angesehen, in denen der Staat nicht willens oder in der Lage ist, staatliche Grundfunktionen im Bereich Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit, soziale Grundversorgung und Legitimität zu erfüllen. Staatliche Institutionen in fragilen Staaten sind sehr schwach oder vom Zerfall bedroht; die Bevölkerung leidet unter großer Armut, Gewalt und politischer Willkür.

Indikatoren

Ebenso wie es keine international einheitliche Definition gibt, existiert auch kein einheitlicher "Katalog" der fragilen Staaten. Fragilität wird auf Basis unterschiedlicher Indizes – mit jeweils unterschiedlichen Ergebnissen – erfasst. Alle Empfängerländer von Weltbank-Krediten werden zum Beispiel durch das CPIA (Country Policy and Institutional Assessment) bewertet. Es beurteilt das Regierungshandeln und die Effizienz politischer Institutionen eines Landes. Zu den Indikatoren des CPIA zählen: Wirtschaftspolitik, Strukturpolitik, Sozialpolitik sowie Management des öffentlichen Sektors und Institutionen. Alle Niedrig­ein­kommens­länder, die auf diesem Index einen Wert von 3,2 und niedriger erreichen, zählen nach Definition der Weltbank zu den fragilen Staaten.

Fragile und von Konflikten betroffene Staaten bedürfen allein deshalb großer entwicklungspolitischer Aufmerksamkeit, weil sie bei der Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele am weitesten zurückliegen: 22 der 34 Staaten, die am weitesten von der Zielerreichung entfernt sind, zählen zu dieser Staatengruppe, darunter beispielsweise Myanmar, Simbabwe, Somalia und Sudan.

In der Pariser Erklärung über die Wirksamkeit von Entwicklungs­zusammenarbeit haben sich die Geberländer 2005 das Ziel gesetzt, ihre Unterstützung auf den Aufbau legitimer und leistungsfähiger staatlicher Institutionen und die Förderung konstruktiver Beziehungen zwischen Staat und Gesellschaft zu konzentrieren. Zudem spielen die Beseitigung struktureller Konfliktursachen, die Schaffung von Institutionen zur gewaltfreien Konfliktbearbeitung und die Friedensschaffung eine zentrale Rolle in der Arbeit der Entwicklungszusammenarbeit in fragilen Staaten.

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