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Nahrungsmittelhilfe

Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen: Verpflichtung zur Bekämpfung des Hungers in der Welt

Kinder beim Essen, Urheberrecht: BMZZur Linderung der Not in Krisen und Katastrophen und zur Bekämpfung des Hungers in der Welt hat sich Deutschland durch das Internationale Nahrungs­mittel­hilfe-Überein­kommen von 1999 verpflichtet, Nahrungsmittelhilfe im Wert von mindestens 56,24 Millionen Euro pro Jahr zu leisten. Deutschland kommt dieser Verpflichtung im Rahmen von Ernährungs­sicherungsprojekten in seinen Partnerländern nach. Außerdem unterstützt die Bundes­republik entsprechende Hilfsleistungen der Europäischen Union sowie die Nahrungsmittellieferungen des Welternährungs­programms der Vereinten Nationen (World Food Programme, WFP).

Das WFP wurde 1961 von der UN-Generalversammlung und der Welternährungsorganisation (FAO) beschlossen, um die Nahrungsmittel­versorgung in Kriegs- und Katastrophengebieten zu sichern. 1963 nahm es seine Arbeit auf. Mittlerweile ist es die weltweit größte und leistungsfähigste Hilfsorganisation. In vielen Entwicklungsländern unterhält das WFP Länderbüros.

Die Bundesrepublik zahlt seit Jahren einen Grundbeitrag von 23 Millionen Euro an das Welternährungsprogramm. Dazu kommen zusätzliche Zahlungen, wenn besondere Hilfe nötig ist: 2009 stellte die Bundesregierung dem Programm 113,1 Millionen US-Dollar zur Verfügung.

Als einer der größten Geber hat die Bundesrepublik seit vielen Jahren einen Sitz im Exekutivrat. So kann Deutschland an konzeptionellen, finanziellen und organisatorischen Entscheidungen mitwirken. Das BMZ unterstützt den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen dem Welternährungs­programm und deutschen entwicklungs­politischen Institutionen. Dazu trägt auch das Verbindungsbüro des WFP in Deutschland bei.

Auch die Arbeit des Amts des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (United Nations High Commissioner for Refugees, UNHCR) wird vom BMZ über zweckgebundene Zuwendungen unterstützt. Im Rahmen der Flüchtlingshilfe werden vor allem Maßnahmen gefördert, die über die akute Versorgung hinausgehen, zum Beispiel Vorhaben für die Rückkehr von Flüchtlingen und die Reintegration in ihr Heimatland. 2009 stellte das BMZ für den UNHCR insgesamt 54 Millionen US-Dollar bereit.

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