Hauptinhalt

Ernährung

Männer in Kenia tragen Säcke mit Nahrungsmitteln des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen Urheberrecht: Siegfried Modola/IRIN

Nahrungsmittelhilfe – Beistand in der Krise

Schnelle Hilfe bei Ernährungsengpässen

Ereignen sich in Entwicklungsländern Naturkatastrophen oder kommt es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, ist fast immer die Ernährung der Bevölkerung in den entsprechenden Gebieten gefährdet. Krisen und Konflikte zerstören zudem die gesellschaftliche und politische Ordnung. Viele Regierungen sind in dieser Situation nicht in der Lage, die Krise aus eigener Kraft zu überwinden. Besonders betroffen sind meistens die Ärmsten und die Gruppen der Bevölkerung, die ohnehin am Rande der Gesellschaft leben.


Verpflichtung zur Bekämpfung des Hungers in der Welt

Zur Linderung der Not in Krisen und Katastrophen und zur Bekämpfung des Hungers in der Welt hat sich Deutschland durch das Internationale Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 verpflichtet, Nahrungsmittelhilfe im Wert von mindestens 56,24 Millionen Euro pro Jahr zu leisten. Deutschland kommt dieser Verpflichtung im Rahmen von Ernährungssicherungsprojekten in seinen Partnerländern nach. Außerdem unterstützt die Bundesrepublik entsprechende Hilfsleistungen der Europäischen Union sowie die Nahrungsmittellieferungen des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (World Food Programme, WFP).



Glossar des BMZ
Fenster schließen