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Internationale Vereinbarungen
Welternährungsgipfel 1996 in Rom
Mitte der 1990er Jahre sanken die Weltvorräte an Getreide auf den tiefsten Stand seit 20 Jahren. Die Preise für Getreide waren enorm gestiegen und die Hilfslieferungen von Nahrungsmitteln stark zurückgegangen. Hunderte Millionen Menschen litten unter Hunger und Unterernährung. Um über die Bekämpfung des Hungers in der Welt zu beraten, veranstaltete die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (Food and Agriculture Organization of the United Nations, FAO) 1996 den ersten Welternährungsgipfel in Rom. Etwa 10.000 Teilnehmer, darunter hochrangige Vertreter von 185 Nationen, nahmen daran teil.
Am Ende des Gipfels wurde ein Aktionsplan zur Welternährung verabschiedet. Er sieht fortdauernde Anstrengungen zur Bekämpfung des Hungers in allen Ländern vor, um die Zahl der Hungernden weltweit spätestens bis zum Jahr 2015 zu halbieren – von damals rund 800 auf etwa 400 Millionen Menschen (Stand 2009: 1.020 Millionen Hungernde).
Der Plan umfasst sieben Selbstverpflichtungen:
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Geeignete politische, soziale und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Beseitigung der Armut und für dauerhaften Frieden schaffen – auf der Grundlage voller und gleicher Beteiligung von Frauen und Männern.
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Umsetzung einer Politik zur Bekämpfung von Armut und Ungleichheit und zur sicheren Versorgung aller Menschen mit Nahrungsmitteln, die ausgewogen und gesundheitlich unbedenklich sind.
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Verfolgen einer nachhaltigen und partizipativen Ernährungs-, Landwirtschafts-, Forstwirtschaftspolitik und einer Politik der Förderung ländlicher Entwicklung als Voraussetzung für eine angemessene und zuverlässige Versorgung mit Nahrungsmitteln und Bekämpfung von Schädlingen, Dürre und Wüstenbildung.
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Förderung eines fairen und marktorientierten Welthandelssystems, das zur Erhöhung der Ernährungssicherheit für alle beiträgt.
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Bessere Vorbereitung auf und Bekämpfung von Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Notsituationen.
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Optimaler Einsatz öffentlicher und privater Investitionen, um eine nachhaltige Ernährung, Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft und die ländliche Entwicklung in Gebieten mit hohem und niedrigem Ertragspotenzial zu stärken.
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Umsetzung, Überwachung und Fortführung des Aktionsplans auf allen Ebenen in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft.
Zur konkreten Ausgestaltung dieser Selbstverpflichtungen haben die Teilnehmer des Gipfels 27 Unterziele und 182 Maßnahmen vereinbart. Die Erklärung und der Aktionsplan von Rom wurden von 112 Regierungsvertretern und mehr als 70 führenden Vertreterinnen und Vertretern anderer Länder angenommen.






