In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist das Recht auf Nahrung verankert. Auch im Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) von 1976 ist dieses Recht festgeschrieben. Alle Staaten, die den Sozialpakt unterzeichnet haben, sind völkerrechtlich verpflichtet, das Recht auf Nahrung in ihrem Land zu verwirklichen. Alle Menschen müssen entweder Zugang zu Produktionsmitteln wie Boden, Saatgut und Wasser haben oder über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um Nahrungsmittel kaufen zu können.