Hauptinhalt

Kohärente Agrarpolitik

Orangenernte. Urheberrecht: BMZ

Öffnung der Märkte der Industrieländer

Ein wichtiger Schritt zur Ver­besserung der Handels­chancen von Entwicklungs­ländern ist die Öffnung der Märkte der Indus­trieländer für ihre Produkte. Ein Beispiel dafür ist die "Everything-but-arms-Initiative" (EBA-Initiative) der EU. Den ärmsten Entwicklungsländern wurde für ihre Erzeugnisse der freie Marktzugang in die EU eingeräumt, lediglich für drei Produkte – Bananen, Reis und Zucker – gab es bis 2009 Über­gangsregelungen.

Im Rahmen der Verhandlungen zu den Wirtschaftspartner­schaftsabkommen mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raums (AKP-Staaten) legte die EU-Kommission im Frühjahr 2007 einen Vorschlag zur Verbesserung des Marktzugangs auch für diese Länder vor. Dieser sieht für die Produkte der AKP-Staaten – mit Übergangsfristen bei Reis und Zucker – einen freien Marktzugang in die EU vor. Durch die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen soll die Rolle der AKP-Länder im Welthandel gestärkt und so die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele, insbesondere der Armuts­bekämpfung, unterstützt werden.

Im Vertrag von Cotonou hatten sich EU und AKP-Staaten das Ziel gesetzt, diese Wirtschaftspartnerschaftsabkommen bis Ende Dezember 2007 abzuschließen. Weil die dazu erforderliche Kapazität fehlte, gelang das nicht: Mit Ausnahme der Karibikregion wurde innerhalb dieser Frist kein umfassendes Wirtschafts­partnerschaftsabkommen vereinbart. Deshalb wurden mit den AKP-Staaten sogenannte Interimsabkommen abgeschlossen. Begleitet wird dieser Prozess durch handels­bezogene Entwicklungszusammenarbeit (Aid for Trade) der EU und ihrer Mitgliedsstaaten.

Service-Links & Inhaltsverzeichnis

Lexikon der Entwicklungspolitik
Fenster schließen