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Innovative Finanzierungsinstrumente

Einsatz von Marktmitteln in der Finanziellen Zusammenarbeit

Eine Möglichkeit, Mittel zur Finanzierung entwicklungspolitischer Maßnahmen für Entwicklungsländer bereitzustellen, ist die Kom­bi­nation von Kapitalmarkt-Darlehen und Zuschüssen ("Blending"). Deutschland setzt dieses Instrument sowohl im Rahmen der bi­la­te­ralen als auch der europäischen Finanziellen Zusammenarbeit ein.

In schuldentragfähigen Partnerländern werden dabei für Investi­tionen im Rahmen der Finanziellen Zusammen­arbeit Dar­lehen mit markt­nahen Kondi­tionen eingesetzt. Für solche Finan­zie­rungen müs­sen dadurch weniger oder sogar keine Mit­tel aus dem BMZ-Haus­halt auf­ge­bracht werden – das ein­ge­sparte Geld steht dann für die För­de­rung weniger ent­wick­elter Partner­länder zur Ver­fügung; es kann in Form von Zu­schüs­sen weiter­ge­geben werden. Gleich­zeitig über­nehmen die schulden­trag­fähigeren Länder mehr Eigen­ver­ant­wortung dafür, sorg­fältig mit den markt­nahen Krediten zu wirtschaften.

Marktmittel in der bilateralen Finanzielle Zusammenarbeit

Im Auftrag des BMZ führt die KfW Entwicklungsbank die Finan­zielle Zu­sam­men­arbeit der Bundes­republik durch. Als Teil der KfW Banken­gruppe ist sie in der Lage, Haus­halts­mittel des Bun­des und Markt­mittel, die die KfW Banken­gruppe am Kapi­tal­markt auf­nimmt, be­darfs­gerecht mit­ein­ander zu kombinieren.

Durch die Beimischung solcher Markt­mittel konnte das Gesamt­volumen der Kredit­zusagen im Rahmen der Finan­ziellen Zu­sam­men­arbeit in den ver­gangenen Jah­ren er­heb­lich ge­steigert werden. Wäh­rend der An­teil der Mit­tel aus dem Bun­des­haus­halt bei den Zu­sagen der KfW Ent­wick­lungs­bank von 1 Mil­liarde Euro im Jahr 2001 auf rund 1,4 Mil­liarden Euro im Jahr 2009 stieg, er­höhte sich das Ge­samt­volumen der Zu­sagen durch die Bei­mischung von Markt­mitteln im gleichen Zeit­raum von knapp 1,6 Mil­liarden auf knapp 3,5 Mil­liarden Euro. Ins­ge­samt konnte die KfW Ent­wick­lungs­bank von 2001 bis 2010 zu­sätz­lich zu den Steuer­geldern über 11 Mil­liarden Euro Markt­mittel für die Entwicklungs- und Schwellen­länder bereitstellen.

Das BMZ wird zukünftig noch weitere Mög­lich­keiten er­schließen, um über die KfW Entwick­lungs­bank mehr Mit­tel für die Ent­wick­lungs­finanzierung zu mobilisieren.

Marktmittel in der europäischen Finanziellen Zusammenarbeit

Auf Ebene der Europäischen Union (EU) vergibt die Euro­päische Kom­mis­sion im Rah­men ihrer Ent­wick­lungs­zusammen­arbeit aus­schließ­lich Zu­schuss­mittel. Die Ent­wick­lungs­finan­zierung wird von der Euro­päischen Investi­tions­bank (EIB) durch­ge­führt, die im Rahmen der Partner­schafts­ab­kommen mit den Ländern in Afrika, im kari­bischen Raum und im Pazi­fischen Ozean (AKP-Staaten) bereits seit 1963 ein be­son­deres Ent­wick­lungs­mandat wahrnimmt.

Mit dem Abkommen von Cotonou wurde 2003 eine revolvierende Investi­tions­fazi­lität ein­ge­richtet, welche vor­rangig Ini­tia­tiven des Privat­sektors för­dert, die das Wirt­schafts­wachstum stärken und sich posi­tiv auf die All­gemein­heit be­ziehungs­weise die Region aus­wirken. Außer­dem unter­stützt die EIB Projekte im öffent­lichen Sek­tor, zumeist Infra­struk­tur­vor­haben, die für die Ent­wick­lung des Privat­sektors und die Schaf­fung eines wett­bewerbs­fähigen Unter­nehmens­umfelds von maß­geb­licher Bedeutung sind.

Die Finanzierungsmittel für die AKP-Investi­tions­fazi­lität werden aus den Haus­halten der EU-Mitglieds­staaten (3,137 Milliarden Euro aus Beiträgen zum 9. und 10. Euro­päischen Ent­wick­lungs­fonds) und aus eigenen Mit­teln der EIB bereit­ge­stellt (bis zu 3,7 Milliarden Euro im Zeit­raum von 2003 bis 2013). Sie dienen zur Deckung des Finan­zie­rungs­bedarfs von Investi­tions­vorhaben in den Re­gionen durch eine breite Palette flexibler, risiko­tragender Instru­mente. Dazu zählen unter anderem auch Kapital­betei­ligungen und Garantien.

In den anderen Regionen außerhalb der EU ist die EIB auf Grund­lage des so­ge­nannten Außen­man­dats tätig und kann im Zeit­raum von 2007 bis 2013 Kre­dite im Um­fang von 25,8 Mil­liarden Euro ver­geben. Für ihre Dar­lehens­tätig­keiten in Heran­füh­rungs­ländern, im Nach­bar­schafts­raum, in Asien, Latein­amerika und Süd­afrika stellt die EU eine Garantie bereit, wobei der Um­fang des Außen­mandats im Rahmen der aktuellen Halb­zeit­über­prüfung er­höht werden kann. Die EIB soll mit ihren Maß­nah­men ein Bei­trag zu den außen- und ent­wick­lungs­poli­tischen Zielen der EU leisten.

Ein relativ neues Thema der entwicklungs­politischen Zu­sam­men­arbeit der EU ist das so­ge­nannte Blending, also die Kombi­na­tion von Zu­schüssen und Dar­lehen. Neben Deutsch­land nutzen auch andere bi­la­teral und multi­la­teral arbei­tende Ent­wick­lungs­fi­nan­zie­rungs­institutionen seit einiger Zeit diese Fi­nan­zie­rungs­methode – bisher aller­dings weit­gehend un­ab­hängig von­ein­ander. Auf EU-Ebene ent­faltet Blending ein großes Po­ten­zial, vor allem in den Bereichen Wirk­sam­keit, Hebel­wirkung und Arbeits­teilung durch die aktive Zu­sam­men­arbeit der verschiedenen Akteure.

Es gibt bereits mehrere EU-Blending-Fazilitäten, die Zu­schüsse aus EU-Außen­hilfe­instrumenten mit Dar­lehen euro­päischer und bi­la­te­raler Ent­wick­lungs­finan­zie­rungs­institutionen, wie der KfW Entwick­lungs­bank oder der Öster­reichischen Ent­wick­lungs­bank, kom­bi­nieren. Die bestehenden EU-Investitions­fazilitäten sind re­gio­nal spe­zia­li­siert und unter­scheiden sich nach sek­to­ralen Schwer­punkten, Gebern, Auf­bau, Ziel­gruppe und Hebelwirkung.

Um die EU-Blending-Fazilitäten zu ver­bessern, hat das BMZ eine Studie in Auf­trag ge­ge­ben, deren Er­geb­nisse zur weiteren Dis­kus­sion bei­tragen sollen.

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