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Innovative Finanzierungsinstrumente
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Einsatz von Marktmitteln in der Finanziellen Zusammenarbeit
Eine Möglichkeit, Mittel zur Finanzierung entwicklungspolitischer Maßnahmen für Entwicklungsländer bereitzustellen, ist die Kombination von Kapitalmarkt-Darlehen und Zuschüssen ("Blending"). Deutschland setzt dieses Instrument sowohl im Rahmen der bilateralen als auch der europäischen Finanziellen Zusammenarbeit ein.
In schuldentragfähigen Partnerländern werden dabei für Investitionen im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit Darlehen mit marktnahen Konditionen eingesetzt. Für solche Finanzierungen müssen dadurch weniger oder sogar keine Mittel aus dem BMZ-Haushalt aufgebracht werden – das eingesparte Geld steht dann für die Förderung weniger entwickelter Partnerländer zur Verfügung; es kann in Form von Zuschüssen weitergegeben werden. Gleichzeitig übernehmen die schuldentragfähigeren Länder mehr Eigenverantwortung dafür, sorgfältig mit den marktnahen Krediten zu wirtschaften.
Marktmittel in der bilateralen Finanzielle Zusammenarbeit
Im Auftrag des BMZ führt die KfW Entwicklungsbank die Finanzielle Zusammenarbeit der Bundesrepublik durch. Als Teil der KfW Bankengruppe ist sie in der Lage, Haushaltsmittel des Bundes und Marktmittel, die die KfW Bankengruppe am Kapitalmarkt aufnimmt, bedarfsgerecht miteinander zu kombinieren.
Durch die Beimischung solcher Marktmittel konnte das Gesamtvolumen der Kreditzusagen im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren erheblich gesteigert werden. Während der Anteil der Mittel aus dem Bundeshaushalt bei den Zusagen der KfW Entwicklungsbank von 1 Milliarde Euro im Jahr 2001 auf rund 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2009 stieg, erhöhte sich das Gesamtvolumen der Zusagen durch die Beimischung von Marktmitteln im gleichen Zeitraum von knapp 1,6 Milliarden auf knapp 3,5 Milliarden Euro. Insgesamt konnte die KfW Entwicklungsbank von 2001 bis 2010 zusätzlich zu den Steuergeldern über 11 Milliarden Euro Marktmittel für die Entwicklungs- und Schwellenländer bereitstellen.
Das BMZ wird zukünftig noch weitere Möglichkeiten erschließen, um über die KfW Entwicklungsbank mehr Mittel für die Entwicklungsfinanzierung zu mobilisieren.
Marktmittel in der europäischen Finanziellen Zusammenarbeit
Auf Ebene der Europäischen Union (EU) vergibt die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit ausschließlich Zuschussmittel. Die Entwicklungsfinanzierung wird von der Europäischen Investitionsbank (EIB) durchgeführt, die im Rahmen der Partnerschaftsabkommen mit den Ländern in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) bereits seit 1963 ein besonderes Entwicklungsmandat wahrnimmt.
Mit dem Abkommen von Cotonou wurde 2003 eine revolvierende Investitionsfazilität eingerichtet, welche vorrangig Initiativen des Privatsektors fördert, die das Wirtschaftswachstum stärken und sich positiv auf die Allgemeinheit beziehungsweise die Region auswirken. Außerdem unterstützt die EIB Projekte im öffentlichen Sektor, zumeist Infrastrukturvorhaben, die für die Entwicklung des Privatsektors und die Schaffung eines wettbewerbsfähigen Unternehmensumfelds von maßgeblicher Bedeutung sind.
Die Finanzierungsmittel für die AKP-Investitionsfazilität werden aus den Haushalten der EU-Mitgliedsstaaten (3,137 Milliarden Euro aus Beiträgen zum 9. und 10. Europäischen Entwicklungsfonds) und aus eigenen Mitteln der EIB bereitgestellt (bis zu 3,7 Milliarden Euro im Zeitraum von 2003 bis 2013). Sie dienen zur Deckung des Finanzierungsbedarfs von Investitionsvorhaben in den Regionen durch eine breite Palette flexibler, risikotragender Instrumente. Dazu zählen unter anderem auch Kapitalbeteiligungen und Garantien.
In den anderen Regionen außerhalb der EU ist die EIB auf Grundlage des sogenannten Außenmandats tätig und kann im Zeitraum von 2007 bis 2013 Kredite im Umfang von 25,8 Milliarden Euro vergeben. Für ihre Darlehenstätigkeiten in Heranführungsländern, im Nachbarschaftsraum, in Asien, Lateinamerika und Südafrika stellt die EU eine Garantie bereit, wobei der Umfang des Außenmandats im Rahmen der aktuellen Halbzeitüberprüfung erhöht werden kann. Die EIB soll mit ihren Maßnahmen ein Beitrag zu den außen- und entwicklungspolitischen Zielen der EU leisten.
Ein relativ neues Thema der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der EU ist das sogenannte Blending, also die Kombination von Zuschüssen und Darlehen. Neben Deutschland nutzen auch andere bilateral und multilateral arbeitende Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen seit einiger Zeit diese Finanzierungsmethode – bisher allerdings weitgehend unabhängig voneinander. Auf EU-Ebene entfaltet Blending ein großes Potenzial, vor allem in den Bereichen Wirksamkeit, Hebelwirkung und Arbeitsteilung durch die aktive Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure.
Es gibt bereits mehrere EU-Blending-Fazilitäten, die Zuschüsse aus EU-Außenhilfeinstrumenten mit Darlehen europäischer und bilateraler Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen, wie der KfW Entwicklungsbank oder der Österreichischen Entwicklungsbank, kombinieren. Die bestehenden EU-Investitionsfazilitäten sind regional spezialisiert und unterscheiden sich nach sektoralen Schwerpunkten, Gebern, Aufbau, Zielgruppe und Hebelwirkung.
Um die EU-Blending-Fazilitäten zu verbessern, hat das BMZ eine Studie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse zur weiteren Diskussion beitragen sollen.
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