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Besteuerung von internationalen Finanztransaktionen
An einem normalen Handelstag werden weltweit Finanztransaktionen in Höhe von über 13.000 Milliarden US-Dollar getätigt. Nur ein kleiner Teil davon dient dazu, realwirtschaftliche Geschäfte wie Dienstleistungen und Handelsgüter zu finanzieren. Der überwiegende Teil der Transaktionen entfällt auf reine Handelsgeschäfte. Ein Beispiel: Wenn der Wechselkurs einer Währung sich an wichtigen Börsenplätzen der Welt für Bruchteile von Sekunden auch nur im Promille-Bereich unterscheidet, tragen Devisenhändler durch schnelle Transaktionen großer Volumen zu einer Preisangleichung bei. Gleichzeitig erhöht sich die Liquidität und verbessert somit die Preisfindung. Folge: Das Volumen der Devisengeschäfte ist fast 70 Mal größer als das Volumen des gesamten Welthandels mit Gütern und Dienstleistungen.
Insgesamt hat damit der internationale Finanzmarkt mit am stärksten von der Globalisierung profitiert. Seit es 2007 zu einer weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise gekommen ist, wird in Regierungskreisen wieder verstärkt darüber diskutiert, ob und wie internationale Finanzakteure an der mit der Globalisierung der Märkte einhergehenden Risikoabwehr und den Kosten eintretender Krisen beteiligt werden sollen. Ein Instrument wäre die Besteuerung von Finanztransaktionen als Regulierungsinstrument beziehungsweise Einnahmequelle, um die Finanzwirtschaft auch an den Risikokosten von Krisen zu beteiligen.
Die Idee ist nicht neu. Bereits Anfang der 1970er Jahre hat der amerikanische Ökonom und Nobelpreisträger James Tobin vorgeschlagen, mit einer Abgabe auf internationale Devisengeschäfte den Wechselkursschwankungen auf den internationalen Finanzmärkten zu begegnen. Neben zusätzlichen Steuereinnahmen sollte damit die Souveränität der Nationalstaaten in ihrer Geldpolitik gestärkt werden.
Die Befürworter einer Finanztransaktionssteuer gehen über die Idee von Tobin hinaus und wollen alle Finanztransaktionen, also nicht nur Devisengeschäfte, besteuern. Eine solche Steuer kann den Effekt haben, kurzfristigen Handel mit Finanzprodukten zu verteuern und damit einzudämmen. Langfristige Anlageinvestitionen werden durch die Steuer weniger stark beeinträchtigt.
Im Oktober 2010 erklärte die EU-Kommission, dass sie die Einführung der Steuer in Form eines europäischen Alleingangs nicht für sinnvoll hält. Allerdings will sich die Kommission im Kreis der G20 weiter für eine globale Einführung der Steuer einsetzen, um die Finanzbranche an den Kosten künftiger Krisen zu beteiligen.
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