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Schuldenumwandlungen für Entwicklung (debt swaps)
Schuldenumwandlungen (debt swaps) haben sich als wichtiges entwicklungspolitisches Instrument bewährt. Das Prinzip: Ein Partnerland verpflichtet sich gegenüber Deutschland, Mittel für die Finanzierung von Entwicklungsprojekten im eigenen Land zur Verfügung zu stellen und erhält dafür im Gegenzug von Deutschland einen Schuldenerlass in mindestens gleicher Höhe.
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten für die Übertragung der frei werdenden Mittel:
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Die Schuldnerregierung verpflichtet sich, die Mittel direkt in Entwicklungsprojekte zu investieren.
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Die Schuldnerregierung überweist die Mittel auf ein Treuhandkonto, das von einem unabhängigen Gremium verwaltet wird. Mit den Geldern auf diesem Konto werden dann Entwicklungsprojekte finanziert.
Durch Schuldenumwandlungen hat das Geberland die Möglichkeit, gezielt entwicklungspolitisch sinnvolle Maßnahmen und Prozesse in den Partnerländern voranzubringen.
Deutsche Leistungen
Deutschland führt seit 1993 Schuldenumwandlungen auf bilateraler Ebene durch. Die Bundesrepublik verzichtet dabei auf einen Teil ihrer Forderungen aus der Finanziellen Zusammenarbeit, wenn das begünstigte Entwicklungsland die frei werdenden Mittel in Abstimmung mit der Bundesregierung für entwicklungspolitische Vorhaben einsetzt.
Der Forderungsverzicht kam bisher nur für Länder in Frage, die nach Definition der Weltbank zu den Ländern mit niedrigem (LIC) oder niedrigem mittlerem Einkommen (LMIC) gehören und vom Pariser Club in einer Umschuldungsvereinbarung die sogenannte "Swap-Option" erhalten haben. Seit 2008 kann die Schuldenumwandlung auch auf solche Forderungen aus der Finanziellen Zusammenarbeit erweitert werden, die vom Pariser Club noch nicht umgeschuldet wurden. Allerdings bleibt die Schuldenumwandlung auf Länder mit einer besonders hohen externen Verschuldung beschränkt.
Bis September 2010 hat Deutschland insgesamt 22 Ländern Schuldenumwandlungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zugesagt.
Bislang hat Deutschland auf Forderungen aus der Finanziellen Zusammenarbeit in Höhe von rund 929 Millionen Euro verzichtet, nachdem die Partnerländer ihren Verpflichtungen nachgekommen waren. Die bisher vereinbarten Swap-Projekte konzentrieren sich auf die Bereiche allgemeine Armutsbekämpfung, Bildungsförderung, Umweltschutz und Bekämpfung von HIV/AIDS.
Im Rahmen der Debt2Health-Initiative des GFATM sollen zusätzliche Mittel aus Schuldenumwandlungen für Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Krankheiten generiert werden. Nach Deutschland als erstem öffentlichem Partner kam 2009 Australien hinzu.
Im September 2007 hat die Bundesregierung zum ersten Mal bei einer Schuldenumwandlung eine Vereinbarung im Rahmen der Debt2Health–Initiative mit zwei Partnern getroffen, und zwar mit dem Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria und der indonesischen Regierung. Demnach zahlt Indonesien 25 Millionen Euro in den Globalen Fonds ein, der Fonds finanziert dann mit diesen Mitteln Maßnahmen zur HIV-Bekämpfung in Indonesien. Die Bundesrepublik erlässt dem Land im Gegenzug Forderungen aus der Finanziellen Zusammenarbeit in Höhe von 50 Millionen Euro. Weitere Debt2Health–Schuldenumwandlungen wurden 2008 mit Pakistan (40 Millionen Euro, einzuzahlen 20 Millionen Euro) und 2010 mit Côte d’Ivoire (19 Millionen Euro, einzuzahlen 9,5 Millionen Euro) vereinbart. Alle drei Schuldenumwandlungen befinden sich in der Umsetzung.
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