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Der Pariser Club

Reich und Arm: Ein Schuhputzer in Ecuador bei der Arbeit. Urheberrecht: Photothek.netIm Pariser Club sind die wichtigsten Gläubiger­staaten zusam­men­ge­schlos­sen. Das sind vor allem Länder der Organisation für wirt­schaft­liche Zu­sammen­arbeit und Entwicklung (OECD), seit Juni 1997 ist auch Russland dabei. Der Pariser Club hat das Ziel, koordinierte und tragbare Lösungen bei Zah­lungs­schwierig­keiten von Schuld­ner­ländern zu finden. Bei konkreten Verhandlungen mit einem Schuldnerland besteht der Club jeweils aus den Gläu­biger­ländern, die diesem Land Handels­kredite garantiert oder Darlehen für Ent­wick­lungs­zu­sammen­arbeit gewährt haben.

Mit Schuldnerländern, die nur ein vor­über­ge­hen­des Liqui­ditäts­problem haben, werden nach den klas­si­schen Regeln des Pariser Clubs bilaterale Um­schul­dungs­ver­ein­ba­rung­en getroffen. Das bedeutet, dass die Rückzahlungstermine ver­län­gert werden. So wird die Schuldenlast neu verteilt und dem Land wird ermöglicht, seinen Zah­lungs­verpflichtungen nachzukommen.

Für Länder mit einer nicht mehr tragfähigen Schulden­situation ist eine um­fassen­dere Regelung vorgesehen. Auf der Basis einer sogenannten Schul­den­dienst­trag­fähig­keits­ana­lyse werden Um­schul­dungs­maß­nahmen festgelegt, die genau auf das Land zugeschnitten sind. In der Regel wird die lang­fristige Streckung der Rück­zahlungs­fristen mit einer gewissen Anzahl von Freijahren vereinbart. Erst 1988 hat sich der Club unter maßgeblicher Beteiligung Deutschlands dazu entschlossen, auch Schul­den­erlasse zu gewähren, später dann insbesondere im Rahmen der Initiative für hoch verschuldete arme Länder (HIPC).

Voraussetzung für Um­schul­dungs­verein­barun­gen im Pariser Club ist bei allen Schuldner­ländern die erfolgreiche Umsetzung von makro­öko­nomi­schen Programmen des Internationalen Währungs­fonds (IWF).

Das Ergebnis einer Verhandlung des Pariser Clubs wird in einem Protokoll festgehalten, in dem alle wesentlichen Vereinbarungen – mit Ausnahme der Zinssätze und anderer bilateral zu regelnder Einzelfragen – enthalten sind. Auf dieser Grundlage werden zwischen Schuldner­land und Gläu­biger­land völker­recht­lich verbindliche Um­schul­dungs­ab­kommen geschlossen.

Die Bundesregierung wird bei den Um­schuldungs­verhandlungen des Pariser Clubs federführend durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vertreten, außerdem sind das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Finanzen vertreten.

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