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Die Multilaterale Entschuldungsinitiative

Im Hafen von Jakarta werden Schiffe mit Tropenhölzern entladen. Urheberrecht: Photothek.net, ImoIm Juni 2005 be­schlossen die Finanz­minister der G8-Staaten im schottischen Glen­eagles die so­ge­nan­nte Multi­la­te­ra­le Ent­schul­dungs­ini­tia­tive (Multi­la­te­ral Debt Relief Ini­tia­tive, MDRI). Sie knüpft an den Mechanismus der HIPC-Initiative an. Länder, die den Voll­endungs­punkt im Rahmen der HIPC-Initiative erreicht haben, können einen vollständigen Erlass ihrer Schulden beim Inter­na­tio­na­len Währungsfonds (IWF), bei der Weltbanktochter IDA (Inter­na­tional Development Association) und dem Afrikanischen Ent­wick­lungs­fonds (AfDF) erhalten. Seit 2007 beteiligt sich auch die Inter-Amerikanische Entwicklungsbank (IDB) am multilateralen Erlass. Andere regionale Entwicklungsbanken und multilaterale Gläubiger werden durch die MDRI allerdings nicht erfasst.

Bis Januar 2012 hatten 32 Länder den HIPC-Vollendungspunkt erreicht und sich damit auch für die MDRI qualifiziert. Während bei der HIPC-Initiative die Erlass­quote der multilateralen Schulden bei etwa 50 Prozent liegt, werden unter der MDRI die bei IWF, IDA und AfDF verbliebenen Schulden vollständig erlassen. Damit erhalten die teilnehmenden Staaten erheblichen zusätzlichen Spielraum für die Steigerung armutsorientierter Ausgaben und Investitionen im Hinblick auf die Erreichung international vereinbarter Entwicklungs­ziele. Die Gesamtkosten der zugesagten Entschuldung unter der Multilateralen Entschuldungsinitiative belaufen sich auf rund 45,8 Milliarden US-Dollar (Stand: Juli 2010).

Zusätzlicher Anreiz für Reformen

Die Multilaterale Entschuldungsinitiative soll für hoch verschuldete arme Länder einen zusätzlichen Anreiz bieten, ihre Reformen fort­zusetzen. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Niedrig­ein­kom­mens­länder wird der vereinbarte zusätz­liche multilaterale Schul­den­erlass den davon profitierenden Ländern bei der Vergabe neuer Hilfeleistungen von IDA und Afrikanischem Entwicklungsfonds angerechnet.

Die G8-Länder haben sich dazu verpflichtet, die durch den Schulden­er­lass ausfallenden Rückflüsse bei IDA und AfDF durch zusätzliche Geberbeiträge zu ersetzen. Diese Kompen­sa­tions­zah­lungen werden dann unter den IDA- und AfDF-Empfängerländern neu verteilt – und zwar leistungsorientiert (performance based allocation).

Ob und in welcher Höhe Länder bei der Neuverteilung von IDA- oder AfDB-Mitteln profitieren, hängt von bestimmten Kriterien ab, unter anderem von Reformorientierung und guter Regierungsführung. Die Weltbank hat nach ersten Modellen errechnet, dass die hoch verschuldeten armen Länder von dieser Regelung überproportional profitieren.

Deutsche Leistungen

Zur Finanzierung der Multilateralen Entschuldungsinitiative wird die Bundes­republik – bis ins Jahr 2054 – insgesamt etwa 3,3 Milliarden Euro beitragen, um die erwarteten Ausfälle bei den Kredit­rück­zah­lung­en von Weltbank sowie vom Afrikanischen Entwicklungsfonds auszugleichen. Ziel dieser Kompensationen ist, die Finanzkraft der Institutionen über die Entschuldungsinitiative hinaus nicht zu beeinträchtigen, damit sie auch in Zukunft die ärmsten Länder bei der Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele unterstützen können.

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