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Die HIPC-Initiative

Ein Junge in einem Slumgebiet in El Salvador. Urheberrecht: Photothek.net1996 beschlossen die Weltbank und der Inter­nationale Wäh­rungs­fonds (IWF) auf Betreiben der G8-Staaten eine Initiative zur Re­du­zierung der Schul­den­last der hoch ver­schul­de­ten armen Länder (heavily indebted poor countries, HIPC). Diese so genannte HIPC-Initiative ermöglichte erstmals koordinierte Schul­den­erleichterungen durch die internationalen Finanz­insti­tu­tionen und die bi­la­te­ra­len öffentlichen Gläubiger des Pariser Clubs. Die HIPC-Initiative wurde 1999 auf dem G8-Gipfel in Köln auf Betreiben der deutschen Regierung ausgeweitet – es entstand die sogenannte erweiterte Entschuldungsinitiative (HIPC II).

Neben bilateralen Schuldenerlassen sieht die Initiative in begrenztem Umfang auch multilaterale Schuldenerleichterungen durch inter­nationale Finanz­insti­tu­tionen wie Weltbank und IWF vor – allerdings nur in dem Umfang, der für das Wiederherstellen eines "tragfähigen" Schuldenniveaus erforderlich ist.

Während mit dem Pariser Club alle Schuldnerländer, die gravierende Zah­lungs­schwie­rig­keiten haben, verhandeln können, dürfen an der HIPC-Initiative nur Länder teilnehmen, die nach den geltenden Verschuldungskriterien der Weltbank als hoch verschuldete arme Länder eingestuft werden.

Die HIPC-Initiative dient der Armutsbekämpfung. Für den Prozess der Schuldenbefreiung gibt es feste Regeln und Verfahren:

Zum einen wird die Entscheidung, ob ein Schuldenerlass bewilligt wird, davon abhängig gemacht, dass das teilnehmende Entwick­lungs­land Armuts­be­kämp­fungs­pro­gram­me erstellt, sie mit Priorität umsetzt und dies auch über einen gewissen Zeitraum nach­wei­sen kann.

Zum anderen ist es Bedingung, dass die durch die Entschuldung frei werdenden finanziellen Mittel direkt für die Armuts­be­kämpfung eingesetzt werden.

Im Schnitt werden den Ländern zwei Drittel ihrer Schulden erlassen – darin sind auch individuelle bilaterale Schuldenerlasse einzelner Gläubigerländer enthalten. Bisher beträgt das Volumen der Ent­schul­dung durch die HIPC-Initiative rund 76 Milliarden US-Dollar (Stand: Herbst 2010). Es umfasst Handelsschulden, die an die Regierungen einzelner Gläubigerländer übergegangen sind – zum Beispiel als Folge einer staatlichen Bürgschaft –, Schulden aus der bilateralen öffent­lichen Entwicklungszusammenarbeit sowie in begrenztem Umfang auch Schulden gegenüber der Welt­bank, dem Internationalen Währungsfonds, regionalen Entwicklungsbanken und vielen kleineren multilateralen Orga­ni­sationen.

Frist verlängert

Die HIPC-Ent­schuldungs­initiative war zunächst bis zum Ende des Jahres 2006 angelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten sich die hoch verschuldeten Länder für die Teilnahme qualifiziert haben. Das gelang jedoch nicht allen – politische Instabilität, inner­staat­liche Konflikte und eine verschlechterte Wirtschaftslage führten bei einigen Staaten zu Verzögerungen. Diesen Staaten wird auf Beschluss von IWF und Weltbank der Zugang zur HIPC-Initiative und somit auch zur Multilateralen Ent­schul­dungs­initia­tive (MDRI) weiter offen gehalten, sofern sie zum Stichtag 31.12.2004 die Zugangskriterien erfüllt haben. Dies gilt auch für Länder, bei denen erst in Zukunft aufgrund einer verbesserten Datenlage festgestellt werden kann, dass dies der Fall war. Diese Regelung wurde zum Beispiel bei Afghanistan ange­wen­det, das im Juli 2007 in die Initiative aufgenommen wurde.

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