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HIPC-Initiative
Schritt 1: Decision Point – der Entscheidungspunkt
Für den Prozess der Entschuldung werden zwei Zeitpunkte festgelegt: der Entscheidungspunkt (Decision Point) und der Vollendungspunkt (Completion Point).
Am Decision Point wird festgestellt, ob sich das Land für den Entschuldungsprozess qualifiziert hat. Dazu muss es über einen gewissen Zeitraum, in der Regel drei Jahre, einen Nachweis über wirtschaftspolitische Reformen erbringen. Der Nachweis geschieht durch die Umsetzung eines Programms, das gemeinsam mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) erarbeitet wird.
Die teilnehmenden Länder werden in dieser Zeit bereits unterstützt, zum Beispiel durch Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit, die das wirtschaftliche Reformprogramm stützen. Anschließend wird eine sogenannte Schuldentragfähigkeitsanalyse durchgeführt. Durch sie wird ermittelt, ob das Land die Kriterien für eine übermäßig hohe Verschuldung erfüllt.
Wenn ein Land die Voraussetzungen am Decision Point erfüllt, gewähren einige der multilateralen Organisationen, etwa Weltbank, Internationaler Währungsfonds, regionale Entwicklungsbanken und die im Pariser Club zusammengeschlossenen Gläubigerländer, schon während dieser Phase deutliche Schuldenerleichterungen. So werden zum Beispiel Tilgungen und Zinszahlungen für laufende Kredite ausgesetzt. Der Internationale Währungsfonds kann den Prozess durch die Armutsreduzierungs- und Wachstumsfazilität (Poverty Reduction and Growth Facility, PRGF) begleiten und finanziell abfedern.






