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HIPC-Initiative
Die Bilanz der HIPC-Initiative
| Fortschritt (Anzahl Länder) | Länder |
|---|---|
| Vollendungspunkt (32) | Afghanistan, Äthiopien, Benin, Bolivien, Burkina Faso, Burundi, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Kamerun, Demokratische Republik Kongo (Zaire), Republik Kongo, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Nicaragua, Niger, Ruanda, Sambia, Sao Tomé und Principe, Senegal, Sierra Leone, Tansania, Togo, Uganda, Zentralafrikanische Republik |
| Zwischen Entscheidungszeitpunkt und Vollendungspunkt (4) | Côte d’Ivoire, Guinea, Komoren, Tschad |
| Noch ausstehender Entscheidungszeitpunkt (4) | Eritrea, Kirgisistan, Somalia, Sudan |
| Auf Teilnahme verzichtet (4) | Bhutan, Laos, Nepal, Sri Lanka |
Bis Januar 2012 haben 36 der für die HIPC-Initiative zugelassenen 40 Länder den Entscheidungszeitpunkt erreicht. 32 dieser Länder sind inzwischen am Vollendungspunkt angekommen und wurden umfassend entschuldet. Die vier Länder, bei denen der Vollendungspunkt noch aussteht, profitieren von ersten Interim-Erlassen, vor allem von einem Teilerlass des jährlich anfallenden Schuldendienstes.
Dass die Schuldenentlastung einen wichtigen Beitrag zur Armutsbekämpfung leisten kann, zeigt sich daran, dass die Sozialausgaben von Ländern, die den Entscheidungszeitpunkt erreicht haben, deutlich ansteigen:
In den entschuldeten Ländern stieg der Anteil dieser Ausgaben von 6,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes im Jahr 2001 auf über neun Prozent im Jahr 2009.
In Tansania beispielsweise schaffte die Regierung die Grundschulgebühren ab, baute 2.500 neue Schulen und stellte 28.000 neue Lehrer ein. Die Einschulungsrate stieg in Tansania von 57 Prozent im Jahr 2000 auf 95 Prozent im Jahr 2005. Sambia und Uganda verwendeten die Mittel für Ausgaben im Gesundheitsbereich und schafften die Gebühren für die medizinische Grundversorgung ab. In Uganda verdoppelte sich dadurch die Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen und auch die Zahl der Impfungen stieg deutlich an.
Um die Länder weiter zu entlasten, sind Weltbank und Internationaler Währungsfonds (IWF) bemüht, auch bilaterale Gläubiger, die nicht dem Pariser Club angehören, sowie kommerzielle Gläubiger der hoch verschuldeten armen Länder (HIPC) von einer Teilnahme an der Erlass-Initiative zu überzeugen.
Eine besondere Herausforderung stellen private Fonds dar, die Schulden von HIPC aufkaufen, um dann vor Gericht möglichst hohe Rückzahlungen aggressiv einzuklagen. Nach Angaben der Weltbank klagten die Fonds 2009 Tilgungen, Schuld- und Strafzinsen in Höhe von rund 1,1 Milliarden US-Dollar ein – bei Originalforderungen von etwa 520 Millionen US-Dollar. Allein die Republik Kongo legte dem Pariser Club eine Liste mit 170 anhängigen Verfahren vor.
Eine endgültige Lösung des Verschuldungsproblems kann durch die HIPC-Initiative allein nicht erreicht werden. Eine tragfähige Schuldenposition ist erst dann erreicht, wenn ein Land die für seine Entwicklung nötige externe Kreditaufnahme aus eigener Kraft dauerhaft finanzieren kann. Dazu sind eine Reihe weiterer Maßnahmen notwendig. Beispielsweise die Verbesserung der Handelsbedingungen für arme Länder, damit ihre Exportprodukte auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig sind und sie höhere Einnahmen erzielen können. Eine besondere Bedeutung kommt auch dem effizienten Schuldenmanagement in den Ländern zu.
Der deutsche Beitrag zur HIPC-Initiative
Im Rahmen der erweiterten HIPC-Initiative erlässt die Bundesregierung alle umschuldungsfähigen Handelsschulden und alle Schulden aus der Finanziellen Zusammenarbeit. Insgesamt wird der Schuldenerlass bis zu 7,1 Milliarden Euro betragen. Bis Juni 2010 wurden davon rund 4,8 Milliarden Euro erlassen. Nach Abschluss der Initiative wären damit fast alle HIPC gegenüber der Bundesrepublik Deutschland schuldenfrei.
Darüber hinaus entschädigt die Bundesrepublik den Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfDF) und die Weltbanktochter IDA für ausbleibende Schuldenrückzahlungen und hat zusätzlich insgesamt 165,5 Millionen Euro für den DRTF-Treuhandfonds der Weltbank (vormals: HIPC-Treuhandfonds) bereits ausgezahlt. Der Treuhandfonds unterstützt insbesondere die kleineren multilateralen Finanzinstitutionen bei der Finanzierung ihres Anteils an den HIPC-Erlassen. Zusätzlich beteiligt sich Deutschland auch über die Europäische Union an der Finanzierung des Treuhandfonds – die EU unterstützt den Fonds mit insgesamt 934 Millionen Euro. Außerdem hat die deutsche Bundesbank dem Internationalen Währungsfonds (IWF) ein zinsloses Darlehen von 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um den IWF-Anteil an dieser Initiative zu finanzieren.
Informationen

Siehe auch
Externe Links
- Internationaler Währungsfonds (IWF) – Informationen zur HIPC-Initiative
(englisch) - Weltbank – Informationen zur HIPC-Initiative
(englisch) - Dokumente der Weltbank zum Thema Schuldenerlass
(englisch) - Deutscher Schuldenerlass – Eine Publikation des Bundesministeriums der Finanzen
(PDF 31 KB) - Forderungen des Bundes gegenüber dem Ausland – Eine Publikation des Bundesministeriums der Finanzen
(PDF 251 KB) - Jahresbericht des Deutschen Exekutivdirektors bei der Weltbank, Geschäftsjahr 2010– Eine Publikation der Weltbank
(PDF 2,5 MB)





