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Bildung
Hintergrund:
Bildung – ein Menschenrecht
"Ich bin Analphabetin, ich bin wie eine blinde Person", sagt eine arme Frau aus Pakistan.
Obwohl die Zahl der Analphabeten seit 1990 gesunken ist, gibt es weltweit immer noch etwa 759 Millionen Jugendliche und Erwachsene, die nicht lesen und schreiben können. Davon sind fast zwei Drittel Frauen. Über die Hälfte der Analphabeten lebt in nur vier Ländern – Bangladesch, China, Indien und Pakistan.
Mindestens 72 Millionen Kinder im Grundschulalter haben keine Möglichkeit, zur Schule zu gehen. Weil diese Zahlen der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) auf amtlichen Erhebungen der Staaten beruhen, muss befürchtet werden, dass die Dunkelziffern sehr viel höher liegen. In vielen Krisenregionen werden keine Bildungsstatistiken erstellt.
Menschen den Zugang zu Bildung zu verwehren, heißt, ihnen ein elementares Menschenrecht vorzuenthalten. Ohne Bildung ist menschliche Entwicklung nicht möglich. Sie zu fördern, ist deshalb eine wichtige Aufgabe der internationalen und deutschen Entwicklungspolitik.
Die Weltgemeinschaft hat sich dazu verpflichtet, die Bildungssituation weltweit zu verbessern. Das ist auch eines der Millenniumsentwicklungsziele: Bis 2015 sollen alle Kinder die Grundschule besuchen. Auch die Gleichstellung der Geschlechter auf allen Bildungsebenen soll bis dahin erreicht sein. Die Bundesregierung orientiert sich bei ihrem entwicklungspolitischen Engagement im Bildungsbereich an den international vereinbarten Zielen. Die Förderung der Bildung ist ein Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.







