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Formale Grundbildung

Den Zugang zu Grundbildung erweitern

Unterricht in einer Grundschule in Luxor, Ägpten. Urheberrecht: Photothek.netIn den ver­gan­ge­nen zehn Jahren wurden dank nationaler und internationaler Bemühungen wie der Initiative "Bildung für Alle", an der die Bundes­regierung von Beginn an aktiv beteiligt ist, achtbare Fortschritte erreicht. Nach Angaben der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) ist die Anzahl der Kinder, die keine Schule besuchen, weltweit von 105 Millionen im Jahr 1999 auf 72 Millionen im Jahr 2007 gefallen. Mitte der 1960er Jahre wurden nur 50 Prozent der Kinder in Entwicklungsländern eingeschult; im Jahr 2007 lag die durchschnittliche Einschulungs­rate bei 87 Prozent.

Die regionalen Unterschiede sind jedoch erheblich. So liegt die Ein­schu­lungs­rate in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara im Schnitt bei 73 Prozent. Die Länder der arabischen Welt weisen einen Durch­schnitts­wert von 84 Prozent auf. In der Region Latein­amerika / Karibik werden 93 Prozent der Kinder eingeschult.

Werden die Bemühungen nicht weiter verstärkt, wird es nach der­zei­tigen Schätzungen im Jahr 2015 immer noch 56 Millionen Kinder geben, die nicht zur Schule gehen. Deutschland engagiert sich in seinen Kooperationsländern in vielen verschiedenen Bereichen dafür, mehr Kindern eine Grundbildung zu ermöglichen:

Verbesserung der Infrastruktur

Schulen bauen, renovieren und erweitern ist ein wesentlicher Teil der Grundbildungsförderung in Entwicklungsländern. Vor allem Mädchen profitieren von einem dichteren Schulnetz, da viele von ihnen aus Sicherheitsgründen keine weit entfernten Schulen besuchen dürfen. Darüber hinaus wird auch die Ausstattung der Schulen durch sanitäre Anlagen, Möbel, Bücher, Tafeln und andere Lehr- und Lernmaterialen verbessert.

Anreize zur Steigerung des Schulbesuchs

Insbesondere benachteiligte Bevölkerungsgruppen – ethnische Minderheiten, Einwohner städtischer oder ländlicher Armuts­gebiete, Menschen mit Behinderungen oder HIV-Infizierte – sind von Bildungsarmut betroffen. Die gezielte Förderung dieser Gruppen durch eine qualitativ hochwertige und frei zugängliche Grundbildung ist die effektivste Intervention, um ihre Teilhabe am gesellschaft­lichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben zu stärken. Da Herkunft, Sprache und Bildungsstand der Eltern einen erheblichen Einfluss auf die Lernerfolge von Kindern haben, ist es umso wichtiger, bereits am Start Chancengerechtigkeit zu ermöglichen.

Um den Anreiz zu erhöhen, eine Schule zu besuchen und möglichst auch abzuschließen, werden auch Serviceleistungen wie ärztliche Betreuung oder Schulspeisungen angeboten. Eine Mahlzeit in der Schule oder Essensrationen zum Mitnehmen nach Hause können entscheidend zur Motivation der Eltern beitragen, ihre Kinder in die Schule zu schicken.

Beteiligung der Eltern

Die Bundesrepublik unterstützt bei ihren Maßnahmen zur Förderung der Grundbildung die Partizipation von Eltern und Gemeinden. Erfahrungen zeigen, dass die Beteiligung der Eltern dazu führen kann, dass sie auch dann ihre Kinder und besonders die Mädchen einschulen, wenn sie selbst keine Schulbildung genießen konnten.

In Guatemala wurde zum Beispiel im Rahmen der deutschen Finanziellen Zusammenarbeit das Bildungskonzept der Regierung gefördert, das eine umfassende Beteiligung der Eltern und Gemeinden an der schulischen Bildung vorsieht. Die Eltern organisieren sich in Erziehungskomitees. Zusammen mit den Lehrerinnen und Lehrern sind sie verantwortlich für den Unterricht und die Verwaltung der Schulen. Die Erziehungs­komitees stellen die Lehrkräfte ein und kontrollieren deren Anwesenheit und Unter­richts­leistung. Die monatliche Bezahlung übernehmen ebenfalls die Komitees, die Gelder werden ihnen vom Staat zur Verfügung gestellt.

Auch an baulichen Maßnahmen in Schulen werden die Eltern in vielen Ländern aktiv beteiligt – etwa in Form von Arbeits­leistungen, Materiallieferungen oder durch Bargeld. Auf diese Weise identifizieren sie sich stärker mit der Schule und fühlen sich für ihre Instandhaltung verantwortlich.

Kampf gegen Kinderarbeit

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) setzt sich dafür ein, dass der Schulbesuch die Haupttätigkeit von Kindern ist. Die Bundes­republik unterstützt die ILO im Kampf gegen die Kinder­arbeit. Sie engagiert sich für die weltweite Ratifizierung der ILO-Konvention zur Verhinderung von Kinderarbeit. Diese verbietet für Kinder bis zum 18. Lebensjahr jegliche Arbeit, die ihre Gesundheit, Sicherheit und moralische Entwicklung gefährdet.

Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit fördert seit Anfang der 1990er Jahre außerdem das internationale Programm zur Besei­ti­gung der Kinderarbeit (IPEC). Es ist inzwischen in 92 Ländern aktiv und unterstützt die Regierungen bei der Umsetzung von Strategien zur Bekämpfung der Kinderarbeit. Dazu gehören rechtliche Re­ge­lun­gen, Ausbildung, der Einsatz von Arbeitsinspektoren, Öffent­lich­keits­arbeit und Hilfe für die betroffenen Kinder und ihre Familien.

Gesetze zum Verbot von Kinderarbeit erfassen jedoch nicht die große Zahl der Kinder, die für ihre Eltern oder mit ihren Eltern zusammen arbeiten. Finanzielle Zuschüsse zur Deckung des Lohn­verlustes ermöglichen vielen dieser Kinder den Schulbesuch. Die Zahlungen müssen von der Teilnahme des Kindes am Unterricht abhängig gemacht werden. So geschieht es zum Beispiel in Brasilien. Dort werden Familien mit Kindern durch ein landesweites Programm Einkommenshilfen gewährt, wenn jedes Kind mindestens 90 Prozent des Unterrichts besuchen kann.

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