Grenzüberschreitende Wasserkooperation
Wasser kennt keine Grenzen, ebenso wenig machen Nutzungs- und Verschmutzungsprobleme vor Landesgrenzen halt. Insgesamt leben mindestens 40 Prozent der Weltbevölkerung an grenzüberschreitenden Flussläufen, Seen oder Grundwasservorkommen. Je knapper das kostbare Gut wird, umso mehr kann es Auslöser von Krisen und Konflikten werden. Die Konkurrenz um Wasser geht besonders zu Lasten der armen Bevölkerung. Nachhaltig und gerecht können grenzüberschreitende Wasserressourcen nur bewirtschaftet werden, wenn es gelingt, über die Grenzen hinweg zu kooperieren.
Verständigung fördern
Besonders bei größeren Vorhaben an einem grenzüberschreitenden Gewässer, zum Beispiel bei groß angelegten Bewässerungsprojekten oder beim Bau von Dämmen am Oberlauf, ist es notwendig, dass die Wasserverfügbarkeit einzelner Anrainerstaaten nicht über die Maße (equitible and reasonable use) beeinträchtigt wird. Gemeinsame Vereinbarungen können die zwischenstaatliche Verständigung fördern.
Die Bundesregierung unterstützt deshalb den Dialog und die Kooperation der Anrainerstaaten durch den Aufbau und die Stärkung von institutionellen Strukturen und durch Beratung bei der Harmonisierung ihrer Wasserpolitiken auf nationaler Ebene. Im Vordergrund steht dabei, die Nachhaltigkeit in der Nutzung grenzüberschreitender Wasserressourcen sicherzustellen. den Nutzen, der durch diese Flüsse, Seen oder Grundwassersysteme für die Bevölkerung entsteht, zu erhöhen und Mitsprachemöglichkeiten der verschiedenen Nutzer und der Bevölkerung bei der Planung und Gestaltung von Infrastrukturvorhaben zu verbessern.
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit hilft Deutschland außerdem bei der Finanzierung von Maßnahmen, die zur Umsetzung dieser Vorhaben notwendig sind – zum Beispiel Erosions- und Hochwasserschutz, Reduzierung von Wasserverlusten und Abwassermanagement.



