Biologische Sicherheit: Umsetzung des Cartagena Protokolls
Mit der Anwendung gentechnischer Methoden in der Landwirtschaft werden große Hoffnungen für die Welternährung und auch für die Entwicklung neuer Arzneimittel verknüpft. Gleichzeitig kann die Einführung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) weitreichende ökologische, sozioökonomische und soziokulturelle Konsequenzen haben. Deshalb müssen, bevor GVO in den Verkehr gebracht werden, deren Risiken abgeschätzt werden, um negative Auswirkungen zu vermeiden.
Unter dem Dach der Biodiversitätskonvention wurde im Jahr 2000 das Cartagena-Protokoll über biologische Sicherheit verabschiedet, das im September 2003 in Kraft getreten ist. Das Protokoll regelt den grenzüberschreitenden Handel mit gentechnisch veränderten Organismen. Erstmals hat dabei der Schutz von Gesundheit und Umwelt Vorrang vor wirtschaftspolitischen Erwägungen. Staaten dürfen dementsprechend Einfuhrverbote für gentechnisch veränderte Organismen verhängen, wenn sie Gefahren für die biologische Vielfalt oder die Gesundheit der Menschen befürchten.
Mögliche Auswirkungen des Einsatzes
von Gentechnik in den Partnerländern
Wenn sich fremde Gene unkontrolliert in einem natürlichen Genpool ausbreiten, besteht die Gefahr, dass traditionelle Kulturpflanzen verdrängt werden, die Artenvielfalt sich vermindert und langfristig die Ernährung nicht mehr gesichert werden kann. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass gentechnisch veränderte Organismen für Insekten oder Wildtiere giftig sind. Theoretisch können solche Einflüsse langfristig das natürliche Gleichgewicht eines Lebensraumes zerstören und zum Verlust ganzer Biotope führen.
Für Kleinbäuerinnen und -bauern ist der Einsatz von gentechnisch verändertem Saatgut auch aus anderen Gründen riskant: Das Saatgut ist teuer und sein Anbau erfordert spezielles Wissen. Außerdem können durch Patentvergaben neue Abhängigkeiten entstehen: Das Saatgut darf dann nicht – wie traditionell üblich – selbst vermehrt werden. Es muss jedes Jahr wieder beim Saatguterzeuger gekauft werden.
Ein weiteres Problem ergibt sich durch die mögliche Verdrängung von landwirtschaftlichen Produkten, die traditionell in Entwicklungsländern hergestellt werden, durch Produkte, die industriell mit der Hilfe von GVO produziert werden. So verlieren die landwirtschaftlichen Produzenten in armen Ländern wichtige Einkommensquellen.
Das deutsche Engagement: Risiken vermeiden
Die biologische Sicherheit ist ein wichtiger Bereich des entwicklungspolitischen Engagements Deutschlands im Arbeitsfeld Umwelt- und Ressourcenschutz.
In vielen Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit fehlen fachlich kompetente Experten und Einrichtungen, die nötig sind, um die biologische Sicherheit zu gewährleisten. Im Rahmen der deutschen Biosafety Capacity Building Initiative unterstützt die Bundesrepublik diese Länder beim Ausbau ihrer Kapazitäten in diesem Bereich. Dabei werden die Partner bei der Umsetzung des Cartagena-Protokolls auf nationaler Ebene sowie bei der eigenständigen Bewertung der Risiken der Gentechnik unterstützt.
Zu den Maßnahmen gehören zum Beispiel Projekte, die die Beteiligung der Öffentlichkeit am Biosafety-Prozess fördern, sowie Fortbildungen zur Umsetzung des Cartagena-Protokolls zur biologischen Sicherheit. Länderspezifische Maßnahmen wurden bisher in Algerien, Peru, Kolumbien und Burkina Faso sowie in China durchgeführt. Darüber hinaus arbeitet das BMZ mit der Afrikanischen Union (AU) auf regionaler Ebene zusammen, um Kapazitäten für biologische Sicherheit aufzubauen.
Der Großteil der Unterstützung für die Umsetzung des Cartagena-Protokolls wird derzeit jedoch über multilaterale Projekte gewährleistet, die von der Globalen Umweltfazilität (GEF) finanziert werden.
In Zukunft sollen die Entwicklungsländer die Risiken, die vom grenzüberschreitenden Handel mit gentechnisch veränderten Organismen ausgehen, selbstständig bewerten. Das Cartagena-Protokoll gibt Vertragsstaaten das Recht, auch ohne Vorliegen endgültiger Beweise zu den möglichen Gefahren Einfuhrverbote zu verhängen und verankert somit das Vorsorgeprinzip. Um den internationalen Handel mit gentechnisch verändertem Material zu kontrollieren, wurde ein spezielles Informations- und Kommunikationssystem entwickelt, das so genannte Biosafety Clearing House (BCH).
Informationen
Siehe auch
Externe Links
- Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt,
deutsche Fassung
(PDF 70 KB) - Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt,
englische Originalversion
(PDF 315 KB) - Website zum Cartagena-Protokoll zu biologischer Sicherheit
(englisch) - Informationsplattform Clearing House Mechanism (CHM) Deutschland
- Text des Übereinkommens über die biologische Vielfalt
(deutsche Übersetzung) - Website des Übereinkommens über die biologische Vielfalt
(englisch) - Informationen der GTZ zum Thema biologische Sicherheit
- Biosafety Information Centre


