Internationale Vereinbarungen für Frauenrechte
Schon bei Gründung der Vereinten Nationen 1945 wurde das Prinzip der Gleichberechtigung der Geschlechter von der Staatengemeinschaft anerkannt. Es ist in der UN-Charta enthalten. Auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 geht auf die Gleichberechtigung der Geschlechter ein. Sie enthält den Grundsatz der Nichtdiskriminierung "aufgrund des Geschlechts". Durch die zwei Menschenrechtspakte von 1966, in die das Diskriminierungsverbot aufgenommen wurde, ist die Gleichberechtigung der Geschlechter für die Staaten, die diese Pakte unterzeichnet haben, zu einer rechtsverbindlichen Norm geworden.
Die UN-Frauenkommission
Innerhalb der Vereinten Nationen wurde 1947 eine Frauenkommission eingesetzt, die die Verbesserung der Rechtsstellung der Frau im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich gezielt fördern soll. Anders als die Menschenrechtskommission hat die Frauenkommission aber nicht die Kompetenz, Staaten, die Frauen diskriminieren, zur Verantwortung zu ziehen.
Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
1979 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women, CEDAW). Diskriminierung wird dabei folgendermaßen verstanden:
"... jede mit dem Geschlecht begründete Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung, die zur Folge oder zum Ziel hat, dass die auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau gegründete Anerkennung, Inanspruchnahme oder Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Frau – ungeachtet ihres Zivilstands – im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, staatsbürgerlichen oder jedem sonstigen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird."
Das Übereinkommen trat 1981 in Kraft und war ein wichtiger Schritt zur Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechte. Das mit der Konvention verbundene Aktionsprogramm verpflichtet die Staaten, die diese Konvention ratifiziert haben, zur Umsetzung von Maßnahmen, die nicht nur die rechtliche (de jure), sondern auch die tatsächliche (de facto) Gleichberechtigung von Frau und Mann herbeiführen sollen.
Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
1999 nahm die UN-Generalversammlung das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) an, das im Dezember 2000 in Kraft trat. Es sieht ein Individualbeschwerdeverfahren vor: Durch das Protokoll wird festgelegt, wie einzelne Frauen oder Gruppen nationale Rechtsverletzungen des Übereinkommens an den UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau melden können.
Der Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen (UNIFEM)
Der Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen (United Nations Development Fund for Women, UNIFEM) wurde 1985 als eigenständige UN-Organisation anerkannt. UNIFEM versteht sich als Anwalt für Frauenrechte und Gleichberechtigung der Frauen in Entwicklungsländern. Organisatorisch ist UNIFEM in das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) eingebunden. So kann UNIFEM die Strukturen nutzen und die Belange der Frauen sowohl in den Politikdialog auf internationaler Ebene als auch in die Planung von Entwicklungsprojekten von UNDP und anderen Organisationen der Vereinten Nationen einbringen. UNIFEM führt auch eigene Projekte aus. Der Fonds finanziert sich aus freiwilligen Beiträgen der Mitgliedsländer und aus Spenden. Deutschland hat UNIFEM 2008 mit insgesamt 2,54 Millionen US-Dollar unterstützt.
Die Erklärung über die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
Auf der zweiten UN-Weltmenschenrechtskonferenz 1993 in Wien wurde das Thema "Gewalt gegen Frauen" diskutiert. Die Wiener Abschlusserklärung enthält die ausdrückliche Verurteilung von Gewalt gegen Frauen. Sie legt darüber hinaus fest, dass "Menschenrechte von Frauen und Mädchen ein unveräußerlicher, integraler und unteilbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte" sind.
Im Anschluss an die Weltmenschenrechtskonferenz verabschiedeten die Vereinten Nationen im Dezember 1993 eine "Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen". Darin werden folgende Formen der Gewalt gegen Frauen im öffentlichen und privaten Bereich als Menschenrechtsverletzungen definiert:
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Körperliche, sexuelle und psychologische Gewalt in der Familie – auch körperliche Misshandlungen und sexueller Missbrauch von Mädchen
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Gewalttätigkeit im Zusammenhang mit der Mitgift
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Vergewaltigung in der Ehe
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Genitalverstümmelung und andere für Frauen schädliche und verletzende traditionelle Praktiken
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Gewalt außerhalb der Ehe und Gewalttätigkeit im Zusammenhang mit Ausbeutung
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körperliche, sexuelle und psychologische Gewalt im Umfeld der Gemeinschaft, einschließlich Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch, sexueller Belästigung und Einschüchterung am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen und andernorts
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Frauenhandel und Zwangsprostitution
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Jede staatliche oder staatlich geduldete körperliche, sexuelle und psychologische Gewalt
Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen richtete 1994 außerdem das Amt einer ständigen Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen ein, deren Arbeitsbereich die in der Erklärung enthaltenen Formen der Gewalt gegen Frauen umfasst.
Das Aktionsprogramm der Weltbevölkerungskonferenz von Kairo
Auf der Weltbevölkerungskonferenz von Kairo verabschiedeten die 179 teilnehmenden Staaten 1994 ein umfassendes Aktionsprogramm für die nächsten 20 Jahre. Es verbindet Bevölkerungs-, Entwicklungs- und Frauenrechtspolitik. Das Programm verpflichtet die Regierungen dazu, weltweit in Sexualaufklärung und reproduktive Gesundheit zu investieren und jedem Menschen den Zugang zu Aufklärung, Verhütungsmitteln und entsprechender Gesundheitsversorgung zu ermöglichen, darunter auch die Betreuung bei Schwangerschaft und Geburt sowie der Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten wie HIV/AIDS.
Die Pekinger Aktionsplattform
Die vierte Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking stand unter dem Motto "Handeln für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden". Die Teilnehmer unterzeichneten einen umfassenden Forderungskatalog, die "Pekinger Aktionsplattform". 189 Staaten haben darin strategische Ziele für die Gleichstellung von Frauen und Männern festgelegt:
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Frauenrechte sind Menschenrechte
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Frauen haben das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
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Gleiches Erbrecht für Töchter und Söhne, gleicher Zugang zu wirtschaftlichen Ressourcen und Bildung
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Jede Gewalt gegen Frauen und Mädchen wird als Menschenrechtsverletzung geahndet
Die Aktionsplattform ist eine Grundlage, auf die sich Einzelpersonen und Frauenorganisationen berufen können. Allerdings gibt es keine Sanktionsmöglichkeiten bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen.
Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit
Frauen sind an Konflikten auf unterschiedliche Art beteiligt: Sie sind Kriegsopfer, Pflegekräfte aber auch Kämpferinnen. Im Friedensprozess sollen sie einbezogen werden. Der UN-Sicherheitsrat fordert für Frauen deshalb in seiner Resolution 1325 aus dem Jahr 2000 die "gleichberechtigte Teilnahme und vollständige Beteiligung an allen Bemühungen zur Erhaltung und Förderung des Friedens und der Sicherheit". Die Umsetzung der Resolution obliegt mehreren Ressorts der Bundesregierung. Neben dem Bundesentwicklungsministerium und dem Auswärtigen Amt sind dies die Bundesministerien der Verteidigung, des Innern, der Justiz und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auf Initiative des BMZ wird eine interministerielle Arbeitsgruppe konstituiert, um Frauen als Akteurinnen effizienter als bisher einzubeziehen.
Resolution 1820 des UN-Sicherheitsrats
Die Resolution 1820 aus dem Jahr 2008 erklärt, dass Vergewaltigungen und andere Formen sexualisierter Gewalt "ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eine die Tatbestandsmerkmale des Völkermords erfüllende Handlung darstellen können". Sie fordert die UN-Mitgliedsstaaten auf, ihren Verpflichtungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Tätern nachzukommen. Sie ermöglicht außerdem Sanktionen gegen Länder, in denen während bewaffneter Konflikte sexualisierte Gewalt stattfindet.
Als Folge-Resolutionen der Resolutionen 1820 und 1325 wurden die Resolutionen 1888 (30.09.2009) und 1889 (05.10.2009) vom UN-Sicherheitsrat verabschiedet.
Frauenrechte in der Millenniumserklärung
Im September 2000 kamen hochrangige Vertreter von 189 Ländern, die meisten von ihnen Staats- und Regierungschefs, zu einem Gipfeltreffen in New York zusammen. Als Ergebnis des Treffens verabschiedeten sie die Millenniumserklärung.
Sie zeigt, dass Gleichberechtigung eine der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bleibt. Mit dem dritten der acht Millenniumsentwicklungsziele haben sich die Teilnehmer dazu verpflichtet, die Gleichstellung der Geschlechter und die politische, wirtschaftliche und soziale Beteiligung von Frauen zu fördern. Die Förderung von Frauen ist ein Ziel, aber sie ist auch eine Voraussetzung für die Erreichung aller Millenniumsentwicklungsziele.
Unter anderem soll die Benachteiligung von Mädchen auf sämtlichen Bildungsebenen bis 2015 beseitigt werden. Ein weiteres Ziel, das sich direkt auf die Lebensbedingungen von Frauen bezieht, ist die Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Mütter. Die Staatengemeinschaft hat sich vorgenommen, zwischen 1990 und 2015 die Müttersterblichkeitsrate um drei Viertel zu reduzieren.
Europäische Union
Auf europäischer Ebene haben sich die EU-Mitgliedsstaaten mit dem Amsterdamer Vertrag (1999) verpflichtet, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Außerdem weist der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik (2005) Gleichberechtigung als gemeinsamen Wert und als eigenständiges Ziel aus.
EU-Ratsschlussfolgerung: Gleichstellung und Teilhabe – die Rolle von Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit
In der EU-Ratsschlussfolgerung "Gleichstellung und Teilhabe – die Rolle von Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit" wird der enge Zusammenhang zwischen Armutsreduzierung und Entwicklung einerseits und der Teilhabe von Frauen, auch an der Politik, bekräftigt. Neben der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und der Beseitigung von Diskriminierung müssen die Rechte von Frauen gerade auch in den Bereichen Handel, Infrastruktur, Umwelt, Staatsführung, Landwirtschaft, Friedenskonsolidierung und Wiederaufbau umgesetzt werden. Der Rat und die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, die Gleichberechtigung der Geschlechter in ihrer Entwicklungspolitik zu einem zentralen Thema zu machen.
Schwerpunkt Afrika: Maputo-Protokoll
2003 nahmen die 53 Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union (AU) bei einem Gipfeltreffen in Maputo, der Hauptstadt von Mosambik, ein Zusatzprotokoll zu der 1986 verabschiedeten Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker an: das Protokoll für die Rechte von Frauen in Afrika (Maputo-Protokoll).
Das Protokoll trat 2005 in Kraft. Es bekräftigt spezifische Rechtsansprüche zum Schutz und zur Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen. Dazu gehören zum Beispiel die Garantie und Anerkennung ökonomischer Rechte sowie gleiche Land- und Besitzrechte. Darüber hinaus wendet sich das Protokoll explizit gegen alle Formen der weiblichen Genitalverstümmelung.
Mit der "Solemn Declaration on Gender Equality in Africa" haben die Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union sich zur Umsetzung und Einhaltung dieses Rechtsrahmens bekannt; mit einer jährlichen Berichtspflicht unterwerfen sie sich einem strengen Überwachungsmechanismus.SADC Protocol on Gender and Development
Das Protokoll der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (Southern African Development Community – SADC) wurde im August 2008 von den Staats- und Regierungschefs der SADC unterzeichnet. Das Protokoll ist ein rechtlich bindendes Übereinkommen, um die Anstrengungen zur Gleichstellung der Geschlechter in der Region zu verstärken. Es muss noch von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.
Gender-Aktionsplan der Weltbank
Auf dem Jahrestreffen der Weltbank in Singapur wurde 2006 der Gender-Aktionsplan der Weltbankgruppe (Gender Equality as Smart Economics) veröffentlicht. Er hat das Ziel, die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen zu stärken und die Gleichberechtigung der Geschlechter in wirtschaftlichen Schlüsselsektoren zu fördern. An der Entwicklung des Plans waren die Weltbankgruppe, der Entwicklungsausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), das Millennium-Projekt, der Frauenfonds der Vereinten Nationen (UNIFEM) und europäische Geberländer beteiligt. Das Budget des Aktionsplans beträgt 24,5 Millionen US-Dollar für vier Jahre und ist zwischenzeitlich auf 60,9 Millionen US-Dollar erhöht worden.
2008 wurde im Rahmen des Gender-Aktionsplans eine Gender-Gesetz-Datenbank erstellt. Sie gibt Auskunft über konkrete Diskriminierungen von Frauen in nationalen Gesetzen.
Frauenrechte in der Accra-Aktionsagenda und Erklärung von Doha
Die Accra-Aktionsagenda und die Erklärung von Doha von 2008 heben hervor, dass Geber- und Entwicklungsländer ihre jeweiligen Entwicklungspolitiken so zu gestalten und umzusetzen haben, dass sie den vereinbarten internationalen Verpflichtungen zur Gleichstellung der Geschlechter und den Menschenrechten entsprechen.
Informationen
Siehe auch
- Vereinte Nationen
- Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen (UNIFEM)
- Menschenrechte – ein internationales Anliegen
Externe Links
- Charta der Vereinten Nationen
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (1979)
(PDF 54 KB) - UN-Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2000)
(PDF 26 KB) - Millenniumserklärung der Vereinten Nationen
(PDF 75 KB) - Das Maputo-Protokoll der Afrikanischen Union – Ein Instrument für die Rechte der Frauen in Afrika
Eine Publikation der GTZ
(PDF 307 KB)


