Hintergrund
Menschenrechte – Grundvoraussetzung für Entwicklung
Millionen Frauen, Männer und Kinder in Entwicklungsländern können ihre Lebenssituation nicht aus eigener Kraft ändern, weil ihnen grundlegende Menschenrechte verweigert werden. Entwicklungsfortschritte werden besonders dort erzielt werden, wo Menschenrechte eingehalten, die Regierungsführung verbessert und die Effizienz staatlicher Institutionen gestärkt wurden. Wer Entwicklung fördern will, muss Menschenrechte stärken. Wer Menschenrechte stärkt, fördert Entwicklung. mehr
Internationale Vereinbarungen
Menschenrechte – eine internationale Angelegenheit
Bis zum Zweiten Weltkrieg war der Schutz der Menschenrechte vorwiegend eine nationale Angelegenheit, nur wenige Fragen wurden auf internationaler Ebene geregelt. Schon während des Krieges erklärten jedoch die Alliierten, dass sie Bedingungen schaffen wollten, die es allen Menschen ermöglichen sollten, in Frieden und frei von Furcht und Mangel zu leben. Am 10.12.1948 wurde daraufhin von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet. mehr
Internationale Institutionen
Internationale Institutionen zum Schutz der Menschenrechtet
Mit den UN-Menschenrechtskonventionen wird von der Staatengemeinschaft anerkannt, dass eine internationale Ordnung notwendig ist, die sicherstellt, dass die Menschenrechte eingehalten werden. Innerhalb der Vereinten Nationen sind verschiedene Organe für den Schutz und die Durchsetzung der Menschenrechte verantwortlich. Acht Expertenausschüsse überwachen zum Beispiel die Einhaltung der grundlegenden Menschenrechtsabkommen. Der Internationale Strafgerichtshof ahndet schwere Menschenrechtsverletzungen als Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und auch regionale Staatengemeinschaften haben Institutionen zum Schutz der Menschenrechte gegründet. mehr
Deutsche Entwicklungspolitik
Die Bedeutung der Menschenrechte für
Deutschlands Entwicklungspolitik
Die Bundesregierung versteht Entwicklungspolitik als praktische Menschenrechtspolitik. Sie sieht in der Verwirklichung der Menschenrechte den Schlüssel zu nachhaltiger Armutsbekämpfung. Denn das Alltagsleben der Menschen weltweit wird dadurch geprägt, wie ihre Menschenrechte geachtet, geschützt und gewährleistet werden – zum Beispiel das Recht auf Nahrung, das Recht auf ein höchstmögliches Maß an Gesundheit, das Recht auf Zugang zu Bildung oder auch das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Das BMZ hat mit dem Entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschenrechte 2008–2010 seine Selbstverpflichtung bekräftigt, den Menschenrechtsansatz fest in seiner Entwicklungspolitik zu verankern. mehr
Arbeitsfelder
Deutschland arbeitet für die Verwirklichung der Menschenrechte
Alle Bemühungen zum Schutz der Menschenrechte und zu nachhaltiger Entwicklung haben ein gemeinsames Ziel: die Sicherung von Freiheit, Wohlergehen und Menschenwürde. Wenn Entwicklungspolitik beispielsweise dazu beiträgt, Armut zu vermindern, die Gesundheit der Menschen zu verbessern, die soziale Sicherheit zu erhöhen und politische Beteiligung möglich zu machen, dann trägt sie zur Verwirklichung der Menschenrechte bei. Die Bundesregierung setzt sich auf verschiedenen Ebenen für die Verwirklichung der Menschenrechte ein. mehr
DOKUMENTE und LINKS
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie eine Auswahl von Links auf Dokumente und Websites mit weiterführenden Informationen zum Thema allgemeine Menschenrechte. mehr
Beispiele
Stärkung der Menschenrechte in Afrika
Neben dem Europäischen und dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte gibt es seit Januar 2006 auch auf dem afrikanischen Kontinent eine regionale gerichtliche Instanz zum Schutz der Menschenrechte. Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte (African Court on Human and Peoples’ Rights, ACHPR) soll dabei helfen, die Rechte der Bevölkerung, vor allem auch der Frauen, zu stärken. Der neue Gerichtshof ist ein Organ der Afrikanischen Union (AU) und hat seinen Sitz in Arusha im Nordosten Tansanias.

Projektname: Stärkung der Kapazitäten des Afrikanischen Menschenrechtsgerichtshofs
Ziel: Herstellung der organisatorischen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit des Afrikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Strategie: Organisations- und Managementberatung für das Sekretariat durch Lang- und Kurzzeitfachkräfte. Schaffung von Verwaltungsstrukturen, die vor allem die Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Menschenrechtskommission stärken
Deutscher Beitrag: 4 Millionen Euro
Geplante Laufzeit: 2007 bis 2012
Informationen
Siehe auch
Externe Links
Publikationen
-

Menschenrechte konkret
Fact Sheets zum Menschenrechtsansatz in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit
BMZ Materialien 194
(PDF 1,2 MB, barrierefrei) -

Entwicklungspolitischer Aktionsplan für Menschen-
rechte 2008–2010
BMZ Konzepte 155
(PDF 878 KB, barrierefrei) -

Gesundheit und Menschenrechte
BMZ Spezial 162
(PDF 271 KB, barrierefrei)


