Ernährungssicherung –
ein Schwerpunkt der deutschen Entwicklungspolitik
Der deutsche Bundestag hat am 16. Oktober 2001, am Welternährungstag, beschlossen, dass Deutschland eine Vorreiterrolle im Kampf gegen den Hunger übernehmen soll. Zur deutschen Strategie zur Umsetzung der Millenniumsziele gehört daher, das Recht auf Nahrung zu verwirklichen und Agrarreformen durchzuführen. Wichtige Maßnahmen sind dabei:
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Die Unterstützung des zügigen Abbaus von Agrarprotektionismus und Exportsubventionierung in jeglicher Form, um Nahrungsmittelproduktion und -vermarktung in Entwicklungsländern nicht zu beeinträchtigen.
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Die verstärkte Unterstützung von Agrar- und Bodenreformen sowie von Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen kleinbäuerlicher Betriebe. Dazu gehört zum Beispiel die rechtliche Sicherung des Landzugangs und der langfristigen Landnutzung, besonders auch für Frauen.
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Die Förderung der Selbsthilfefähigkeit ländlicher Produzenten durch Kapazitätsaufbau und Organisationsentwicklung.
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Die Unterstützung der Agrarentwicklung und Agrarforschung mit Schwerpunkt auf der Nahrungsproduktion.
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Die Förderung nationaler und internationaler Programme zur Ernährungssicherung unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der Frau als Nahrungsmittelproduzentin.
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Die Förderung von nationalen und regionalen Programmen zur Sicherung der Ernährungslage, mit Ausbau von Frühwarnsystemen.
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Die Gewährleistung des Zugangs zu genetischen Ressourcen. Die Vorteile, die sich aus der Nutzung dieser Ressourcen ergeben, sollen ausgewogen und gerecht geteilt werden, einschließlich der finanziellen Vorteile.
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Die Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Gestaltung von Rahmenbedingungen, die einen wirksamen Schutz vor Risiken der Gentechnik in Ernährung und Landwirtschaft gewährleisten.
Nahrungsmittelhilfe zur Überwindung der Krise
Für die kurzfristige Überwindung von Nahrungsmittelknappheit setzt die Bundesregierung das Instrument der entwicklungsorientierten Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe ein. Deutschland unterstützt das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) von 2007 bis 2010 mit einem jährlichen Grundbeitrag von 23 Millionen Euro.
Die Bundesregierung hat im Juni 2008 einen Abschlussbericht zur globalen Ernährungssicherung verabschiedet, in dem sie Ziele und Maßnahmen zur Überwindung der globalen Krise erläutert. Zur Bekämpfung der Nahrungskrise hat das Ministerium seine Unterstützung für das WFP 2008 um zusätzliche 100 Millionen Euro erhöht. Insgesamt hat Deutschland im Rahmen des G8-Gipfels im Jahr 2008 600 Millionen Euro für Maßnahmen der Ernährungssicherung zugesagt. Davon werden 387 Millionen Euro im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit verwendet.. Gleichzeitig engangiert sich die Bundesrepublik in einer G8-Expertengruppe, die sich mit Lösungsansätzen für die Nahrungskrise beschäftigt.
Zudem hat sich die Bundesregierung mit Erfolg für die Errichtung einer EU-Fazilität zur Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Bewältigung der Nahrungskrise eingesetzt. Diese trat im Dezember 2008 in Kraft und stellt den Entwicklungsländern bis Ende 2010 eine Milliarde Euro für Maßnahmen der Ernährungssicherung zur Verfügung.
Unterstützung der Strategien der Partnerländer
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit führt mehr als 90 Projekte in über 50 Ländern durch, um ihre Partner bei der nachhaltigen Bekämpfung von Armut und Hunger zu unterstützen. Dies erfolgt durch ein breites Spektrum an Maßnahmen – von der unmittelbaren Ernährungssicherung über ländliche Entwicklung bis hin zum Aufbau tragfähiger poltischer Strukturen. Um die Ursachen der aktuellen Nahrungsmittelkrise zu bekämpfen, stehen die Förderung der nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktivität von Kleinbauern, die Verbesserung der ländlichen Infrastruktur sowie die Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel im Vordergrund. Auch die Unterstützung agrarpolitischer Reformen mit dem Ziel, Kleinbauern einen verbesserten Zugang zu Land, Wasser, Krediten, Märkten und Beratung zu verschaffen, ist von zentraler Bedeutung für die Ernährungssicherheit.
Verbesserung der internationalen
Rahmenbedingungen für Ernährungssicherheit
Auf internationaler Ebene setzt sich Deutschland für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Ernährungssicherheit ein: Über ihre Mitgliedschaft in der Europäischen Union und in internationalen Organisationen finanziert die Bundesregierung nicht nur deren Programme mit, sondern gestaltet auch die Förderpolitik der jeweiligen Gremien mit. So kann Deutschland auch auf globaler Ebene dabei mitwirken, das Recht auf Nahrung zu verwirklichen und einklagbar zu machen.
Um zu verhindern, dass die verstärkte Nachfrage nach Agrartreibstoffen zu einer Verschärfung der Nahrungsmittelkrise führt, setzt sich Deutschland für die Festlegung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeitskriterien ein. Nach Auffassung der Bundesrepublik soll die europäische und internationale Handelspolitik weiterentwickelt werden, um Entwicklungsländern bessere Chancen für den Ausbau ihrer landwirtschaftlichen Produktion und ihres Agrarhandels zu bieten.
Ausrichtung von Fachkonferenzen
Um ein größeres öffentliches Bewusstsein für die kritische Welternährungssituation zu schaffen, hat die Bundesrepublik verschiedene internationale Fachkonferenzen ausgerichtet. Im September 2001 veranstaltete Deutschland zusammen mit dem Internationalen Forschungsinstitut für Nahrungspolitik (IFPRI) eine internationale Ernährungskonferenz in Bonn.
Seit 2002 findet jedes Jahr in Berlin die internationale Konferenzreihe "Politik gegen Hunger" statt. Die ersten Konferenzen befassten sich mit den Themen Nahrungsmittelhilfe sowie Agrarhandel. Zentrale Ergebnisse waren der Anstoß zur Entwicklung der freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung und das "Berlin-Statement zur Nahrungsmittelhilfe", das dazu auffordert, den Einsatz von Nahrungsmittelhilfe zur Bekämpfung akuter Notstands- und Hungersituationen wirkungsvoller zu gestalten. Auf der Konferenz 2004 wurde insbesondere dazu aufgefordert, Ernährungssicherungsaspekte bei den Agrarverhandlungen der Welthandelsorganisation (WTO) stärker zu berücksichtigen. 2005 war ganz der Umsetzung der freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung gewidmet, während die Konferenzen 2006 und 2007 Ernährungssicherung im Zusammenhang mit Vogelgrippe und mit Bioenergie thematisierten. Ende 2008 behandelte die Konferenz das Thema: "Das Recht auf Nahrung ist Menschenrecht". Dabei wurden Handlungsoptionen diskutiert und Empfehlungen erarbeitet, die das Recht auf Nahrung sicherstellen.
Im Juni 2007 fand in Berlin auf Einladung Deutschlands eine weitere internationale Konferenz (Second European Forum on Sustainable Rural Development) statt. Die Beschäftigung mit Themen der nachhaltigen ländlichen Entwicklung in diesem Rahmen diente unter anderem dazu, die Koordinierung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit voranzubringen.
Informationen
Siehe auch
- Die Millenniumsziele – Herausforderungen
für die Zukunft - Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
- Thema: Agrarforschung
- Thema: Frauenrechte
- Thema: Nahrungsmittelhilfe
Externe Links
- International Food Policy Reserach Institute (IFPRI)
(englisch) - Welthandelsorganisation (WTO)
(englisch) - Website der Internationalen Konferenz "Politik gegen Hunger"
- The Human Right to Food:
A New Opportunity in the Fight Against Hunger
Eine Publikation von
BMZ und GTZ
(PDF 971 KB, englisch) - Hunger in der Welt bekämpfen mit nachhaltiger Landwirtschaft
Eine Publikation der GTZ
(PDF 667 KB)


