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Das Hamburg Update

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Hinweis: Die deutsche G20-Präsidentschaft endete am 30.11.2017. Diese Seite wird nicht länger redaktionell betreut. Stand der Informationen: Dezember 2017.

Umsetzung der Agenda 2030

Die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Staatengemeinschaft. Auch die G20 steht in der Pflicht. Deshalb verabschiedete sie bereits 2016 den G20-Aktionsplan zur Agenda 2030, der darstellt, wie die G20 zur Umsetzung der Agenda 2030 beiträgt.

Das "Hamburg Update"

2017 hat die G20 unter deutscher Präsidentschaft ihren Aktionsplan zur Umsetzung der Agenda 2030 mit dem "Hamburg Update" konkretisiert und weiterentwickelt. Gemeinsam mit anderen Arbeitsgruppen hat die Entwicklungsarbeitsgruppe eine Liste konkreter Maßnahmen, die zur Umsetzung der Agenda 2030 beitragen, erstellt. Dabei werden die Prinzipien der Agenda 2030 und der Addis Ababa Action Agenda in allen Arbeitsbereichen ('work streams') der G20 berücksichtigt. Das Hamburg Update gibt einen Überblick darüber, was die G20 gemeinsam bewerkstelligt, um die SDGs zu erreichen und die globale Transformation zur Nachhaltigkeit voranzutreiben – zu Hause, in Entwicklungsländern und global.

Berichtspflicht bei den Vereinten Nationen

Die Verbindlichkeit der Agenda 2030 fußt auf ihrem 'Follow-up- und Review-Prozess' im Rahmen der Vereinten Nationen. Die G20 setzt sich für einen starken Follow-up- und Review-Prozess und damit für eine starke Verbindlichkeit der Erreichung der SDGs ein. Der Berichtsprozess vor dem Hochrangigen Politischen Forum für nachhaltige Entwicklung (HLPF) der Vereinten Nationen ist die zentrale Instanz der Rechenschaftslegung. Deshalb unterstützen die G20 die zeitnahe, hochwertige und regelmäßige Fortschrittsberichterstattung ('Voluntary National Reviews') vor dem HLPF.

Freiwilliger Mechanismus für gegenseitiges Lernen

Die G20 hat sich verpflichtet, bei der Umsetzung der Agenda 2030 mit gutem Beispiel voranzugehen. Ihre Mitgliedsstaaten verfügen über einen reichen Erfahrungsschatz und Fachwissen zur Ausgestaltung nachhaltiger Entwicklung. Diese Erfahrungen sollten für eine wirksame Umsetzung der Agenda 2030 genutzt werden. Die G20 hat unter deutschem Vorsitz deshalb einen freiwilligen Mechanismus für gegenseitiges Lernen initiiert, um ein gemeinsames Verständnis über Erfolgskriterien für die nationale Umsetzung der Agenda 2030 zu identifizieren. Die dabei gesammelten Erfahrungen sollen auch anderen Staaten, insbesondere Entwicklungsländern, zugutekommen.

Austausch mit nicht-staatlichen Akteuren (Engagement-Gruppen)

Nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht allein von Staaten gemeistert werden kann. Aus diesem Grund legt die G20 vor dem Hintergrund der Agenda 2030 mehr Wert denn je auf einen kontinuierlichen Austausch mit nicht-staatlichen Akteuren, um gemeinsame Lösungen für gemeinsame Probleme zu entwickeln. Die Entwicklungsarbeitsgruppe geht hier mit gutem Beispiel voran und strebt an, den Austausch auch über die deutsche Präsidentschaft hinaus weiter auszubauen.

Siehe auch

  • Meldung 17.03.2017: Neues Stakeholder-Format während G20-Treffen
  • Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
  • G20 Action Plan on the 2030 Agenda for Sustainable Development (2 MB, englisch)
  • Hamburg Update: Taking forward the G20 Action Plan on the 2030 Agenda (englisch)
  • Hamburg Update zum G20-Aktionsplan zur Agenda 2030 – Zusammenfassung (PDF 870 KB)
  • The Sustainable Development Goals Report 2016 (englisch)
  • Rechtliche Hinweise
  • Impressum
  • www.bmz.de

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